Vorsicht Betrug!
Kriminalität Eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“fordert zur Registrierung auf. Der Haken steht im Kleingedruckten. Keinesfalls unterschreiben, rät das Landratsamt
Neuburg-Schrobenhausen Mit einer neuen Masche versuchen Betrüger, Geld abzuzocken, und machen sich dazu die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zunutze. Betroffen sind Gewerbetreibende, die per Fax oder Mail von einer angeblichen Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aufgefordert werden, der gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung nachzukommen und sich registrieren zu lassen. Was in dem Schreiben nicht sofort offensichtlich wird, ist die Zahlungsaufforderung. Der „Basisdatenschutz-Beitrag“ist kostenpflichtig. Die dreistellige Summe steht im Kleingedruckten.
Weil auch Gastronomen und Beherbergungsbetriebe zum Kreis der Betroffenen zählen, hat der Deutschen Tourismusverband (DTV) seine Mitglieder mit Bitte um Weiterleitung an die Vermieter vor Ort informiert. Die „Datenschutzauskunft-Zentrale“, warnt der DTV, vermittle den unrichtigen Eindruck, man müsse sich bei ihr erfassen lassen. Man werde aufgefordert, den beigefügten Erhebungsbogen zurückzureichen. Dafür werden laut DTV jährliche Kosten in Höhe von 592,62 Euro fällig. Die Vereinbarung habe dabei eine Laufzeit von drei Jahren.
Entgegen der Aufforderung bestehe keine Verpflichtung, zu reagieren und das Meldeformular auszufüllen. Darauf weist der DTV ausdrücklich in seiner Information hin, die auch die Tourist-Information in der Neuburger Altstadt bekommen hat. Von einer Antwort rät der Verband dringend ab. „Sollten bereits Rücksendungen erfolgt sein, raten wir dringend, die Erklärung zu widerrufen“, heißt es.
Auch im Landratsamt in Neuburg ist das Problem bekannt. Einige Sachgebiete erhielten in den vergangenen Wochen die Aufforderung der DAZ zu einer Registrierung, was den Datenschutzbeauftragten der Behörde auf den Plan rief. Die Neuauflage einer alten Masche, warnt Pressesprecherin Katharina Huber. Vor einigen Jahren trieb eine vermeintliche Gewerbeauskunft-Zentrale damit ihr Unwesen. Ein offiziell anmutendes Schreiben erweckte damals den Eindruck, es ginge um ein behördliches Verzeichnis. Für die Erfassung wurden sogar 1000 Euro gefordert. „Mit Fristsetzung wird zusätzlich Druck aufgebaut, zu antworten“, weiß Katharina Huber. Man solle sich aber zu nichts drängen lassen. „Das ist der übliche Trick, die Leute zu verunsichern und so dafür zu sorgen, dass sie nachgeben und mit ihrer Unterschrift faktisch einem kostenpflichtigen Dienst zustimmen. Keinesfalls nachgeben und nichts ungeprüft unterschreiben“, rät sie.
Dem Polizeipräsidium Oberbayern in Ingolstadt ist bislang ein Fall aus dem Raum Eichstätt bekannt. Eine Betroffene habe Anzeige erstattet, so ein Sprecher. Bezahlt habe die Frau aber
Bei bereits erfolgter Rücksendung unbedingt widerrufen