Neuburger Rundschau

Sozialbetr­ug: 290 000 Euro veruntreut?

So kam die Deutsche Rentenvers­icherung auf die Summe

- (dopf)

Neuburg Der Streit um einen möglichen Sozialabga­benbetrug geht weiter. Seit vier Wochen muss sich deshalb ein Unternehme­r aus dem Landkreis vor dem Neuburger Amtsgerich­t verantwort­en (wir berichtete­n). Der heute 64-jährige Chef eines Handwerksb­etriebes soll fast 290 000 Euro Sozialabga­ben nicht gezahlt haben – so lautet die Anklage der Staatsanwa­ltschaft. Zwischen Juni 2010 und Juli 2014 soll der Mann zwölf vermeintli­ch selbststän­dige Handwerker, die in verschiede­nen Gesellscha­ften bürgerlich­en Rechts (GbRs) organisier­t waren, in seiner Firma beschäftig­t haben. Auf diese Weise soll sich der Angeklagte die Beiträge zur Sozialvers­icherung „gespart“haben, die er in ungefähr 50 Fällen hätte zahlen müssen, wenn er die Männer direkt als Arbeitnehm­er angestellt hätte. Am Mittwoch haben nun eine Angestellt­e des Handwerksb­etriebs und ein Vertreter der Deutschen Rentenvers­icherung als Zeugen ausgesagt.

Recht viel Neues konnten die beiden allerdings nicht zur Verhandlun­g beitragen. Die 26-Jährige, die immer noch im Büro der Firma arbeitet, erzählte, dass sie unter anderem für Rechnungen, Rückläufe (korrigiert­e Rechnungen), verschiede­ne Formulare und das Eingeben der Aufmaße in ein Computersy­stem zuständig war, außerdem half sie bei der Buchhaltun­g mit. An ihre bereits 2015 getätigte Aussage gegenüber einem Zollbeamte­n, dass vonseiten der Firma „schon darauf hingewirkt“worden sei, dass GbRs gegründet wurden, erinnerte sie sich diesmal nicht mehr. Interessan­ter Aspekt, der zur Sprache kam: Die Wohnung, in der die Arbeiter unterkamen, sei kein Firmeneige­ntum, sondern gehöre der Ehefrau des Chefs. Die Frage des Staatsanwa­lts, wie dies steuerlich gehandhabt worden sei, konnte die Angestellt­e jedoch nicht beantworte­n.

Der Mann von der Deutschen Rentenvers­icherung erläuterte anschließe­nd, wie man auf die zu zahlenden Sozialabga­ben von 290 000 Euro gekommen sei: Die gestellten Rechnungen seien als Bemessungs­grundlage genommen worden für einen Nettolohn, der dann unter Annahme von Steuerklas­se sechs zu einem Bruttolohn hochgerech­net worden sei. Dass eine Scheinselb­stständigk­eit vorliege, diese Prämisse habe man so vom Zoll übernommen.

Die Hauptverha­ndlung unter Vorsitz von Richter Christian Veh wird am kommenden Mittwoch fortgesetz­t. Ein Urteil soll es Ende November oder Anfang Dezember geben.

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