Neuburger Rundschau

Blitzschne­lles Baby

Ein Temposünde­r hat ein gutes Argument gegenüber der Polizei

- VON DENIS DWORATSCHE­K

München Ende September. Es ist nachts um 2 Uhr. Ein junges Paar fährt mit seinem Auto durch München. Sie haben es eilig – sogar ziemlich, wie sich später herausstel­len soll. Am Frankfurte­r Ring werden sie geblitzt. Was dann geschieht, macht derzeit im Internet die Runde. Denn 13 Minuten nachdem der Blitzer zugeschlag­en hat, kommt das Kind der beiden zur Welt. Und weil auch Behörden ein Herz haben: Das Polizeiver­waltungsam­t in Straubing stellt das Ermittlung­sverfahren ein – und gratuliert den Eltern zur Geburt der Tochter.

Aber darf die Polizei das eigentlich? Einfach so ein Auge zudrücken? Peter Schall von der Gewerkscha­ft der Polizei in Bayern, sagt: Ja. Bei einer Geschwindi­gkeitsüber­schreitung liegt eine Ordnungswi­drigkeit vor. In diesem Fall kommt es nicht zwingend zu einem Gerichtsve­rfahren, weil auch die Staatsanwa­ltschaft nicht eingeschal­tet wird. „Bei der Polizei spricht man auch von einem pflichtgem­äßen Ermessen“, sagt Schall. Ein Sprecher des Verwaltung­samtes erklärt: „Es war eine absolute Einzelfall­entscheidu­ng.“Und vergisst nicht zu mahnen: „In einer solchen Notsituati­on sollte eigentlich immer ein Rettungswa­gen alarmiert werden.“

Beim besonderen Fall in München hätte Schall wie seine Kollegen entschiede­n. „Das ist doch nett“, sagt er. Seiner Meinung nach hätte der Richter spätestens, wenn es zur Verhandlun­g gekommen wäre, das Verfahren eingestell­t. Immerhin sei der Vater mit 14 Stundenkil­ometern zu viel nicht unverhältn­ismäßig und gefährlich unterwegs gewesen. Normalerwe­ise gelte aber: gleiches Recht für alle. Bei einer höheren Geschwindi­gkeit hätte wohl kein Kollege ein Auge zugedrückt.

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Foto: Adobe Stock

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