Einbahnring: Bündnis beißt auf Granit
Streitthema: Befürworter zu Gast im Rathaus
Neuburg Noch immer erhitzt das Dauerthema Einbahnstraßenring in Neuburg die Gemüter. So sehr, dass der Fall sogar beim Verwaltungsgericht in München gelandet ist. Dort ist für 12. Dezember eine Anhörung anberaumt. Das Aktionsbündnis Neuburger Ring sieht derweil „keine Bewegung bei Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (CSU) in Sachen Probebetrieb für einen zweispurigen Ringverkehr“, lässt Eduard Lunzner, einer der beiden Sprecher des Bündnisses, in einer Pressemitteilung verlauten.
Oberbürgermeister Gmehling hatte im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Gaststätte Rennbahn am 29. August angedeutet, er könne sich einen dreimonatigen Probebetrieb eventuell doch vorstellen, wenn Änderungen am Plan des Aktionsbündnisses vorgenommen würden. Nun trafen sich Vertreter der Stadtverwaltung mit dem Rathauschef an der Spitze und Aktive des Aktionsbündnisses, vertreten durch Lunzner als Vorsitzenden, sowie SPD-Stadtrat Horst Winter und Norbert Specht im Rathaus zu einem Meinungsaustausch.
Nachdem die Stadträte von CSU und Freien Wählern den Probebetrieb in diesem Sommer abgelehnt hatten, reichte das Aktionsbündnis Klage beim Verwaltungsgericht München ein. In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Wir sind beim OB auf Granit gestoßen“, klagt Lunzner. „Der OB hat uns vorgeworfen, wir wollten doch nur seine Brücke verhindern“, berichtet Winter. „Wer so argumentiert, weiß im Grunde genau, dass ein erfolgreicher Probebetrieb eine deutliche Stau-Entlastung der Neuburger Innenstadt bringen würde und damit auch eine Verbesserung der Luftqualität für alle“, ist Winter überzeugt. „Warum wird er dann nicht durchgeführt?“, fragt Uwe Jakob, der zweite Sprecher des Bündnisses, in der Mitteilung.
Zum Hintergrund: Die Argumente, mit denen Bayerischer Gemeindetag, die Regierung von Oberbayern, das Landratsamt und letztlich der Neuburger Stadtrat nach der rechtlichen Prüfung die Zulassung eines Bürgerbegehrens abgelehnt haben, richteten sich explizit gegen die vorgelegte Planung des Einbahnstraßenrings, über die die Bürger mit „Ja“oder „Nein“abstimmen sollten. So wie es sich die Initiatoren vorstellen, kann der Probering aber nicht 1:1 in die Praxis umgesetzt werden. Die Bürger würden über etwas abstimmen, was von vorneherein inhaltlich und formal rechtlich nicht zulässig ist. So jedenfalls ist das „Nein“zur Zulassung des Bürgerbegehrens „Probebetrieb Neuburger Ring“und damit das „Nein“zu einem Bürgerentscheid zu verstehen. Somit müsste das Aktionsbündnis erst einmal die Pläne für einen Einbahnstraßenring dahingehend korrigieren, dass es bei einer dann neuerlichen rechtlichen Prüfung auch keine Bedenken mehr gibt.