Eine Hausordnung für die Bauwagen
Landkreis stellt verbindliches Regelwerk für den Betrieb der beliebten Treffs auf dem Land auf
Neuburg-schrobenhausen Wollen Jugendliche auf den Dörfern etwas unternehmen, gestaltet sich der Weg nach Neuburg, Schrobenhausen oder gar Ingolstadt oft schwierig. Sind die Verbindungen am Nachmittag noch einigermaßen regelmäßig, so fährt abends oftmals kein Bus oder Zug mehr. Spätestens nach Mitternacht ist der einzige Weg nach Hause das Taxi. Die Lösung ist ein Jugendtreff im Ort – der Bauwagen. Diese Buden und Hütten sind im Landkreis weit verbreitet. In jeder Gemeinde existiert mindestens ein derartiger Treffpunkt. An vielen Standorten klappt das problemlos, doch es gibt auch immer wieder Beschwerden von Anwohnern wegen übermäßigem Lärm, Müll oder Alkoholkonsum. Das Landratsamt hat jetzt ein Regelwerk vorgestellt, um ein Mindestmaß an Standards festzulegen, wie die Treffs sicher zu betreiben sind. Es gehe dabei nicht um die Beseitigung der Bauwagen, betonte Landrat Alois Rauscher, sondern
Dem Landrat geht es nicht um Gängelung
um die Sicherung der bestehenden „mobilen Kneipen“. Sie würden geduldet, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten würden.
Die Bauwagen-szene ist ziemlich heterogen. Dort treffen sich heutzutage nicht nur Jugendliche. „Viele Leute sind 35 oder gar 40 Jahre alt“, weiß der Landkreischef. Mittlerweile sei dieses Milieu zumindest auf dem Land mitten in der Gesellschaft etabliert. Rechtlich zuständig sind in erster Linie die Gemeinden. Die zuständigen Sachgebiete am Landratsamt haben zusammen mit den nun ein Regelwerk aufgestellt, um einen verbindlichen juristischen Rahmen zu schaffen. Landratsamt und Gemeinden werden den Betreibern beim Aufstellen einer Hausordnung beratend zur Seite stehen.
„Es geht nicht um Gängelung“, erklärt Alois Rauscher und erinnert an Unglücksfälle, die in den vergangenen Jahren in Bayern für Schlagzeilen gesorgt hatten. So waren Anfang 2017 im unterfränkischen Arnstein sechs Jugendliche in einer Laube ums Leben gekommen, weil ein Stromgenerator fahrlässig installiert Und vor drei Jahren war in
Brunnen ein Jugendtreff abgebrannt.
Voraussetzung für den Betrieb eines Bauwagens im Landkreis sei die Bereitschaft zur Kooperation aller Beteiligten, führte die Sachgebietsleiterin „Bauwesen und Umweltschutz“, Corinna Heinrich, aus. Und das sind einige der Regeln: Der Treffpunkt ist für Jugendliche und junge Erwachsene gedacht; volljährige Ansprechpartner werden der Gemeinde schriftlich gemeldet und jährlich aktualisiert. Die Ansprechpartner gelten als Betreiber des Baubürgermeistern wagens und haben das Hausrecht inne. Wird kein Kontakt benannt, so gilt der Grundeigentümer als Ansprechpartner für Kommune und Landkreis. Die Betreiber des Bauwagens stellen eine Hausordnung auf, die gut sichtbar aushängt; sie achten auch auf die Einhaltung der Regeln. Auch das aktuelle Jugendschutzgesetz muss gut sichtbar aushängen. Alkoholhaltige Getränke werden ausschließlich von volljährigen Personen ausgeschenkt. Bei Mediennutzung sind Altersfreigaben einzuhalten. Zufahrtswege für Rettung und Feuerwehr sind freizuwar. halten. Ruhestörungen und Belästigungen sind zu unterlassen; die Umgebung ist sauber zu halten. Auflagen zum Brandschutz müssen eingehalten werden.
„Wir werden nicht als Wächter auftreten“, versicherte Landrat Rauscher. Es gehe schlicht um die strafrechtliche Relevanz beim Betrieb eines Bauwagens. „Wir wissen sehr gut, dass die jungen Leute Freiräume brauchen. Die sollen sie auch haben.“Ab 1. Januar wird der Landkreis das komplette Regelwerk auf seiner Homepage www.neuburgschrobenhausen.de einstellen.