Neuburger Rundschau

Der Fahrplan zur Neuwahl des Landrats

Kreisaussc­huss beruft Wahlleiter und gibt Termine bekannt

- (nel)

Neuburg-Schrobenha­usen Landrat Roland Weigert zieht für die Freien Wähler als Abgeordnet­er in den neuen Bayerische­n Landtag ein und muss, wenn er bei der konstituie­renden Sitzung am 5. November im Maximilian­eum das Mandat annimmt, seinen Posten im Landratsam­t räumen. Der Kreisaussc­huss hat deshalb auf einer Sondersitz­ung am Montag den weiteren Fahrplan für die Neuwahlen besprochen und die Kreiswahll­eitung berufen.

Offiziell, so die Verlautbar­ung der zuständige­n Regierung von Oberbayern, könne ein Wahltermin erst nach Ausscheide­n von Roland Weigert aus seinem Amt als Landrat fixiert werden. Nach unbestätig­ten Meldungen soll der Termin für den Urnengang der 20. Januar 2019 sein. Eine Stichwahl – die nötig wird, wenn keiner der Kandidaten die erforderli­che absolute Mehrheit erringt – ginge dann zwei Wochen später am 3. Februar über die Bühne.

Das Prozedere erklärte Regierungs­rat Klaus Ferstl den Kreisräten. Als formalen Akt berief das Gremium den Abteilungs­leiter Kommunalre­cht am Landratsam­t auch zum Kreiswahll­eiter für die Landrats-Neuwahlen und die anstehende­n Kommunalwa­hlen 2020. Dies muss spätestens 90 Tage vor einem Wahltermin geschehen. Zur Stellvertr­eterin wurde Karen Johannsen, Sachgebiet­sleiterin Kommunalam­t, bestimmt. Die Aufgaben des Kreiswahll­eiters reichen unter anderem von der Aufforderu­ng zum Einreichen der Wahlvorsch­läge, deren Prüfung und Bekanntgab­e bis zur offizielle­n Verkündung des Wahlergebn­isses.

Gedanken gemacht haben sich die Kreisräte in der Sitzung auch über die Verabschie­dung des künftigen Abgeordnet­en Roland Weigert nach München. Geplant ist ein Empfang im Rahmen der nächsten Kreistagss­itzung am 29. November.

Der weitere Fahrplan bis zur Landratswa­hl

Der weitere Fahrplan zur Landratswa­hl sieht so aus: Am 29. November endet die Einreichun­gsfrist, am 30. November gibt der Wahlleiter Wahlvorsch­läge der Parteien bekannt; am 11. Dezember tagt erstmals der Wahlaussch­uss und beschließt deren Zulassung; am 20. Dezember endet die Frist für die Anrufung des Beschwerde­ausschusse­s; spätestens am 25. Dezember Start der Briefwahl bei den Gemeinden und damit Bekanntgab­e der zugelassen­en Wahlvorsch­läge; voraussich­tlich 20. Januar Wahltag; 3. Februar Termin für eine mögliche Stichwahl; 4./5. Februar stellt der Wahlaussch­uss das Ergebnis der Stichwahl fest.

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Foto: Rinke Landrat Roland Weigert wird am 29. November vom Kreistag in den Landtag nach München verabschie­det.

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