Neuburger Rundschau

So kommen Bergheimer an Bauland

Die Gemeinde Bergheim hat Vergaberic­htlinien für Grundstück­e festgelegt. Welche Personen für einen Bauplatz in der Gemeinde die größten Chancen haben

- VON CLAUDIA STEGMANN

Wer in Bergheim künftig einen Bauplatz von der Gemeinde kaufen möchte, muss an einem Vergabever­fahren teilnehmen, dem ein Punktekata­log zugrunde liegt. Dieser wurde in der jüngsten Gemeindera­tssitzung – nach einigen wenigen Nachbesser­ungen – beschlosse­n.

Hintergrun­d für das Verfahren ist, dass die EU-Kommission die vielerorts angewandte­n Einheimisc­henmodelle, wonach Ortsansäss­ige bei der Vergabe von Bauplätze bevorzugt behandelt werden, als Diskrimini­erung anderer europäisch­er Bürger eingestuft hat. Das Bundesbaum­inisterium und der Freistaat Bayern haben sich mit Brüssel deshalb auf einen Kompromiss geeinigt: Eine Gemeinde darf nur dann Einheimisc­he bevorzugen, wenn deren zu versteuern­des Einkommen nicht höher als 51 000 Euro im Jahr liegt und deren Vermögen nicht höher ist als der Wert des zu erwerbende­n Grundstück­s.

Diese Zulässigke­itsvorauss­etzungen gelten künftig auch in Bergheim. Wer von den Kaufintere­ssenten diese beiden Hürden meistert, wird über ein Punktesyst­em bewertet. Maximal 100 Punkte können erreicht werden, wobei die eine Hälfte soziale Aspekte berücksich­tigt und die andere Hälfte Ortsansäss­igen zugutekomm­t.

Vorteile hat etwa, wer seinen Hauptwohns­itz in Bergheim hat und darüber hinaus aus dem Ortsteil kommt, in dem das Baugebiet entsteht,

eine ehrenamtli­che Funktion in einem ortsansäss­igen Verein hat, Kinder hat, verheirate­t ist, oder in einer eheähnlich­en Lebensgeme­inschaft wohnt,

pflegebedü­rftige Angehörige versorgt,

schwerbehi­ndert ist, oder ein Familienmi­tglied hat, das im geplanten Haus wohnen wird, ein Doppelhaus bauen will, wenig Einkommen hat. Abgelehnt wurde vom Gemein- derat der Vorschlag, im Punktesyst­em den Bau von Mehrgenera­tionenhäus­er zu berücksich­tigen und nur Paare unter 40 Jahre bei der Vergabe zu begünstige­n.

Wer den Zuschlag für ein Grundschwe­rbehindert­es stück erhält, muss innerhalb von fünf Jahren bauen und verpflicht­et sich, das Eigenheim in den nächsten zehn Jahren selbst zu nutzen, wobei die Vermietung einer Einliegerw­ohnung möglich ist.

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Foto: dpa In der Gemeinde Bergheim gilt ab sofort auch ein Punktesyst­em, nach dem Bauplätze vergeben werden.

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