„Hintermann“muss ins Gefängnis
Gericht 32-Jähriger wird zu zwei Jahren und sechs Monaten wegen Drogen- und Waffenhandels verurteilt
Neuburg Für zwei Jahre und sechs Monate muss der 32-jährige „Hintermann“eines Drogendealers nun ins Gefängnis. Das hat gestern das Amtsgericht Neuburg nach vier Verhandlungstagen entschieden.
Die Verteidigung hatte Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. „Ich bin unschuldig“, beteuerte der Angeklagte, der sonst zu den Anschuldigungen geschwiegen hatte, vor Gericht. Doch das Schöffengericht unter Amtsrichter Christian Veh und die Staatsanwaltschaft sahen die Tatvorwürfe als bewiesen an. Im Juli 2017 sollte der 32-Jährige für einen Dealer ein Kilogramm Kokain im Wert von 58 000 Euro sowie eine Pistole Walther P99 im Wert von 3000 Euro besorgen. Den Deal hatte jedoch ein verdeckter Ermittler als Scheinaufkäufer eingefädelt. Durch eine Telefonüberwachung konnte eine Verbindung zu dem Angeklagten hergestellt werden. Das Geschäft war jedoch geplatzt, da der Lieferant des 32-Jährigen nicht erreichbar war. Bei einer Hausdurchsuchung waren bei dem Mann außerdem fast 19 000 Euro Bargeld in Schränken und in kleinen Scheinen gefunden worden. Dieses Geld sollen ihm eine Bekannte sowie sein Vermieter für die Eröffnung einer Sisha-Bar geliehen haben, jedoch ohne Schuldschein oder Quittung. Staatsanwalt Johannes Riederer bezeichnete diese Behauptungen als Gefälligkeitsaussagen. Außerdem, so Riederer, seien große Mengen Geld in kleiner Stückelung typisch für den Handel mit Betäubungsmitteln. Negativ kreidete der Anklagevertreter dem Mann die große Menge und die hohe Qualität des Kokains von 90 Prozent Wirkstoffgehalt an. „Das wäre zur Weiterverbreitung im ganzen Großraum geeignet gewesen.“Riederer forderte zwei Jahre und zehn Monate für den 32-Jährigen.
Verteidiger Thorsten Hauck dagegen wollte seine Mandanten als freien Mann sehen. In keiner Aufzeichnung aus der Telefonüberwachung sei von Drogen oder Waffen die Rede und damit seien keine Beweise vorhanden. Dass Geld geliehen werde, sei nichts Außergewöhnliches und es habe Fälligkeitstermine dafür gegeben, so der Anwalt. Der Dealer, den der Angeklagte beliefern sollte, sollte als Entlastungszeuge für die Verteidigung vor Gericht auftreten. Doch der Mann, der wegen Drogenhandels am Landgericht Ingolstadt zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war, verweigerte die Aussage.
So sprach Amtsrichter Christian Veh den 32-Jährigen schuldig und verhängte zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Aus der Telefonüberwachung mit dem V-Mann sei eindeutig auf den Angeklagten rückzuschließen. Zugute hielt ihm Veh, dass es nur ein „verbales“Handeltreiben gewesen sei und der Deal nicht zustande kam. „Aber auch das ist strafbar“, betonte der Richter. Zwei einschlägige Vorstrafen und die große Menge wirkten sich strafverschärfend aus. „Kokain ist eine harte Droge und kein Marihuana“, argumentierte Veh.
Anders als der Staatsanwalt sah der Richter keine Beweise, dass das gefundene Bargeld aus Rauschgiftgeschäften stamme. Deshalb darf der 32-Jährige die 19000 Euro behalten.
Schwester und Vater waren bestürzt über das Urteil. Kopfschüttelnd vernahm es der Angeklagte, der seit Anfang Juli in Untersuchungshaft sitzt.