Das lange Warten auf die Blockhütten
Der Waldkindergarten in Unterstall soll einen festen Unterschlupf bekommen. Die Genehmigung seitens des Landratsamtes wurde bislang nicht erteilt – auch, weil die Hütten möglicherweise gar nicht erlaubt sind
Bergheim-unterstall Die Holzhütten für den Waldkindergarten in Unterstall stehen noch nicht – und schon ist der Wurm drin. Denn die Genehmigung seitens des Landratsamtes lässt auf sich warten. Diesen Umstand hatte Bürgermeister Tobias Gensberger in der jüngsten Gemeinderatssitzung bemängelt, was in der Folge das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Pfaffenhofen auf den Plan rief. Denn dieses sieht sich in der Argumentation des Landratsamtsamtes falsch wiedergegeben.
Zur Erinnerung: Der Gemeinderat in Bergheim zeigte in seiner Sitzung vergangene Woche wenig Verständnis dafür, dass die Blockhütten für den Waldkindergarten nach monatelangem Warten immer noch nicht genehmigt sind. Auf Nachfrage der beim
Neuburger
Rundschau
Landratsamt begründete Landrat Roland Weigert die Verzögerung mit „größten Sicherheitsbedenken“seitens des AELF. Darüber hinaus sprach die Kreisbehörde davon, dass das AELF eine „Rodung“verlange, wonach rund um die Hütten Bäume gefällt werden müssten, um die Gefahr herabfallender Äste oder umstürzender Bäume zu minimieren. Beides dementiert nun das Forstwirtschaftsamt.
Vielmehr sei es so, dass das AELF die Initiative der Gemeinde Bergheim begrüße, betont Forst-bereichsleiter Andreas Hahn und stellt klar: „Es gibt weder größte Sicherheitsbedenken, noch müssen alle Bäume im Umfeld von 35 Metern gefällt werden.“Der Begriff „Rodung“bezeichnet im Waldgesetz eine Nutzungsänderung, was bedeutet, dass die Fläche rechtlich gesehen nicht mehr als Wald gilt. Die Bäume bleiben jedoch stehen.
Über die Einschätzung, wie groß die Sicherheitsbedenken des AELF tatsächlich sind, lässt sich sicherlich streiten. Für Roland Weigert jedenfalls steht seine Bewertung außer Frage, schließlich habe das Amt in seiner Stellungnahme mehrere Punkte als „kritisch“bezeichnet: Eine solide Holzhütte würde erstens dem Konzept eines Waldkindergartens widersprechen, zweitens sei sie bei stürmischem Wetter nur ein „vermeintlich sicherer Unterschlupf“, weil Äste und Bäume auf sie stürzen könnten und drittens stelle der Ofen in der Hütte eine potenzielle Waldbrandgefahr dar. Zwar distanziert sich das AELF in einer „klarstellenden Erläuterung“ fünf Wochen später von seiner Aussage über das pädagogische Konzept und minimiert gleichzeitig den Rodungsbereich von 60 auf 35 Meter rund um die Hütten – doch das spielt für Weigert keine Rolle. „Die zweite Stellungnahme hebt die erste nicht auf“, sagt er. Als Genehmigungsbehörde sei das Landratsamt in der Pflicht, die genannten Kritikpunkte sauber zu prüfen. Und das dauere einfach seine Zeit.
Darüber hinaus gibt es laut Landratsamt noch zwei weitere Punkte zu prüfen: Die vom AELF geforderte Rodung, sprich Nutzungsänderung, ist nach Meinung der Unteren Naturschutzbehörde nicht umsetzbar. Denn bei dem betreffenden Areal handle es sich um ein Landschaftsschutzgebiet im Naturpark Altmühltal – und dort sei keine Rodung zulässig. Außerdem ziehe die Nutzungsänderung Haftungsfragen mit sich. Denn wenn ein Wald rein rechtlich nicht mehr als solcher gilt, dann fällt er aus der Zuständigkeit des AELF – und damit in die Verantwortung des Landratsamts. Was das im Detail bedeute, müsse ebenfalls geprüft werden, heißt es aus dem Landratsamt.
Und zuletzt sei derzeit auch noch nicht zweifelsfrei geklärt, ob eine fest installierte Blockhütte überhaupt dem Konzept eines Waldkindergartens entspricht und in der Folge genehmigungsfähig ist. Um auf diese grundlegende Frage eine Antwort zu erhalten, wird es im November im Landratsamt ein Gespräch mit Vertretern des Bayerischen Sozialministeriums geben, teilte die Kreisbehörde mit.
Das AELF sagt:
„Es gibt keine größten Sicherheitsbedenken.“
Das Landratsamt sagt: „Wir müssen alle Kritikpunkte sauber prüfen.“