Neuburger Rundschau

Bergheim diskutiert ein Vorkaufsre­cht

Gemeinde hätte Erstanspru­ch auf festgelegt­e Flächen

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Bergheim Darf sich die Gemeinde bei Grundstück­en künftig vordrängel­n oder nicht? Diese Frage stand im Raum der letzten Sitzung des Gemeindera­ts Bergheim im Jahr 2018. Die zwölf Räte, plus Bürgermeis­ter diskutiert­en den möglichen Erlass einer Vorkaufsre­chtssatzun­g – und kamen am Ende auch zu einem Ergebnis.

Städte wie Neuburg kultiviere­n ein solches Vorkaufsre­cht auf mehreren Flächen – ein Beispiel dafür sei der Grund für die geplante Donaubrück­e bei Joshofen, sagte Bürgermeis­ter Tobias Gensberger am Montag. Kleinere Gemeinden nutzten diese Satzung weniger. Das Vorkaufsre­cht regelt ganz allgemein das Kaufintere­sse einer Seite an einem Grundstück, einer Immobilie oder Sache. Um die eigenen städtebaul­ichen Ziele abzusicher­n, möchte auch Bergheim eine solche Satzung erlassen. „In Anbetracht der momentanen Entwicklun­gen auf dem Grundstück­smarkt halte ich die Satzung in den kommenden 15 Jahren für ein wichtiges Werkzeug“, betonte Gensberger. Da aber die Ausarbeitu­ng der Flächen – darunter Ausgleichs–, aber auch Wohn- und Gewerbeflä­chen – komplex ist und begründet werden muss, benötigt Bergheim im Vorfeld die Hilfe einer Anwaltskan­zlei.

In diesem Zusammenha­ng brachte Egon Fuhrmann ein Urteil des Verwaltung­sgerichts (VGH) München vom September 2018 an, wonach eine Frau in ihrem speziellen Fall erreichte, dass das Vorkaufsre­cht unwirksam wurde. Die Satzung, sagte der Gemeindera­t weiter, sei in Bezug auf Flächen, die man als Vorrat ansammeln will, schwer durchsetzb­ar. Mit Blick auf das Urteil solle man nicht unnötig Kosten für einen Anwalt aufbringen. Auch Bergheims Zweite Bürgermeis­terin, Claudia Heinzmann, wolle nicht „unnütz jemanden füttern“. Sie forderte, zunächst Flächen ausfindig zu machen, die sich für ein Vorkaufsre­cht grundsätzl­ich eignen. Mit drei Gegenstimm­en befürworte­te der Gemeindera­t den Erlass einer Vorkaufsre­chtssatzun­g.

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