Sozialbetrug: 290 000 Euro veruntreut?
So kam die Deutsche Rentenversicherung auf die Summe
Neuburg Der Streit um einen möglichen Sozialabgabenbetrug geht weiter. Seit vier Wochen muss sich deshalb ein Unternehmer aus dem Landkreis vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten (wir berichteten). Der heute 64-jährige Chef eines Handwerksbetriebes soll fast 290 000 Euro Sozialabgaben nicht gezahlt haben – so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft. Zwischen Juni 2010 und Juli 2014 soll der Mann zwölf vermeintlich selbstständige Handwerker, die in verschiedenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) organisiert waren, in seiner Firma beschäftigt haben. Auf diese Weise soll sich der Angeklagte die Beiträge zur Sozialversicherung „gespart“haben, die er in ungefähr 50 Fällen hätte zahlen müssen, wenn er die Männer direkt als Arbeitnehmer angestellt hätte. Am Mittwoch haben nun eine Angestellte des Handwerksbetriebs und ein Vertreter der Deutschen Rentenversicherung als Zeugen ausgesagt.
Recht viel Neues konnten die beiden allerdings nicht zur Verhandlung beitragen. Die 26-Jährige, die immer noch im Büro der Firma arbeitet, erzählte, dass sie unter anderem für Rechnungen, Rückläufe (korrigierte Rechnungen), verschiedene Formulare und das Eingeben der Aufmaße in ein Computersystem zuständig war, außerdem half sie bei der Buchhaltung mit. An ihre bereits 2015 getätigte Aussage gegenüber einem Zollbeamten, dass vonseiten der Firma „schon darauf hingewirkt“worden sei, dass GbRs gegründet wurden, erinnerte sie sich diesmal nicht mehr. Interessanter Aspekt, der zur Sprache kam: Die Wohnung, in der die Arbeiter unterkamen, sei kein Firmeneigentum, sondern gehöre der Ehefrau des Chefs. Die Frage des Staatsanwalts, wie dies steuerlich gehandhabt worden sei, konnte die Angestellte jedoch nicht beantworten.
Der Mann von der Deutschen Rentenversicherung erläuterte anschließend, wie man auf die zu zahlenden Sozialabgaben von 290 000 Euro gekommen sei: Die gestellten Rechnungen seien als Bemessungsgrundlage genommen worden für einen Nettolohn, der dann unter Annahme von Steuerklasse sechs zu einem Bruttolohn hochgerechnet worden sei. Dass eine Scheinselbstständigkeit vorliege, diese Prämisse habe man so vom Zoll übernommen.
Die Hauptverhandlung unter Vorsitz von Richter Christian Veh wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Ein Urteil soll es Ende November oder Anfang Dezember geben.