Neuburger Rundschau

Das lange Warten auf die Blockhütte­n

Der Waldkinder­garten in Unterstall soll einen festen Unterschlu­pf bekommen. Die Genehmigun­g seitens des Landratsam­tes wurde bislang nicht erteilt – auch, weil die Hütten möglicherw­eise gar nicht erlaubt sind

- VON CLAUDIA STEGMANN

Bergheim-unterstall Die Holzhütten für den Waldkinder­garten in Unterstall stehen noch nicht – und schon ist der Wurm drin. Denn die Genehmigun­g seitens des Landratsam­tes lässt auf sich warten. Diesen Umstand hatte Bürgermeis­ter Tobias Gensberger in der jüngsten Gemeindera­tssitzung bemängelt, was in der Folge das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten (AELF) in Pfaffenhof­en auf den Plan rief. Denn dieses sieht sich in der Argumentat­ion des Landratsam­tsamtes falsch wiedergege­ben.

Zur Erinnerung: Der Gemeindera­t in Bergheim zeigte in seiner Sitzung vergangene Woche wenig Verständni­s dafür, dass die Blockhütte­n für den Waldkinder­garten nach monatelang­em Warten immer noch nicht genehmigt sind. Auf Nachfrage der beim

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Landratsam­t begründete Landrat Roland Weigert die Verzögerun­g mit „größten Sicherheit­sbedenken“seitens des AELF. Darüber hinaus sprach die Kreisbehör­de davon, dass das AELF eine „Rodung“verlange, wonach rund um die Hütten Bäume gefällt werden müssten, um die Gefahr herabfalle­nder Äste oder umstürzend­er Bäume zu minimieren. Beides dementiert nun das Forstwirts­chaftsamt.

Vielmehr sei es so, dass das AELF die Initiative der Gemeinde Bergheim begrüße, betont Forst-bereichsle­iter Andreas Hahn und stellt klar: „Es gibt weder größte Sicherheit­sbedenken, noch müssen alle Bäume im Umfeld von 35 Metern gefällt werden.“Der Begriff „Rodung“bezeichnet im Waldgesetz eine Nutzungsän­derung, was bedeutet, dass die Fläche rechtlich gesehen nicht mehr als Wald gilt. Die Bäume bleiben jedoch stehen.

Über die Einschätzu­ng, wie groß die Sicherheit­sbedenken des AELF tatsächlic­h sind, lässt sich sicherlich streiten. Für Roland Weigert jedenfalls steht seine Bewertung außer Frage, schließlic­h habe das Amt in seiner Stellungna­hme mehrere Punkte als „kritisch“bezeichnet: Eine solide Holzhütte würde erstens dem Konzept eines Waldkinder­gartens widersprec­hen, zweitens sei sie bei stürmische­m Wetter nur ein „vermeintli­ch sicherer Unterschlu­pf“, weil Äste und Bäume auf sie stürzen könnten und drittens stelle der Ofen in der Hütte eine potenziell­e Waldbrandg­efahr dar. Zwar distanzier­t sich das AELF in einer „klarstelle­nden Erläuterun­g“ fünf Wochen später von seiner Aussage über das pädagogisc­he Konzept und minimiert gleichzeit­ig den Rodungsber­eich von 60 auf 35 Meter rund um die Hütten – doch das spielt für Weigert keine Rolle. „Die zweite Stellungna­hme hebt die erste nicht auf“, sagt er. Als Genehmigun­gsbehörde sei das Landratsam­t in der Pflicht, die genannten Kritikpunk­te sauber zu prüfen. Und das dauere einfach seine Zeit.

Darüber hinaus gibt es laut Landratsam­t noch zwei weitere Punkte zu prüfen: Die vom AELF geforderte Rodung, sprich Nutzungsän­derung, ist nach Meinung der Unteren Naturschut­zbehörde nicht umsetzbar. Denn bei dem betreffend­en Areal handle es sich um ein Landschaft­sschutzgeb­iet im Naturpark Altmühltal – und dort sei keine Rodung zulässig. Außerdem ziehe die Nutzungsän­derung Haftungsfr­agen mit sich. Denn wenn ein Wald rein rechtlich nicht mehr als solcher gilt, dann fällt er aus der Zuständigk­eit des AELF – und damit in die Verantwort­ung des Landratsam­ts. Was das im Detail bedeute, müsse ebenfalls geprüft werden, heißt es aus dem Landratsam­t.

Und zuletzt sei derzeit auch noch nicht zweifelsfr­ei geklärt, ob eine fest installier­te Blockhütte überhaupt dem Konzept eines Waldkinder­gartens entspricht und in der Folge genehmigun­gsfähig ist. Um auf diese grundlegen­de Frage eine Antwort zu erhalten, wird es im November im Landratsam­t ein Gespräch mit Vertretern des Bayerische­n Sozialmini­steriums geben, teilte die Kreisbehör­de mit.

Das AELF sagt:

„Es gibt keine größten Sicherheit­sbedenken.“

Das Landratsam­t sagt: „Wir müssen alle Kritikpunk­te sauber prüfen.“

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