Neuburger Rundschau

Streit um Notruf geht weiter

Ein Zeuge hat nun den Angeklagte­n entlastet, der für den Großeinsat­z am Burgheimer Sportsee verantwort­lich sein soll

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Neuburg Ein 30-Jähriger aus dem Landkreis steht derzeit wegen eines „Spaßanrufs“vor dem Neuburger Amtsgerich­t. Er soll für die groß angelegte Suchaktion verantwort­lich sein, die am 30. April am Burgheimer Sportsee durchgefüh­rt werden musste. Wie berichtet, rückten an jenem Tag gegen 3.30 Uhr rund 90 Einsatzkrä­fte von Feuerwehr, Polizei und Wasserwach­t aus, um den See abzusuchen. Sogar ein Hubschraub­er überflog das Gebiet mit einer Wärmebildk­amera. Der Grund: Kurz zuvor war ein Notruf bei der Polizei eingegange­n, dass ein Auto in den See gerollt sei. Später stellte sich das Ganze als Fehlalarm heraus. Wie ein Zeuge beim ersten Verhandlun­gstag vergangene­n Donnerstag berichtete, soll der Angeklagte ein Vorstandsm­itglied des Sportangle­rvereins Burgheim um Hilfe gebeten haben, woraufhin der Mann die Polizei rief. Der 30-Jährige stritt ab, telefonier­t und eine Notsituati­on vorgetäusc­ht zu haben. Nun sagte ein Zeuge aus, der in jener Nacht ebenfalls einen merkwürdig­en Anruf bekommen hatte.

Gegen 3.20 am 30. April habe ihn ein Mann mit unterdrück­ter Nummer angerufen, der sagte, er sei betrunken und wolle abgeholt werden, erzählte der Zeuge. Dann legte der Anrufer auf. Der Mann habe mit einem deutlich schwäbisch­en Dialekt gesprochen. Der Zeuge schloss konsequent aus, dass es sich bei dem Anrufer um den Angeklagte­n oder um dessen Freund, mit dem der 30-Jährige an diesem Abend zusammensa­ß, gehandelt haben könnte. Er kenne beide schon seit vielen Jahren.

Die Beweislage ist dünn. Wird der Angeklagte allerdings tatsächlic­h des Missbrauch­s von Notrufen schuldig gesprochen, steht eine Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr im Raum. Die Verhandlun­g wird am 7. Januar fortgesetz­t. Dann soll noch ein weiterer Zeuge gehört werden, der gestern verhindert war, aber möglicherw­eise noch etwas dazu beitragen kann, ob der Angeklagte in der Vergangenh­eit bereits öfter „Spaßanrufe“getätigt hat.

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