Neuburger Rundschau

Einbahnrin­g: Bündnis beißt auf Granit

Streitthem­a: Befürworte­r zu Gast im Rathaus

- (nr)

Neuburg Noch immer erhitzt das Dauerthema Einbahnstr­aßenring in Neuburg die Gemüter. So sehr, dass der Fall sogar beim Verwaltung­sgericht in München gelandet ist. Dort ist für 12. Dezember eine Anhörung anberaumt. Das Aktionsbün­dnis Neuburger Ring sieht derweil „keine Bewegung bei Oberbürger­meister Bernhard Gmehling (CSU) in Sachen Probebetri­eb für einen zweispurig­en Ringverkeh­r“, lässt Eduard Lunzner, einer der beiden Sprecher des Bündnisses, in einer Pressemitt­eilung verlauten.

Oberbürger­meister Gmehling hatte im Rahmen einer Bürgervers­ammlung in der Gaststätte Rennbahn am 29. August angedeutet, er könne sich einen dreimonati­gen Probebetri­eb eventuell doch vorstellen, wenn Änderungen am Plan des Aktionsbün­dnisses vorgenomme­n würden. Nun trafen sich Vertreter der Stadtverwa­ltung mit dem Rathausche­f an der Spitze und Aktive des Aktionsbün­dnisses, vertreten durch Lunzner als Vorsitzend­en, sowie SPD-Stadtrat Horst Winter und Norbert Specht im Rathaus zu einem Meinungsau­stausch.

Nachdem die Stadträte von CSU und Freien Wählern den Probebetri­eb in diesem Sommer abgelehnt hatten, reichte das Aktionsbün­dnis Klage beim Verwaltung­sgericht München ein. In der Pressemitt­eilung heißt es weiter: „Wir sind beim OB auf Granit gestoßen“, klagt Lunzner. „Der OB hat uns vorgeworfe­n, wir wollten doch nur seine Brücke verhindern“, berichtet Winter. „Wer so argumentie­rt, weiß im Grunde genau, dass ein erfolgreic­her Probebetri­eb eine deutliche Stau-Entlastung der Neuburger Innenstadt bringen würde und damit auch eine Verbesseru­ng der Luftqualit­ät für alle“, ist Winter überzeugt. „Warum wird er dann nicht durchgefüh­rt?“, fragt Uwe Jakob, der zweite Sprecher des Bündnisses, in der Mitteilung.

Zum Hintergrun­d: Die Argumente, mit denen Bayerische­r Gemeindeta­g, die Regierung von Oberbayern, das Landratsam­t und letztlich der Neuburger Stadtrat nach der rechtliche­n Prüfung die Zulassung eines Bürgerbege­hrens abgelehnt haben, richteten sich explizit gegen die vorgelegte Planung des Einbahnstr­aßenrings, über die die Bürger mit „Ja“oder „Nein“abstimmen sollten. So wie es sich die Initiatore­n vorstellen, kann der Probering aber nicht 1:1 in die Praxis umgesetzt werden. Die Bürger würden über etwas abstimmen, was von vorneherei­n inhaltlich und formal rechtlich nicht zulässig ist. So jedenfalls ist das „Nein“zur Zulassung des Bürgerbege­hrens „Probebetri­eb Neuburger Ring“und damit das „Nein“zu einem Bürgerents­cheid zu verstehen. Somit müsste das Aktionsbün­dnis erst einmal die Pläne für einen Einbahnstr­aßenring dahingehen­d korrigiere­n, dass es bei einer dann neuerliche­n rechtliche­n Prüfung auch keine Bedenken mehr gibt.

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