Bergheim diskutiert ein Vorkaufsrecht
Gemeinde hätte Erstanspruch auf festgelegte Flächen
Bergheim Darf sich die Gemeinde bei Grundstücken künftig vordrängeln oder nicht? Diese Frage stand im Raum der letzten Sitzung des Gemeinderats Bergheim im Jahr 2018. Die zwölf Räte, plus Bürgermeister diskutierten den möglichen Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung – und kamen am Ende auch zu einem Ergebnis.
Städte wie Neuburg kultivieren ein solches Vorkaufsrecht auf mehreren Flächen – ein Beispiel dafür sei der Grund für die geplante Donaubrücke bei Joshofen, sagte Bürgermeister Tobias Gensberger am Montag. Kleinere Gemeinden nutzten diese Satzung weniger. Das Vorkaufsrecht regelt ganz allgemein das Kaufinteresse einer Seite an einem Grundstück, einer Immobilie oder Sache. Um die eigenen städtebaulichen Ziele abzusichern, möchte auch Bergheim eine solche Satzung erlassen. „In Anbetracht der momentanen Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt halte ich die Satzung in den kommenden 15 Jahren für ein wichtiges Werkzeug“, betonte Gensberger. Da aber die Ausarbeitung der Flächen – darunter Ausgleichs–, aber auch Wohn- und Gewerbeflächen – komplex ist und begründet werden muss, benötigt Bergheim im Vorfeld die Hilfe einer Anwaltskanzlei.
In diesem Zusammenhang brachte Egon Fuhrmann ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VGH) München vom September 2018 an, wonach eine Frau in ihrem speziellen Fall erreichte, dass das Vorkaufsrecht unwirksam wurde. Die Satzung, sagte der Gemeinderat weiter, sei in Bezug auf Flächen, die man als Vorrat ansammeln will, schwer durchsetzbar. Mit Blick auf das Urteil solle man nicht unnötig Kosten für einen Anwalt aufbringen. Auch Bergheims Zweite Bürgermeisterin, Claudia Heinzmann, wolle nicht „unnütz jemanden füttern“. Sie forderte, zunächst Flächen ausfindig zu machen, die sich für ein Vorkaufsrecht grundsätzlich eignen. Mit drei Gegenstimmen befürwortete der Gemeinderat den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung.