Einbahnstraßenring
Der Antrag des Aktionsbündnisses „Neuburger Ring“, das Bürgerbegehren doch noch zuzulassen, ist vor dem Verwaltungsgericht in München voraussichtlich gescheitert. Die Vertreter der Bürgerinitiative reagieren enttäuscht
Das Verwaltungsgericht weist die Klage des Aktionsbündnisses „Neuburger Ring“, das Bürgerbegehren zum Probebetrieb doch noch zuzulassen, ab.
Neuburg Schwarz auf weiß steht das Urteil des Verwaltungsgerichts zwar noch aus, aber die Vorsitzende Richterin ließ bei der Verhandlung gestern Vormittag in München bereits durchblicken: Die Klage der Bürgerinitiative „Neuburger Ring“wird voraussichtlich abgewiesen. Damit hätte der Stadtrat das Bürgerbegehren über den dreimonatigen Probebetrieb eines Einbahnstraßenrings in der Neuburger Innenstadt zu Recht als unzulässig abgelehnt. Von den Ring-Befürwortern waren die Stadträte Horst Winter (SPD) und Karola Schwarz (Die Grünen) vor Gericht erschienen, außerdem Uwe Jakob und Eduard Lunzner. Schwarz und Jakob erläuterten im Gerichtssaal noch einmal ihre ursprüngliche Motivation für Bürgerbegehren und Probebetrieb: Die Bürger sollten sich selbst eine Meinung bilden und dann eine Entscheidung treffen. Durch die geänderte Verkehrsführung würde die Sicherheit erhöht und der Umweltschutz verbessert, sagte Schwarz. Der Verkehr würde flüssiger, wenn auch nicht unbedingt schneller laufen. Jakob betonte erneut, dass es ihnen nicht unbedingt um Details, sondern um ein Gesamtkonzept für den Verkehr in der Innenstadt gehe. Der für das Bürgerbegehren formulierte Vorschlag eines zweispurigen Einbahnstraßenrings plus Radweg sollte lediglich als Planungsgrundlage dienen. Oberbürgermeister Bernhard Gmehling und Rechtsdirektor Ralf Rick wiederholten anschließend die bekannten Gegenargumente. Fußgängerüberwege über zwei Fahrspuren in dieselbe Richtung seien rechtlich nicht zulässig. Zudem könnte die erforderliche Mindeststraßenbreite nicht überall eingehalten werden. Die Vorsitzende Richterin Christine Gibbons erläuterte schließlich, warum die Klage der Bürgerinitiative wenig Aussicht auf Erfolg habe. Der Grund klingt kompliziert, ist gesetzesmäßig aber eindeutig: Verkehrsrechtliche Regelungen entwickelt die Stadt im „übertragenen Wirkungskreis“. Es handelt sich dabei nämlich um Auf- gaben aus dem Sicherheitsrecht, die die Stadt im Auftrag des Staates erfüllt. Dieser Bereich ist „einem Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid nicht zugänglich“, sagte Gibbons. Das heißt: Verkehrsrechtliche Regelungen dürfen dem Gesetz nach nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Der Ansatz des Aktionsbündnisses, dass die Formulierung des Bürgerbegehrens lediglich eine Planungsgrundlage gewesen sei, sei ebenfalls problematisch, fuhr die Vorsitzende Richterin fort. Denn die Entscheidung bei einem Bürgerbegehren habe die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses und müsse von der Verwaltung dann auch genau so umgesetzt werden. Dies ist aber überhaupt nicht möglich, wenn die zugrunde liegende Planung bereits rechtswidrig ist. Das Angebot der Richterin, den Antrag doch noch zurückzuziehen – und sich somit einiges an Kosten für das Verfahren zu sparen – lehnten die Kläger ab. Sie beharrten auf ihrer Forderung, das Bürgerbegehren zuzulassen. Die Stadt blieb bei ihrem Antrag, die Klage abzuweisen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts geht den Beteiligten nun per Post zu. „Wir wollten das Urteil, um damit den 2400 Bürgern, die unterschrieben haben, entgegentreten zu können“, sagte Horst Winter nach der Verhandlung. Jakob: „Wir sind natürlich enttäuscht, ein Fünkchen Hoffnung hatten wir schon. Das Urteil wird aber von uns akzeptiert.“Das Bürgerbegehren sei im Grunde an einer „Formalie“gescheitert, kommentierte er die Erläuterungen der Richterin. Lunzner reagierte etwas frustrierter: „Wenn die Stadt will, dass die Bürger im Dunst untergehen, dann ist es eben so.“Beim nächsten Treffen will das Aktionsbündnis das weitere Vorgehen besprechen. Die computerbasierte Simulation eines Einbahnstraßenrings in der Neuburger Innenstadt steht derweil immer noch im Raum. Angebote dafür wurden von der Stadt bereits eingeholt. Allerdings müsse man sich natürlich genau überlegen, welche Art von Einbahnstraßenring man sinnvollerweise – rechtskonform – simulieren könnte, so der Oberbürgermeister. Ein wirklicher Trost wäre die Simulation für die Ring-Befürworter allerdings nicht: Eine Computersimulation könne die vielfältige Verkehrssituation in Neuburg nicht darstellen, sagte Jakob. Diese gestalte sich je nach Wochentag, Uhrzeit und Jahreszeit unterschiedlich. Den Lernprozess, der bei einem Probebetrieb bei den Autofahrern auftreten würde, könne eine Computersimulation Jakobs Ansicht nach ebenfalls nicht abbilden.