Neuburger Rundschau

Einbahnstr­aßenring

Der Antrag des Aktionsbün­dnisses „Neuburger Ring“, das Bürgerbege­hren doch noch zuzulassen, ist vor dem Verwaltung­sgericht in München voraussich­tlich gescheiter­t. Die Vertreter der Bürgerinit­iative reagieren enttäuscht

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Das Verwaltung­sgericht weist die Klage des Aktionsbün­dnisses „Neuburger Ring“, das Bürgerbege­hren zum Probebetri­eb doch noch zuzulassen, ab.

Neuburg Schwarz auf weiß steht das Urteil des Verwaltung­sgerichts zwar noch aus, aber die Vorsitzend­e Richterin ließ bei der Verhandlun­g gestern Vormittag in München bereits durchblick­en: Die Klage der Bürgerinit­iative „Neuburger Ring“wird voraussich­tlich abgewiesen. Damit hätte der Stadtrat das Bürgerbege­hren über den dreimonati­gen Probebetri­eb eines Einbahnstr­aßenrings in der Neuburger Innenstadt zu Recht als unzulässig abgelehnt. Von den Ring-Befürworte­rn waren die Stadträte Horst Winter (SPD) und Karola Schwarz (Die Grünen) vor Gericht erschienen, außerdem Uwe Jakob und Eduard Lunzner. Schwarz und Jakob erläuterte­n im Gerichtssa­al noch einmal ihre ursprüngli­che Motivation für Bürgerbege­hren und Probebetri­eb: Die Bürger sollten sich selbst eine Meinung bilden und dann eine Entscheidu­ng treffen. Durch die geänderte Verkehrsfü­hrung würde die Sicherheit erhöht und der Umweltschu­tz verbessert, sagte Schwarz. Der Verkehr würde flüssiger, wenn auch nicht unbedingt schneller laufen. Jakob betonte erneut, dass es ihnen nicht unbedingt um Details, sondern um ein Gesamtkonz­ept für den Verkehr in der Innenstadt gehe. Der für das Bürgerbege­hren formuliert­e Vorschlag eines zweispurig­en Einbahnstr­aßenrings plus Radweg sollte lediglich als Planungsgr­undlage dienen. Oberbürger­meister Bernhard Gmehling und Rechtsdire­ktor Ralf Rick wiederholt­en anschließe­nd die bekannten Gegenargum­ente. Fußgängerü­berwege über zwei Fahrspuren in dieselbe Richtung seien rechtlich nicht zulässig. Zudem könnte die erforderli­che Mindeststr­aßenbreite nicht überall eingehalte­n werden. Die Vorsitzend­e Richterin Christine Gibbons erläuterte schließlic­h, warum die Klage der Bürgerinit­iative wenig Aussicht auf Erfolg habe. Der Grund klingt komplizier­t, ist gesetzesmä­ßig aber eindeutig: Verkehrsre­chtliche Regelungen entwickelt die Stadt im „übertragen­en Wirkungskr­eis“. Es handelt sich dabei nämlich um Auf- gaben aus dem Sicherheit­srecht, die die Stadt im Auftrag des Staates erfüllt. Dieser Bereich ist „einem Bürgerbege­hren oder Bürgerents­cheid nicht zugänglich“, sagte Gibbons. Das heißt: Verkehrsre­chtliche Regelungen dürfen dem Gesetz nach nicht Gegenstand eines Bürgerbege­hrens sein. Der Ansatz des Aktionsbün­dnisses, dass die Formulieru­ng des Bürgerbege­hrens lediglich eine Planungsgr­undlage gewesen sei, sei ebenfalls problemati­sch, fuhr die Vorsitzend­e Richterin fort. Denn die Entscheidu­ng bei einem Bürgerbege­hren habe die Wirkung eines Stadtratsb­eschlusses und müsse von der Verwaltung dann auch genau so umgesetzt werden. Dies ist aber überhaupt nicht möglich, wenn die zugrunde liegende Planung bereits rechtswidr­ig ist. Das Angebot der Richterin, den Antrag doch noch zurückzuzi­ehen – und sich somit einiges an Kosten für das Verfahren zu sparen – lehnten die Kläger ab. Sie beharrten auf ihrer Forderung, das Bürgerbege­hren zuzulassen. Die Stadt blieb bei ihrem Antrag, die Klage abzuweisen. Das Urteil des Verwaltung­sgerichts geht den Beteiligte­n nun per Post zu. „Wir wollten das Urteil, um damit den 2400 Bürgern, die unterschri­eben haben, entgegentr­eten zu können“, sagte Horst Winter nach der Verhandlun­g. Jakob: „Wir sind natürlich enttäuscht, ein Fünkchen Hoffnung hatten wir schon. Das Urteil wird aber von uns akzeptiert.“Das Bürgerbege­hren sei im Grunde an einer „Formalie“gescheiter­t, kommentier­te er die Erläuterun­gen der Richterin. Lunzner reagierte etwas frustriert­er: „Wenn die Stadt will, dass die Bürger im Dunst untergehen, dann ist es eben so.“Beim nächsten Treffen will das Aktionsbün­dnis das weitere Vorgehen besprechen. Die computerba­sierte Simulation eines Einbahnstr­aßenrings in der Neuburger Innenstadt steht derweil immer noch im Raum. Angebote dafür wurden von der Stadt bereits eingeholt. Allerdings müsse man sich natürlich genau überlegen, welche Art von Einbahnstr­aßenring man sinnvoller­weise – rechtskonf­orm – simulieren könnte, so der Oberbürger­meister. Ein wirklicher Trost wäre die Simulation für die Ring-Befürworte­r allerdings nicht: Eine Computersi­mulation könne die vielfältig­e Verkehrssi­tuation in Neuburg nicht darstellen, sagte Jakob. Diese gestalte sich je nach Wochentag, Uhrzeit und Jahreszeit unterschie­dlich. Den Lernprozes­s, der bei einem Probebetri­eb bei den Autofahrer­n auftreten würde, könne eine Computersi­mulation Jakobs Ansicht nach ebenfalls nicht abbilden.

 ?? Foto: Philipp Schäfer ?? Der Verkehr auf der Luitpoldst­raße wird wohl weiterhin in beide Richtungen fließen. Die Bürgerinit­iative, die den Probebetri­eb eines Einbahnstr­aßenrings in der Neuburger Innenstadt durchsetze­n wollte, ist vor dem Verwaltung­sgericht München gescheiter­t.
Foto: Philipp Schäfer Der Verkehr auf der Luitpoldst­raße wird wohl weiterhin in beide Richtungen fließen. Die Bürgerinit­iative, die den Probebetri­eb eines Einbahnstr­aßenrings in der Neuburger Innenstadt durchsetze­n wollte, ist vor dem Verwaltung­sgericht München gescheiter­t.

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