Einbahnstraßenring
Am Mittwoch entscheidet das Verwaltungsgericht München, ob die Stadt das Bürgerbegehren zu Recht abgelehnt hat. Die Stadt ist von der Rechtmäßigkeit überzeugt, die Befürworter hoffen weiter auf einen Erfolg
Am kommenden Mittwoch muss das Münchner Verwaltungsgericht die Frage beantworten, ob die Stadt das Bürgerbegehren zu Recht abgelehnt hat.
Neuburg Der „Neuburger Ring“dreht seine nächste Schleife: Am kommenden Mittwoch entscheidet das Verwaltungsgericht München, ob die Stadt das Bürgerbegehren zu Recht abgelehnt hat. Die Befürworter des Aktionsbündnisses „Neuburger Ring“sind weiterhin guter Dinge, dass ihnen das Gericht die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens bescheinigt. Derweil laufen bei der Stadt die Vorbereitungen für eine zweite Donaubrücke. Das ist der aktuelle Stand der Dinge.
Stadtrat Horst Winter (SPD) ist Mitglied der Bürgerinitiative „Neuburger Ring“. Er hofft auf einen bürgernahen Richter am Verwaltungsgericht und im Anschluss auf grünes Licht für eine Bürgerbefragung. „Sie allein sollen darüber entscheiden können, ob ein Probebetrieb stattfinden soll oder nicht.“Sollte sich herausstellen, dass eine Mehrheit der Bürger gegen einen solchen Testlauf sei, dann sei das eine Entscheidung, die zu respektieren ist. Davon geht Winter aber nicht aus. Was er erreichen will, ist ein dreimonatiger Probebetrieb ohne große Umbauten. „Wir müssen dazu keine großen Bagger anrollen lassen, sondern lediglich ein paar Behelfsampeln und Schilder aufstellen, andere verdecken und vorübergehend einige Fahrbahnmarkierungen anbringen“, betont der Stadtrat.
Die von der Stadtverwaltung vorgelegte Kostenschätzung für einen Probebetrieb hält er für überzogen. „Anfangs war von 500 000 Euro die Rede, zwei Monate später waren es schon 850000 Euro“, sagt Winter. Allein das Abschalten der Ampeln werde mit 200 000 Euro veranschlagt. Auf Nachfrage bei der Stadt habe es geheißen, die Zahlen seien so von der Betreiberfirma genannt worden. Winter hält dagegen: Das sei schlicht „unrealistisch“.
Auch das immer wieder vorgebrachte Argument, der Platz für einen zweispurigen Probebetrieb sei an einigen Stellen zu knapp, erschließt sich ihm nicht. „Es existieren ja überall bereits zwei Spuren – wenn später zwei große Fahrzeuge nicht vorbeipassen sollen, dann passen sie jetzt auch schon nicht vorbei.“Die Autofahrer müssten in der Zukunft wie in der Gegenwart aufeinander achten und vorausschauend fahren. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass bei einem Einbahnstraßenring die Autos immerhin hintereinander fahren könnten, wogegen jetzt auf einer Seite zwangsläufig Stillstand herrsche, wenn es zu eng wird.
Nach drei Monaten soll der Probebetrieb, der von Verkehrsplanern betreut werden würde, ausgewertet werden. Sollte er sich als Erfolg entpuppen, sei es an der Zeit, sich in städtischen Gremien über bauliche Maßnahmen Gedanken zu machen – nicht früher. Sollte das Gericht am Mittwoch entscheiden, das Bürgerbegehren sei nicht rechtmäßig, werde das Aktionsbündnis selbstverständlich auch diese Entscheidung akzeptieren, so Winter. Man müsse dann die schriftliche Begründung abwarten – und je nachdem, was beanstandet wird – über das weitere Vorgehen entscheiden.
Bei der Stadt schreiten derweil die Vorbereitungen für eine zweite Donaubrücke voran. Die sogenannte „faunistische Voruntersuchung“hätte keine „No-go-kriterien“er- geben, sagt Oberbürgermeister Bernhard Gmehling. Heißt: Dem Bau einer zweiten Donaubrücke stehen keine seltenen Tier- oder Insektenarten entgegen. Auch das Verkehrsgutachten habe eine zweite Brücke als die „am meisten den Verkehr entlastende“Variante eingestuft. Derzeit liefen drei Vergabeverfahren, gesucht wird europaweit je ein Ingenieurbüro für den Straßenund Brückenbau sowie ein Landschaftsplanungsbüro, das sich um das Begleitgrün kümmert. Am 30. Januar soll die Entscheidung für den Straßenplaner fallen. Von 22 Bewerbern hätten es fünf in die engere Auswahl geschafft. An einen Erfolg des Aktionsbündnisses vor dem Verwaltungsgericht glaubt Gmehling nicht. „Sollte uns das Verwaltungsgericht dennoch dazu zwingen, dann muss halt ein Bürgerentscheid stattfinden“, sagt er.
Auch Stadtjurist Ralf Rick bezweifelt die Erfolgschancen der Bürgerinitiative vor dem Münchner Verwaltungsgericht stark. Er ist sich nach wie vor sicher: In der Form, wie das Bürgerbegehren eingereicht und unterschrieben wurde, sei es nicht rechtskonform. Man könne zwar durchaus eine Version eines Einbahnstraßenrings „basteln“, die zulässig wäre, doch müsse man sich überlegen, ob diese dann noch den Effekt hätte, den sich die Ring-befürworter wünschten: nämlich ein zweispuriges Modell plus Radweg und mit Fußgängerüberwegen, bei dem sich die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge erhöht. Einen „Schnellversuch“, wie ihn sich Horst Winter vorstellt, hält Rick für nicht möglich. Ohne bauliche Maßnahmen könnten bestimmte Bedingungen, wie zum Beispiel vorgeschriebene Straßenbreiten, nicht geschaffen werden.
Rick geht davon aus, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unmittelbar bei dem Termin am Mittwoch fallen wird, einen Ortstermin gab es nicht. Bis das Gerichtsurteil feststeht, liegt auch die Simulation des Einbahnstraßenrings auf Eis.