Paypal darf nicht extra kosten
Flixbus darf keine Gebühren verlangen, wenn so bezahlt wird
Wer online ein Busticket mit Paypal bezahlen will, muss dafür fortan keine Extra-gebühren mehr fürchten. Das Münchner Landgericht hat dem Fernbusunternehmen Flixbus untersagt, eine solche Gebühr für die Paypal-bezahloption von seinen Kunden zu fordern. Das Urteil vom Donnerstag ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber es gibt zum ersten Mal eine Antwort auf eine umstrittene Frage: Fällt Paypal unter das Gebührenverbot, das seit Anfang des Jahres für die meisten Zahloptionen im Internet gilt? Das Landgericht hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Paypal ist ein börsennotierter Online-bezahldienst. Die Kunden können dafür ihr Bankkonto oder ihre Kreditkarte hinterlegen. Hintergrund des Falls ist ein Gesetz, mit dem die Bundesregierung seit Mitte Januar eine Eu-richtlinie umgesetzt hat. Das Gesetz verbietet Gebühren auf Online-überweisungen im sogenannten Sepa-zahlungsraum, mit dem bargeldlose Zahlungen vereinheitlicht werden.
Händler schließen für solche Optionen in der Regel Verträge mit Dienstleistern ab, die die Transaktionen durchführen und auch die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen. Das Gesetz schob der Praxis einen Riegel vor, die dafür anfallenden Kosten einfach auf die Kunden abzuwälzen.
Seither sind vor allem Gebühren für die Zahloptionen mit Kreditkarten wie Visa oder Mastercard verboten, also „für die Nutzung einer Sepa-basislastschrift, einer Sepa-firmenlastschrift, einer Sepa-überweisung oder einer Zahlungskarte“, wie es im Gesetz heißt. Bislang wurde das so ausgelegt, dass Paypal nicht unter das Verbot fällt. Das sieht nun anders aus.