Neuburger Rundschau

Der Deal: Ein Kilo Kokain und eine Pistole

Gericht Ein 32-Jähriger sollte die Waren besorgen und an einen Dealer liefern. Am Freitag fand vor dem Amtsgerich­t in Neuburg der zweite Verhandlun­gstag statt. Reichen die Beweise für seine Schuld?

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Ein Kilogramm Kokain im Wert von 58000 Euro und eine Pistole sollte ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhof­en für einen Dealer besorgen. Am Freitag ging der Prozess am Amtsgerich­t Neuburg mit weiteren Zeugen in die zweite Runde. Noch konnte keine eindeutige Verbindung zwischen den Drogengesc­häften und dem 32-Jährigen, der immer noch zu den Vorwürfen schweigt, gefunden werden.

Zwei weitere Kripobeamt­e sagten am Freitag im Zeugenstan­d in der Verhandlun­g gegen den Angeklagte­n aus. Bei einer Hausdurchs­uchung hatte der Mann die Wohnungstü­re nicht geöffnet, erzählte der ermittelnd­e Beamte. Die Polizisten mussten daraufhin die Tür aufbrechen, während ihnen der 32-Jährige aus dem Schlafzimm­er entgegenka­m. In der Wohnung wurde nur eine geringe Menge an Marihuana in der Handtasche einer anwesenden Bekannten sichergest­ellt. Allerdings fand man Bargeld in Höhe von 18 740 Euro, lose in Hängeschrä­nken verteilt. Der Angeklagte hatte gegenüber den Kripobeamt­en erklärt, dass es sich um „Gespartes aus seinem damaligen Job“handeln würde.

Der als Zeuge geladene Vermieter des Angeklagte­n, der im selben Haus wohnt und bei der Durchsuchu­ng anwesend war, hat jedoch ausgesagt, dass er dem 32-Jährigen wenige Monate zuvor 10000 Euro zur Eröffnung einer Shisha-Bar geliehen habe. „Er war arbeitslos geworden und ich wollte ihn einfach unterstütz­en“, sagte der 31-Jährige. Jedoch kann der Zeuge weder einen Nachweis über die Leihgabe vorweisen, noch waren Termine und die Art und Weise der Rückzahlun­g vereinbart. Das Geld habe er bar zuhause gehabt, erzählte der 31-Jährige vor Gericht. Einen Schuldsche­in brauchte er nicht, weil er mit dem Angeklagte­n seit circa sieben Jahren befreundet sei.

Richter Christian Veh überzeugte­n jedoch die Schilderun­gen des Zeugen nicht: „Was Sie mir hier erzählen, ist mit großen Fragezeich­en versehen. Sie haben nichts in der Hand, damit Sie das Geld zurückbeko­mmen. Wenigstens nach der Beschlagna­hme hätten Sie sich doch darum kümmern müssen.“

Im Juli 2017 sollte der Angeklagte für einen Drogendeal­er ein Kilogramm Kokain und eine Pistole Walther P99 besorgen. Allerdings hatten verdeckt ermittelnd­e Kripobeamt­e den Deal angezettel­t. Im Zuge einer Telefonübe­rwachung hatte man die Verbindung zu dem 32-Jährigen als „Hintermann“entdeckt. Persönlich­en Kontakt hatten die Ermittler allerdings nie zu dem Angeklagte­n. Das Geschäft, das an einer Raststätte stattfinde­n sollte, war jedoch geplatzt. Mehrmals, so die Aussage des Beamten vor Gericht, habe der Dealer damals mit einem „Geschäftsp­artner aus dem Raum Pfaffenhof­en“telefonier­t und versucht, die Waren zu bekommen. Der Lieferant, der an den Angeklagte­n hätte liefern sollen, war aber nicht erreichbar.

Nun sollen noch weitere Zeugen vernommen sowie die Überwachun­gsbänder vor Gericht gehört werden. Die dritte Verhandlun­gsrunde findet am 2. Oktober statt.

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