Der Fahrplan zur Neuwahl des Landrats
Kreisausschuss beruft Wahlleiter und gibt Termine bekannt
Neuburg-Schrobenhausen Landrat Roland Weigert zieht für die Freien Wähler als Abgeordneter in den neuen Bayerischen Landtag ein und muss, wenn er bei der konstituierenden Sitzung am 5. November im Maximilianeum das Mandat annimmt, seinen Posten im Landratsamt räumen. Der Kreisausschuss hat deshalb auf einer Sondersitzung am Montag den weiteren Fahrplan für die Neuwahlen besprochen und die Kreiswahlleitung berufen.
Offiziell, so die Verlautbarung der zuständigen Regierung von Oberbayern, könne ein Wahltermin erst nach Ausscheiden von Roland Weigert aus seinem Amt als Landrat fixiert werden. Nach unbestätigten Meldungen soll der Termin für den Urnengang der 20. Januar 2019 sein. Eine Stichwahl – die nötig wird, wenn keiner der Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit erringt – ginge dann zwei Wochen später am 3. Februar über die Bühne.
Das Prozedere erklärte Regierungsrat Klaus Ferstl den Kreisräten. Als formalen Akt berief das Gremium den Abteilungsleiter Kommunalrecht am Landratsamt auch zum Kreiswahlleiter für die Landrats-Neuwahlen und die anstehenden Kommunalwahlen 2020. Dies muss spätestens 90 Tage vor einem Wahltermin geschehen. Zur Stellvertreterin wurde Karen Johannsen, Sachgebietsleiterin Kommunalamt, bestimmt. Die Aufgaben des Kreiswahlleiters reichen unter anderem von der Aufforderung zum Einreichen der Wahlvorschläge, deren Prüfung und Bekanntgabe bis zur offiziellen Verkündung des Wahlergebnisses.
Gedanken gemacht haben sich die Kreisräte in der Sitzung auch über die Verabschiedung des künftigen Abgeordneten Roland Weigert nach München. Geplant ist ein Empfang im Rahmen der nächsten Kreistagssitzung am 29. November.
Der weitere Fahrplan bis zur Landratswahl
Der weitere Fahrplan zur Landratswahl sieht so aus: Am 29. November endet die Einreichungsfrist, am 30. November gibt der Wahlleiter Wahlvorschläge der Parteien bekannt; am 11. Dezember tagt erstmals der Wahlausschuss und beschließt deren Zulassung; am 20. Dezember endet die Frist für die Anrufung des Beschwerdeausschusses; spätestens am 25. Dezember Start der Briefwahl bei den Gemeinden und damit Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge; voraussichtlich 20. Januar Wahltag; 3. Februar Termin für eine mögliche Stichwahl; 4./5. Februar stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Stichwahl fest.