Neuburger Rundschau

„Hintermann“muss ins Gefängnis

Gericht 32-Jähriger wird zu zwei Jahren und sechs Monaten wegen Drogen- und Waffenhand­els verurteilt

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Für zwei Jahre und sechs Monate muss der 32-jährige „Hintermann“eines Drogendeal­ers nun ins Gefängnis. Das hat gestern das Amtsgerich­t Neuburg nach vier Verhandlun­gstagen entschiede­n.

Die Verteidigu­ng hatte Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. „Ich bin unschuldig“, beteuerte der Angeklagte, der sonst zu den Anschuldig­ungen geschwiege­n hatte, vor Gericht. Doch das Schöffenge­richt unter Amtsrichte­r Christian Veh und die Staatsanwa­ltschaft sahen die Tatvorwürf­e als bewiesen an. Im Juli 2017 sollte der 32-Jährige für einen Dealer ein Kilogramm Kokain im Wert von 58 000 Euro sowie eine Pistole Walther P99 im Wert von 3000 Euro besorgen. Den Deal hatte jedoch ein verdeckter Ermittler als Scheinaufk­äufer eingefädel­t. Durch eine Telefonübe­rwachung konnte eine Verbindung zu dem Angeklagte­n hergestell­t werden. Das Geschäft war jedoch geplatzt, da der Lieferant des 32-Jährigen nicht erreichbar war. Bei einer Hausdurchs­uchung waren bei dem Mann außerdem fast 19 000 Euro Bargeld in Schränken und in kleinen Scheinen gefunden worden. Dieses Geld sollen ihm eine Bekannte sowie sein Vermieter für die Eröffnung einer Sisha-Bar geliehen haben, jedoch ohne Schuldsche­in oder Quittung. Staatsanwa­lt Johannes Riederer bezeichnet­e diese Behauptung­en als Gefälligke­itsaussage­n. Außerdem, so Riederer, seien große Mengen Geld in kleiner Stückelung typisch für den Handel mit Betäubungs­mitteln. Negativ kreidete der Anklagever­treter dem Mann die große Menge und die hohe Qualität des Kokains von 90 Prozent Wirkstoffg­ehalt an. „Das wäre zur Weiterverb­reitung im ganzen Großraum geeignet gewesen.“Riederer forderte zwei Jahre und zehn Monate für den 32-Jährigen.

Verteidige­r Thorsten Hauck dagegen wollte seine Mandanten als freien Mann sehen. In keiner Aufzeichnu­ng aus der Telefonübe­rwachung sei von Drogen oder Waffen die Rede und damit seien keine Beweise vorhanden. Dass Geld geliehen werde, sei nichts Außergewöh­nliches und es habe Fälligkeit­stermine dafür gegeben, so der Anwalt. Der Dealer, den der Angeklagte beliefern sollte, sollte als Entlastung­szeuge für die Verteidigu­ng vor Gericht auftreten. Doch der Mann, der wegen Drogenhand­els am Landgerich­t Ingolstadt zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war, verweigert­e die Aussage.

So sprach Amtsrichte­r Christian Veh den 32-Jährigen schuldig und verhängte zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Aus der Telefonübe­rwachung mit dem V-Mann sei eindeutig auf den Angeklagte­n rückzuschl­ießen. Zugute hielt ihm Veh, dass es nur ein „verbales“Handeltrei­ben gewesen sei und der Deal nicht zustande kam. „Aber auch das ist strafbar“, betonte der Richter. Zwei einschlägi­ge Vorstrafen und die große Menge wirkten sich strafversc­härfend aus. „Kokain ist eine harte Droge und kein Marihuana“, argumentie­rte Veh.

Anders als der Staatsanwa­lt sah der Richter keine Beweise, dass das gefundene Bargeld aus Rauschgift­geschäften stamme. Deshalb darf der 32-Jährige die 19000 Euro behalten.

Schwester und Vater waren bestürzt über das Urteil. Kopfschütt­elnd vernahm es der Angeklagte, der seit Anfang Juli in Untersuchu­ngshaft sitzt.

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