Kettensägen-Prozess geht zu Ende
Justiz Die beiden Männer, die im Rausch einen Pizzaboten angegriffen haben, sind laut Gutachter schuldfähig. Das Urteil fällt am Freitag
Ingolstadt Der Prozess wegen des Angriffs auf einen Pizzaboten geht zu Ende. Am Freitag sind – sofern es keine weiteren Beweisanträge geben sollte – die Plädoyers vorgesehen und danach soll noch am selben Tag das Urteil verkündet werden. Das teilte der Vorsitzende Richter Thomas Denz am Mittwoch zum Ende des Prozesstages mit.
Wie berichtet, müssen sich zwei junge Männer vor der Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat sie wegen versuchten Totschlags, wegen Diebstahls und Sachbeschädigung angeklagt. Sie sollen am 2. Januar dieses Jahres im Ingolstädter Piusviertel einen Lieferanten mit einem Beil und einer Motorsäge angegriffen haben. Der Mann hatte gerade eine Pizza in eine Wohnung gebracht. Die beiden jungen Männer waren an jenem Abend gegen 23 Uhr damit beschäftigt, berauscht mit einer Axt und einer zuvor aus einem Auto geklauten Motorsäge vor dem Haus zu hantieren. Der Pizzabote sprach sie darauf an, ein Wort gab das andere und er drohte den beiden schließlich, die Polizei zu rufen. Als er bereits im Auto saß, schlug einer der Heranwachsenden mit der Axt auf die Windschutzscheibe ein. Und der andere stach mit der laufenden Motorsäge das Fenster auf der Fahrerseite durch. Das Sägeblatt bewegte sich danach – laut Anklage mehrfach – nur knapp am Kopf des Mannes vorbei. Der hatte gerade noch ausweichen können, so seine Aussage vor Gericht. Ihm war es letztlich gelungen, zu entkommen. Und das Trio (das Verfahren gegen einen der ursprünglich drei Angeklagten wurde inzwischen eingestellt) war in jener Januarnacht wenig später von der herbeigerufenen Polizei festgenommen worden.
Während die Anklage davon ausgeht, dass die beiden – heute 20 und 21 Jahre – alten Männer „die Herbeiführung tödlicher Verletzungen zumindest billigend in Kauf“nahmen, haben die Verteidiger eine Tötungsabsicht ihrer Mandanten vehement bestritten. Zu welchem Schluss das Landgericht kommt, steht noch nicht fest. Allerdings gab die Kammer am Mittwoch einen rechtlichen Hinweis, nach dem der bisherigen Beweisaufnahme zufolge auch „nur“eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung infrage käme.
Den Angaben des psychiatrischen Gutachters zufolge sind beide Angeklagten – trotz der Einnahme von Alkohol und Rauschmitteln – schuldfähig. Beide seien zwar enthemmt, die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit allerdings nicht aufgehoben gewesen. Bei beiden liegen – eine Verurteilung vorausgesetzt – die Voraussetzungen für die Einweisung in eine Entzugsklinik vor. Beide haben früh Kontakt zu Drogen bekommen, stammen aus schwierigen Verhältnissen und sind vorbestraft.