Stattliche Bäume fielen der Säge zum Opfer
Zum Artikel „Endet die Verhandlung in einer Einbahnstraße?“vom 7. Dezember erreichte uns folgende Zuschrift:
In dem Artikel stellt Oberbürgermeister Gmehling fest, dass die faunistische Voruntersuchung zur zweiten Donaubrücke in den europäische FFH (Flora-Fauna-Habitat)und Vogelschutzgebieten keine „No-Go-Kriterien“ergeben hat; dass dem Bau einer zweiten Donaubrücke keine seltenen Tier- oder Insektenarten entgegenstehen. Dies wundert mich nicht, da im südlichen Bereich 2015 und im Winter 2017/18 auf der nördlichen Donauseite der geplanten Trasse fast sämtliche Altbäume bei forstlichen Maßnahmen entfernt wurden. In beiden Fällen fielen der Säge stattliche Bäume, teils mit Höhlen, zum Opfer. Dabei wurde auch nicht vor kartierten und von Fledermäusen bewohnten Bäumen Halt gemacht. Bei Begehungen von BN und LBV wurden auch Höhlen mit Fledermauskot festgestellt.
Die Untere Naturschutzbehörde wurde eingeschaltet und 2015 eine Anzeige wegen der Herausnahme artenschutzrechtlicher Bäume im geschützten Auwald gestellt. Eine Untersuchung des LBV von 2004 im nördlichen und südlichen Auwaldbereich der Donau stellte im Brückenplanungsgebiet Reviere von Halsbandschnäpper, Kleinspecht, Mittelspecht sowie von Fledermausarten fest. Der Lebensraum dieser geschützten Arten darf sich nach der FFH-Richtlinie nicht verschlechtern. Ulrich Mayer
Neuburg