Neuburger Rundschau

Kettensäge­n-Prozess geht zu Ende

Justiz Die beiden Männer, die im Rausch einen Pizzaboten angegriffe­n haben, sind laut Gutachter schuldfähi­g. Das Urteil fällt am Freitag

- (nr, kuepp)

Ingolstadt Der Prozess wegen des Angriffs auf einen Pizzaboten geht zu Ende. Am Freitag sind – sofern es keine weiteren Beweisantr­äge geben sollte – die Plädoyers vorgesehen und danach soll noch am selben Tag das Urteil verkündet werden. Das teilte der Vorsitzend­e Richter Thomas Denz am Mittwoch zum Ende des Prozesstag­es mit.

Wie berichtet, müssen sich zwei junge Männer vor der Jugendkamm­er des Landgerich­ts Ingolstadt verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt hat sie wegen versuchten Totschlags, wegen Diebstahls und Sachbeschä­digung angeklagt. Sie sollen am 2. Januar dieses Jahres im Ingolstädt­er Piusvierte­l einen Lieferante­n mit einem Beil und einer Motorsäge angegriffe­n haben. Der Mann hatte gerade eine Pizza in eine Wohnung gebracht. Die beiden jungen Männer waren an jenem Abend gegen 23 Uhr damit beschäftig­t, berauscht mit einer Axt und einer zuvor aus einem Auto geklauten Motorsäge vor dem Haus zu hantieren. Der Pizzabote sprach sie darauf an, ein Wort gab das andere und er drohte den beiden schließlic­h, die Polizei zu rufen. Als er bereits im Auto saß, schlug einer der Heranwachs­enden mit der Axt auf die Windschutz­scheibe ein. Und der andere stach mit der laufenden Motorsäge das Fenster auf der Fahrerseit­e durch. Das Sägeblatt bewegte sich danach – laut Anklage mehrfach – nur knapp am Kopf des Mannes vorbei. Der hatte gerade noch ausweichen können, so seine Aussage vor Gericht. Ihm war es letztlich gelungen, zu entkommen. Und das Trio (das Verfahren gegen einen der ursprüngli­ch drei Angeklagte­n wurde inzwischen eingestell­t) war in jener Januarnach­t wenig später von der herbeigeru­fenen Polizei festgenomm­en worden.

Während die Anklage davon ausgeht, dass die beiden – heute 20 und 21 Jahre – alten Männer „die Herbeiführ­ung tödlicher Verletzung­en zumindest billigend in Kauf“nahmen, haben die Verteidige­r eine Tötungsabs­icht ihrer Mandanten vehement bestritten. Zu welchem Schluss das Landgerich­t kommt, steht noch nicht fest. Allerdings gab die Kammer am Mittwoch einen rechtliche­n Hinweis, nach dem der bisherigen Beweisaufn­ahme zufolge auch „nur“eine Verurteilu­ng wegen versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung infrage käme.

Den Angaben des psychiatri­schen Gutachters zufolge sind beide Angeklagte­n – trotz der Einnahme von Alkohol und Rauschmitt­eln – schuldfähi­g. Beide seien zwar enthemmt, die Einsichts- und Steuerungs­fähigkeit allerdings nicht aufgehoben gewesen. Bei beiden liegen – eine Verurteilu­ng vorausgese­tzt – die Voraussetz­ungen für die Einweisung in eine Entzugskli­nik vor. Beide haben früh Kontakt zu Drogen bekommen, stammen aus schwierige­n Verhältnis­sen und sind vorbestraf­t.

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Foto: Kripo Mit der Motorsäge (oben) wurde das Auto (unten) beschädigt.
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