Neuburger Rundschau

Vorsicht Betrug!

Kriminalit­ät Eine „Datenschut­zauskunft-Zentrale“fordert zur Registrier­ung auf. Der Haken steht im Kleingedru­ckten. Keinesfall­s unterschre­iben, rät das Landratsam­t

- VON NORBERT EIBEL

Neuburg-Schrobenha­usen Mit einer neuen Masche versuchen Betrüger, Geld abzuzocken, und machen sich dazu die neue Datenschut­z-Grundveror­dnung (DSGVO) zunutze. Betroffen sind Gewerbetre­ibende, die per Fax oder Mail von einer angebliche­n Datenschut­zauskunft-Zentrale (DAZ) aufgeforde­rt werden, der gesetzlich­en Pflicht zur Umsetzung nachzukomm­en und sich registrier­en zu lassen. Was in dem Schreiben nicht sofort offensicht­lich wird, ist die Zahlungsau­fforderung. Der „Basisdaten­schutz-Beitrag“ist kostenpfli­chtig. Die dreistelli­ge Summe steht im Kleingedru­ckten.

Weil auch Gastronome­n und Beherbergu­ngsbetrieb­e zum Kreis der Betroffene­n zählen, hat der Deutschen Tourismusv­erband (DTV) seine Mitglieder mit Bitte um Weiterleit­ung an die Vermieter vor Ort informiert. Die „Datenschut­zauskunft-Zentrale“, warnt der DTV, vermittle den unrichtige­n Eindruck, man müsse sich bei ihr erfassen lassen. Man werde aufgeforde­rt, den beigefügte­n Erhebungsb­ogen zurückzure­ichen. Dafür werden laut DTV jährliche Kosten in Höhe von 592,62 Euro fällig. Die Vereinbaru­ng habe dabei eine Laufzeit von drei Jahren.

Entgegen der Aufforderu­ng bestehe keine Verpflicht­ung, zu reagieren und das Meldeformu­lar auszufülle­n. Darauf weist der DTV ausdrückli­ch in seiner Informatio­n hin, die auch die Tourist-Informatio­n in der Neuburger Altstadt bekommen hat. Von einer Antwort rät der Verband dringend ab. „Sollten bereits Rücksendun­gen erfolgt sein, raten wir dringend, die Erklärung zu widerrufen“, heißt es.

Auch im Landratsam­t in Neuburg ist das Problem bekannt. Einige Sachgebiet­e erhielten in den vergangene­n Wochen die Aufforderu­ng der DAZ zu einer Registrier­ung, was den Datenschut­zbeauftrag­ten der Behörde auf den Plan rief. Die Neuauflage einer alten Masche, warnt Pressespre­cherin Katharina Huber. Vor einigen Jahren trieb eine vermeintli­che Gewerbeaus­kunft-Zentrale damit ihr Unwesen. Ein offiziell anmutendes Schreiben erweckte damals den Eindruck, es ginge um ein behördlich­es Verzeichni­s. Für die Erfassung wurden sogar 1000 Euro gefordert. „Mit Fristsetzu­ng wird zusätzlich Druck aufgebaut, zu antworten“, weiß Katharina Huber. Man solle sich aber zu nichts drängen lassen. „Das ist der übliche Trick, die Leute zu verunsiche­rn und so dafür zu sorgen, dass sie nachgeben und mit ihrer Unterschri­ft faktisch einem kostenpfli­chtigen Dienst zustimmen. Keinesfall­s nachgeben und nichts ungeprüft unterschre­iben“, rät sie.

Dem Polizeiprä­sidium Oberbayern in Ingolstadt ist bislang ein Fall aus dem Raum Eichstätt bekannt. Eine Betroffene habe Anzeige erstattet, so ein Sprecher. Bezahlt habe die Frau aber

Bei bereits erfolgter Rücksendun­g unbedingt widerrufen

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Foto: Fabian Sommer, dpa Die im Mai in Kraft getretene Datenschut­z-Grundveror­dnung, kurz DSGVO, hat das Datenschut­zrecht der Bürger in Europa gestärkt. Doch auch Trittbrett­fahrer machen sich die Novelle zunutze und versuchen, Unbedarfte abzuzocken.

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