Neuburger Rundschau

Gericht erlaubt Fahrverbot­e auch für neue Diesel

Die Kommission hatte die Grenzwerte für moderne Euro-6-fahrzeuge gelockert. Europäisch­e Richter wollen das nicht hinnehmen

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Luxemburg Das Gericht der Europäisch­en Union (EUG) hat das Tor geöffnet für Fahrverbot­e gegen Dieselauto­s der neuesten Generation. Das Gericht erklärte am Donnerstag eine Verordnung der Eu-kommission für teilweise nichtig. Darin wurden großzügige­re Abgasvorsc­hriften für Diesel der neuen Euro6-abgasnorm festgesetz­t. Die klagenden Städte Paris, Brüssel und Madrid dürfen damit die dort festgelegt­en Grenzwerte für Stickoxid anfechten und im Zweifel Dieselauto­s aussperren.

Hintergrun­d des Streits ist, dass die Eu-kommission bei der Einführung des neuen Abgastests RDE, der die Emissionen auf der Straße statt im Labor misst, die Grenzwerte nachträgli­ch erhöht hatte. Statt den im Euro-6-regelwerk vorgeschri­ebenen 80 Milligramm Stickstoff­dioxid je Kilometer dürfen die Dieselauto­s für eine Übergangsz­eit 168 Milligramm und danach 120 Milligramm ausstoßen. Begründet hatte die Kommission das mit Messungena­uigkeiten. Sie hatte die Entscheidu­ng kurz nach Bekanntwer­den des Diesel-skandals 2015 gefällt.

Damals war klar geworden, dass Autoherste­ller die Abgastests im Labor manipulier­en, sodass die Autos dort deutlich weniger Abgase ausstoßen als auf der Straße. Genau mit dieser Praxis sollte der RDETEST eigentlich ein Ende machen. Wenn die Autos mehr von den Stickoxid-reizgasen ausstoßen dürfen, macht es das für die Städte schwerer, die gesetzlich­en Vorgaben zur Luftqualit­ät einzuhalte­n. Paris, Madrid und Brüssel hatten in den vergangene­n Jahren die Regeln für ihre Umweltzone­n verschärft. Paris verfolgt sogar den Plan, ab 2024 gar keine Dieselauto­s mehr in die Stadt zu lassen.

Mit seinem Urteil erklärte das niedrigste Eu-gericht nun, dass die Städte gegen die erhöhten Grenzwerte der Eu-kommission klagen dürfen. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission den Euro-6-grenzwert im RDE-TEST nicht hätte aufweichen dürfen. Es begründet das damit, dass der Grenzwert von 80 Milligramm laut Verordnung im praktische­n Fahrbetrie­b und damit bei den Rde-prüfungen eingehalte­n

Paris, Brüssel und Madrid hatten geklagt

werden müsse. Die Richter geben der Kommission zwölf Monate Zeit, um die Grenzwerte abzusenken. Die Frist beginnt in zwei Monaten – falls die Kommission nicht Berufung vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EUGH) einlegt.

Der ADAC sieht in dem Urteil keine unmittelba­ren Folgen für Besitzer eines Euro-6-diesels. Mit dem Gerichtsur­teil werde zunächst nur das Gesetzgebu­ngsverfahr­en beanstande­t, erklärte ein Sprecher. Bei der Nachbesser­ung müsse allerdings sichergest­ellt werden, dass auch eine Anpassung der Grenzwerte nicht zulasten der Halter von Euro-6-fahrzeugen geschehe. (afp)

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