Neuburger Rundschau

Eine Hausordnun­g für die Bauwagen

Landkreis stellt verbindlic­hes Regelwerk für den Betrieb der beliebten Treffs auf dem Land auf

- VON NORBERT EIBEL

Neuburg-schrobenha­usen Wollen Jugendlich­e auf den Dörfern etwas unternehme­n, gestaltet sich der Weg nach Neuburg, Schrobenha­usen oder gar Ingolstadt oft schwierig. Sind die Verbindung­en am Nachmittag noch einigermaß­en regelmäßig, so fährt abends oftmals kein Bus oder Zug mehr. Spätestens nach Mitternach­t ist der einzige Weg nach Hause das Taxi. Die Lösung ist ein Jugendtref­f im Ort – der Bauwagen. Diese Buden und Hütten sind im Landkreis weit verbreitet. In jeder Gemeinde existiert mindestens ein derartiger Treffpunkt. An vielen Standorten klappt das problemlos, doch es gibt auch immer wieder Beschwerde­n von Anwohnern wegen übermäßige­m Lärm, Müll oder Alkoholkon­sum. Das Landratsam­t hat jetzt ein Regelwerk vorgestell­t, um ein Mindestmaß an Standards festzulege­n, wie die Treffs sicher zu betreiben sind. Es gehe dabei nicht um die Beseitigun­g der Bauwagen, betonte Landrat Alois Rauscher, sondern

Dem Landrat geht es nicht um Gängelung

um die Sicherung der bestehende­n „mobilen Kneipen“. Sie würden geduldet, wenn die gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen eingehalte­n würden.

Die Bauwagen-szene ist ziemlich heterogen. Dort treffen sich heutzutage nicht nur Jugendlich­e. „Viele Leute sind 35 oder gar 40 Jahre alt“, weiß der Landkreisc­hef. Mittlerwei­le sei dieses Milieu zumindest auf dem Land mitten in der Gesellscha­ft etabliert. Rechtlich zuständig sind in erster Linie die Gemeinden. Die zuständige­n Sachgebiet­e am Landratsam­t haben zusammen mit den nun ein Regelwerk aufgestell­t, um einen verbindlic­hen juristisch­en Rahmen zu schaffen. Landratsam­t und Gemeinden werden den Betreibern beim Aufstellen einer Hausordnun­g beratend zur Seite stehen.

„Es geht nicht um Gängelung“, erklärt Alois Rauscher und erinnert an Unglücksfä­lle, die in den vergangene­n Jahren in Bayern für Schlagzeil­en gesorgt hatten. So waren Anfang 2017 im unterfränk­ischen Arnstein sechs Jugendlich­e in einer Laube ums Leben gekommen, weil ein Stromgener­ator fahrlässig installier­t Und vor drei Jahren war in

Brunnen ein Jugendtref­f abgebrannt.

Voraussetz­ung für den Betrieb eines Bauwagens im Landkreis sei die Bereitscha­ft zur Kooperatio­n aller Beteiligte­n, führte die Sachgebiet­sleiterin „Bauwesen und Umweltschu­tz“, Corinna Heinrich, aus. Und das sind einige der Regeln: Der Treffpunkt ist für Jugendlich­e und junge Erwachsene gedacht; volljährig­e Ansprechpa­rtner werden der Gemeinde schriftlic­h gemeldet und jährlich aktualisie­rt. Die Ansprechpa­rtner gelten als Betreiber des Baubürgerm­eistern wagens und haben das Hausrecht inne. Wird kein Kontakt benannt, so gilt der Grundeigen­tümer als Ansprechpa­rtner für Kommune und Landkreis. Die Betreiber des Bauwagens stellen eine Hausordnun­g auf, die gut sichtbar aushängt; sie achten auch auf die Einhaltung der Regeln. Auch das aktuelle Jugendschu­tzgesetz muss gut sichtbar aushängen. Alkoholhal­tige Getränke werden ausschließ­lich von volljährig­en Personen ausgeschen­kt. Bei Mediennutz­ung sind Altersfrei­gaben einzuhalte­n. Zufahrtswe­ge für Rettung und Feuerwehr sind freizuwar. halten. Ruhestörun­gen und Belästigun­gen sind zu unterlasse­n; die Umgebung ist sauber zu halten. Auflagen zum Brandschut­z müssen eingehalte­n werden.

„Wir werden nicht als Wächter auftreten“, versichert­e Landrat Rauscher. Es gehe schlicht um die strafrecht­liche Relevanz beim Betrieb eines Bauwagens. „Wir wissen sehr gut, dass die jungen Leute Freiräume brauchen. Die sollen sie auch haben.“Ab 1. Januar wird der Landkreis das komplette Regelwerk auf seiner Homepage www.neuburgsch­robenhause­n.de einstellen.

 ?? Archivfoto: Klaus Rainer Krieger ?? Das Landratsam­t hat in Zusammenar­beit mit den Gemeinden ein Regelwerk aufgestell­t, dass örtliche Betreiber von Bauwagen künftig einhalten müssen. Damit soll die Sicherheit der Besucher gewährleis­tet werden.
Archivfoto: Klaus Rainer Krieger Das Landratsam­t hat in Zusammenar­beit mit den Gemeinden ein Regelwerk aufgestell­t, dass örtliche Betreiber von Bauwagen künftig einhalten müssen. Damit soll die Sicherheit der Besucher gewährleis­tet werden.

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