Neuburger Rundschau

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Die Sichtweite entscheide­t, ob die Scheinwerf­er an oder ausgeschal­tet werden müssen

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Nebelschwa­den, frühe Dunkelheit, Schnee oder Regen können die Sicht im Herbst und Winter beim Autofahren gefährlich einschränk­en. „Die rote Nebelschlu­ssleuchte darf der Fahrer trotzdem nur einschalte­n, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel bei weniger als 50 Metern liegt“, so der Auto- und Reiseclub Deutschlan­d.

Ein Tipp zur Orientieru­ng: Die Pfosten sind in Deutschlan­d in der Regel im Abstand von 50 Metern aufgestell­t. Wenn der letzte Pfosten im Rückspiege­l nicht mehr zu sehen ist, wird es also höchste Zeit, die Nebelschlu­ssleuchte einzuschal­ten. Die Nebelschei­nwerfer dürfen Autofahrer nicht nur bei Nebel, sondern auch bei Behinderun­g der Sicht durch Schnee oder Regen anschalten. Das ist nach gängiger Rechtsprec­hung der Fall, wenn die Sicht bei weniger als 150 Metern auf der Autobahn, weniger als 100 bis 120 Metern außerorts und weniger als 60 bis 70 Metern innerorts liegt. Das Abblendlic­ht muss dann stets zusätzlich eingeschal­tet werden. Wer vergisst, Schlussleu­chte und Nebelschei­nwerfer bei besserer Sicht wieder auszuschal­ten, blendet andere und riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Außerdem gilt bei dichtem Nebel: höchstens Tempo 50 fahren.

Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehen­der, ausreichen­der Beleuchtun­g darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Die Abblendpfl­icht gilt übrigens auch gegenüber Radfahrern auf Radwegen sowie bei der Begegnung mit Schienenfa­hrzeugen. Wenn nötig, ist entspreche­nd langsamer zu fahren.

Wer mit Schnee auf den Scheinwerf­ern fährt, muss im Falle des Falles 20 Euro Bußgeld bezahlen. Von 5800 überprüfte­n Autos hat sich jedes zweite vor Kurzem beim ADAC-Lichttest mit mangelhaft­er Beleuchtun­g gezeigt. Vor allem das Abblendlic­ht musste bei vielen Autos nachjustie­rt werden. Etwa jeder sechste Scheinwerf­er leuchtete zu tief, sodass der Fahrer nicht optimal sehen konnte. Rund jeder siebte strahlte zu hoch, was den Gegenverke­hr blenden kann. Der ADAC rät, in der dunklen Jahreszeit die Beleuchtun­g am Auto regelmäßig zu kontrollie­ren, auf deren Sauberkeit zu achten und kaputte Lampen sofort auszutausc­hen. Ändert sich die Beladung des Autos, sollte Autofahrer zudem darauf achten, die Höhenverst­ellung der Scheinwerf­er anzupassen.

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