Wo in Neuburg Raketen steigen dürfen
Silvester Zum Jahreswechsel wird es wieder krachen. Obwohl sich viele Menschen gegen ein Feuerwerk aussprechen, lassen andere nach wie vor gerne Böller explodieren. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht eine saftige Strafe
Neuburg Zu viele Schadstoffe, zu laut, zu viel Müll – das Feuerwerk an Silvester hat immer weniger Freunde. Die Zeiten haben sich geändert, mittlerweile denken immer mehr Städte über ein komplettes Knall-Verbot nach. Erst kürzlich hat eine Bürgerinitiative in München versucht, das Thema ins Rathaus zu tragen. Die Chancen stehen allerdings schlecht, schließlich kann eine Kommune die Böllerei nicht grundsätzlich verbieten.
Allerdings ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderoder Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich nicht gestattet. Das gibt die Sprengverordnung vor – und gilt somit auch für Neuburg, allen voran für die Obere Altstadt. Bernhard Mahler, Pressesprecher der Stadt, weist auf die großen Gefahren in diesem Bereich hin: „Dort stehen viele Altbauten und Kirchen, in denen niemand ist, der im Notfall eingreifen könnte. Wir wollen einfach verhindern, dass die Altstadt Der kommunale Ordnungsdienst wird an Silvester das Verbot kontrollieren. Was Feierwütigen droht, die sich nicht an die Anweisungen halten, weiß Hubert Scharpf, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizei Neuburg: „Bei einem Verstoß droht eine Anzeige.“Die Beamten werden im Rahmen der Streife ebenfalls durch die Obere Altstadt fahren. Ohnehin ist die Polizei an Silvester im Dauereinsatz: „Im Normalfall sind alle Autos unterwegs, wir haben aber nicht die Zeit, ausschließlich das Abbrennen der Feuerwerkskörper zu überwachen“, erklärt Scharpf. Schließlich weist das Ordnungsamt darauf hin, dass die Verwendung von Feuerwerk an Orten ohne Genehmigung dafür oder außerhalb der dafür bestimmten Zeit mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro belegt werden kann.
In den vergangenen Jahren haben sich die Neuburger aber zurückgeniederbrennt.“ halten. „Klar gab es die eine oder andere Verletzung – meistens, wenn die Menschen Böller oder Raketen zu lange in der Hand gehalten haben.“Ansonsten habe es keine größeren Sachen gegeben. Vielleicht auch deshalb spricht sich die Polizei nicht unbedingt für ein generelles Knall-Verbot aus: „Wenn man die vielen Schadstoffe berücksichtigt, ist es schon bedenklich. Aber wenn sich jeder an die Hinweise und Verbote hält, spricht aus polizeilicher Sicht nichts gegen ein Feuerwerk“, sagt Scharpf.
Tatsächlich produzieren die Feuerwerkskörper über der Bundesrepublik 17 Prozent der Gesamtmenge des Feinstaubs, den der Verkehr in einem Jahr verursacht. Was ebenfalls zu großem Ärger führt: Dabei entstehen rund 60 Tonnen Müll. Pressesprecher Mahler appelliert daher an die Vernunft der Menschen: „Der Hotspot wird sicherlich wieder am Donaukai und Schrannenplatz sein. Es wäre schön, wenn die Leute zumindest das wieder mitnehmen könnten, was sie hingebracht haben.“
Damit Silvester auch mit der Knallerei zum Erfolg wird, sind einige Dinge zu beachten: Feuerwerkskörper werden in vier Gefahrenklassen unterteilt. Zur ersten Kategorie gehören Feuerwerkskörper, die das ganze Jahr verkauft werden dürfen, zum Beispiel Knallfrösche oder Wunderkerzen. In die zweite Kategorie fallen Chinaböller, Kanonenschläge und kleinere Raketen. Sie dürfen nur drei Tage vor Silvester und an Volljährige verkauft werden. Gefahrenklasse drei beinhaltet Feuerwerkskörper, die nur an lizenzierte Pyrotechniker verkauft werden dürfen. Bei der Kategorie vier sind die Vorschriften noch strenger. Die Sprengkörper sind die größten, ausschließlich für Großfeuerwerke gedachten Sprengsätze wie Kugelbomben und große Raketen.
Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass man sein Feuerwerk von einem Händler bezieht, der auch Feuerwerkskörper verkaufen darf. Zu groß ist die Unfallgefahr bei nicht sachgerechter Herstellung. Privatpersonen ist es seit 2005 in Deutschland sogar verboten, Feuerwerkskörper zu importieren.