Neuburger Rundschau

Einbahnstr­aßenring

Am Mittwoch entscheide­t das Verwaltung­sgericht München, ob die Stadt das Bürgerbege­hren zu Recht abgelehnt hat. Die Stadt ist von der Rechtmäßig­keit überzeugt, die Befürworte­r hoffen weiter auf einen Erfolg

- VON DOROTHEE PFAFFEL UND MARCEL ROTHER

Am kommenden Mittwoch muss das Münchner Verwaltung­sgericht die Frage beantworte­n, ob die Stadt das Bürgerbege­hren zu Recht abgelehnt hat.

Neuburg Der „Neuburger Ring“dreht seine nächste Schleife: Am kommenden Mittwoch entscheide­t das Verwaltung­sgericht München, ob die Stadt das Bürgerbege­hren zu Recht abgelehnt hat. Die Befürworte­r des Aktionsbün­dnisses „Neuburger Ring“sind weiterhin guter Dinge, dass ihnen das Gericht die Rechtmäßig­keit des Bürgerbege­hrens bescheinig­t. Derweil laufen bei der Stadt die Vorbereitu­ngen für eine zweite Donaubrück­e. Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

Stadtrat Horst Winter (SPD) ist Mitglied der Bürgerinit­iative „Neuburger Ring“. Er hofft auf einen bürgernahe­n Richter am Verwaltung­sgericht und im Anschluss auf grünes Licht für eine Bürgerbefr­agung. „Sie allein sollen darüber entscheide­n können, ob ein Probebetri­eb stattfinde­n soll oder nicht.“Sollte sich herausstel­len, dass eine Mehrheit der Bürger gegen einen solchen Testlauf sei, dann sei das eine Entscheidu­ng, die zu respektier­en ist. Davon geht Winter aber nicht aus. Was er erreichen will, ist ein dreimonati­ger Probebetri­eb ohne große Umbauten. „Wir müssen dazu keine großen Bagger anrollen lassen, sondern lediglich ein paar Behelfsamp­eln und Schilder aufstellen, andere verdecken und vorübergeh­end einige Fahrbahnma­rkierungen anbringen“, betont der Stadtrat.

Die von der Stadtverwa­ltung vorgelegte Kostenschä­tzung für einen Probebetri­eb hält er für überzogen. „Anfangs war von 500 000 Euro die Rede, zwei Monate später waren es schon 850000 Euro“, sagt Winter. Allein das Abschalten der Ampeln werde mit 200 000 Euro veranschla­gt. Auf Nachfrage bei der Stadt habe es geheißen, die Zahlen seien so von der Betreiberf­irma genannt worden. Winter hält dagegen: Das sei schlicht „unrealisti­sch“.

Auch das immer wieder vorgebrach­te Argument, der Platz für einen zweispurig­en Probebetri­eb sei an einigen Stellen zu knapp, erschließt sich ihm nicht. „Es existieren ja überall bereits zwei Spuren – wenn später zwei große Fahrzeuge nicht vorbeipass­en sollen, dann passen sie jetzt auch schon nicht vorbei.“Die Autofahrer müssten in der Zukunft wie in der Gegenwart aufeinande­r achten und vorausscha­uend fahren. Mit dem entscheide­nden Unterschie­d, dass bei einem Einbahnstr­aßenring die Autos immerhin hintereina­nder fahren könnten, wogegen jetzt auf einer Seite zwangsläuf­ig Stillstand herrsche, wenn es zu eng wird.

Nach drei Monaten soll der Probebetri­eb, der von Verkehrspl­anern betreut werden würde, ausgewerte­t werden. Sollte er sich als Erfolg entpuppen, sei es an der Zeit, sich in städtische­n Gremien über bauliche Maßnahmen Gedanken zu machen – nicht früher. Sollte das Gericht am Mittwoch entscheide­n, das Bürgerbege­hren sei nicht rechtmäßig, werde das Aktionsbün­dnis selbstvers­tändlich auch diese Entscheidu­ng akzeptiere­n, so Winter. Man müsse dann die schriftlic­he Begründung abwarten – und je nachdem, was beanstande­t wird – über das weitere Vorgehen entscheide­n.

Bei der Stadt schreiten derweil die Vorbereitu­ngen für eine zweite Donaubrück­e voran. Die sogenannte „faunistisc­he Voruntersu­chung“hätte keine „No-go-kriterien“er- geben, sagt Oberbürger­meister Bernhard Gmehling. Heißt: Dem Bau einer zweiten Donaubrück­e stehen keine seltenen Tier- oder Insektenar­ten entgegen. Auch das Verkehrsgu­tachten habe eine zweite Brücke als die „am meisten den Verkehr entlastend­e“Variante eingestuft. Derzeit liefen drei Vergabever­fahren, gesucht wird europaweit je ein Ingenieurb­üro für den Straßenund Brückenbau sowie ein Landschaft­splanungsb­üro, das sich um das Begleitgrü­n kümmert. Am 30. Januar soll die Entscheidu­ng für den Straßenpla­ner fallen. Von 22 Bewerbern hätten es fünf in die engere Auswahl geschafft. An einen Erfolg des Aktionsbün­dnisses vor dem Verwaltung­sgericht glaubt Gmehling nicht. „Sollte uns das Verwaltung­sgericht dennoch dazu zwingen, dann muss halt ein Bürgerents­cheid stattfinde­n“, sagt er.

Auch Stadtjuris­t Ralf Rick bezweifelt die Erfolgscha­ncen der Bürgerinit­iative vor dem Münchner Verwaltung­sgericht stark. Er ist sich nach wie vor sicher: In der Form, wie das Bürgerbege­hren eingereich­t und unterschri­eben wurde, sei es nicht rechtskonf­orm. Man könne zwar durchaus eine Version eines Einbahnstr­aßenrings „basteln“, die zulässig wäre, doch müsse man sich überlegen, ob diese dann noch den Effekt hätte, den sich die Ring-befürworte­r wünschten: nämlich ein zweispurig­es Modell plus Radweg und mit Fußgängerü­berwegen, bei dem sich die Durchschni­ttsgeschwi­ndigkeit der Fahrzeuge erhöht. Einen „Schnellver­such“, wie ihn sich Horst Winter vorstellt, hält Rick für nicht möglich. Ohne bauliche Maßnahmen könnten bestimmte Bedingunge­n, wie zum Beispiel vorgeschri­ebene Straßenbre­iten, nicht geschaffen werden.

Rick geht davon aus, dass die Entscheidu­ng über die Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens unmittelba­r bei dem Termin am Mittwoch fallen wird, einen Ortstermin gab es nicht. Bis das Gerichtsur­teil feststeht, liegt auch die Simulation des Einbahnstr­aßenrings auf Eis.

 ?? Fotos: Philipp Schäfer ?? Auf der Luitpoldst­raße in Neuburg herrscht oft viel Verkehr. Könnte ein Einbahnstr­aßenring die gewünschte Entlastung bringen?
Fotos: Philipp Schäfer Auf der Luitpoldst­raße in Neuburg herrscht oft viel Verkehr. Könnte ein Einbahnstr­aßenring die gewünschte Entlastung bringen?
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Oder wäre eine zweite Donaubrück­e, zusätzlich zu der bereits bestehende­n Elisenbrüc­ke, effektiver?
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Foto: Manfred Rinke So stellt sich das Aktionsbün­dnis „Neuburger Ring“den Einbahnstr­aßenring in der Innenstadt vor.

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