So kommen Bergheimer an Bauland
Die Gemeinde Bergheim hat Vergaberichtlinien für Grundstücke festgelegt. Welche Personen für einen Bauplatz in der Gemeinde die größten Chancen haben
Wer in Bergheim künftig einen Bauplatz von der Gemeinde kaufen möchte, muss an einem Vergabeverfahren teilnehmen, dem ein Punktekatalog zugrunde liegt. Dieser wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung – nach einigen wenigen Nachbesserungen – beschlossen.
Hintergrund für das Verfahren ist, dass die EU-Kommission die vielerorts angewandten Einheimischenmodelle, wonach Ortsansässige bei der Vergabe von Bauplätze bevorzugt behandelt werden, als Diskriminierung anderer europäischer Bürger eingestuft hat. Das Bundesbauministerium und der Freistaat Bayern haben sich mit Brüssel deshalb auf einen Kompromiss geeinigt: Eine Gemeinde darf nur dann Einheimische bevorzugen, wenn deren zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 51 000 Euro im Jahr liegt und deren Vermögen nicht höher ist als der Wert des zu erwerbenden Grundstücks.
Diese Zulässigkeitsvoraussetzungen gelten künftig auch in Bergheim. Wer von den Kaufinteressenten diese beiden Hürden meistert, wird über ein Punktesystem bewertet. Maximal 100 Punkte können erreicht werden, wobei die eine Hälfte soziale Aspekte berücksichtigt und die andere Hälfte Ortsansässigen zugutekommt.
Vorteile hat etwa, wer seinen Hauptwohnsitz in Bergheim hat und darüber hinaus aus dem Ortsteil kommt, in dem das Baugebiet entsteht,
eine ehrenamtliche Funktion in einem ortsansässigen Verein hat, Kinder hat, verheiratet ist, oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wohnt,
pflegebedürftige Angehörige versorgt,
schwerbehindert ist, oder ein Familienmitglied hat, das im geplanten Haus wohnen wird, ein Doppelhaus bauen will, wenig Einkommen hat. Abgelehnt wurde vom Gemein- derat der Vorschlag, im Punktesystem den Bau von Mehrgenerationenhäuser zu berücksichtigen und nur Paare unter 40 Jahre bei der Vergabe zu begünstigen.
Wer den Zuschlag für ein Grundschwerbehindertes stück erhält, muss innerhalb von fünf Jahren bauen und verpflichtet sich, das Eigenheim in den nächsten zehn Jahren selbst zu nutzen, wobei die Vermietung einer Einliegerwohnung möglich ist.