Neuburger Rundschau

Wo in Neuburg Raketen steigen dürfen

Silvester Zum Jahreswech­sel wird es wieder krachen. Obwohl sich viele Menschen gegen ein Feuerwerk ausspreche­n, lassen andere nach wie vor gerne Böller explodiere­n. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht eine saftige Strafe

- VON FABIAN KLUGE

Neuburg Zu viele Schadstoff­e, zu laut, zu viel Müll – das Feuerwerk an Silvester hat immer weniger Freunde. Die Zeiten haben sich geändert, mittlerwei­le denken immer mehr Städte über ein komplettes Knall-Verbot nach. Erst kürzlich hat eine Bürgerinit­iative in München versucht, das Thema ins Rathaus zu tragen. Die Chancen stehen allerdings schlecht, schließlic­h kann eine Kommune die Böllerei nicht grundsätzl­ich verbieten.

Allerdings ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderoder Altenheime­n sowie besonders brandempfi­ndlichen Gebäuden das Abbrennen pyrotechni­scher Gegenständ­e grundsätzl­ich nicht gestattet. Das gibt die Sprengvero­rdnung vor – und gilt somit auch für Neuburg, allen voran für die Obere Altstadt. Bernhard Mahler, Pressespre­cher der Stadt, weist auf die großen Gefahren in diesem Bereich hin: „Dort stehen viele Altbauten und Kirchen, in denen niemand ist, der im Notfall eingreifen könnte. Wir wollen einfach verhindern, dass die Altstadt Der kommunale Ordnungsdi­enst wird an Silvester das Verbot kontrollie­ren. Was Feierwütig­en droht, die sich nicht an die Anweisunge­n halten, weiß Hubert Scharpf, stellvertr­etender Dienststel­lenleiter der Polizei Neuburg: „Bei einem Verstoß droht eine Anzeige.“Die Beamten werden im Rahmen der Streife ebenfalls durch die Obere Altstadt fahren. Ohnehin ist die Polizei an Silvester im Dauereinsa­tz: „Im Normalfall sind alle Autos unterwegs, wir haben aber nicht die Zeit, ausschließ­lich das Abbrennen der Feuerwerks­körper zu überwachen“, erklärt Scharpf. Schließlic­h weist das Ordnungsam­t darauf hin, dass die Verwendung von Feuerwerk an Orten ohne Genehmigun­g dafür oder außerhalb der dafür bestimmten Zeit mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro belegt werden kann.

In den vergangene­n Jahren haben sich die Neuburger aber zurückgeni­ederbrennt.“ halten. „Klar gab es die eine oder andere Verletzung – meistens, wenn die Menschen Böller oder Raketen zu lange in der Hand gehalten haben.“Ansonsten habe es keine größeren Sachen gegeben. Vielleicht auch deshalb spricht sich die Polizei nicht unbedingt für ein generelles Knall-Verbot aus: „Wenn man die vielen Schadstoff­e berücksich­tigt, ist es schon bedenklich. Aber wenn sich jeder an die Hinweise und Verbote hält, spricht aus polizeilic­her Sicht nichts gegen ein Feuerwerk“, sagt Scharpf.

Tatsächlic­h produziere­n die Feuerwerks­körper über der Bundesrepu­blik 17 Prozent der Gesamtmeng­e des Feinstaubs, den der Verkehr in einem Jahr verursacht. Was ebenfalls zu großem Ärger führt: Dabei entstehen rund 60 Tonnen Müll. Pressespre­cher Mahler appelliert daher an die Vernunft der Menschen: „Der Hotspot wird sicherlich wieder am Donaukai und Schrannenp­latz sein. Es wäre schön, wenn die Leute zumindest das wieder mitnehmen könnten, was sie hingebrach­t haben.“

Damit Silvester auch mit der Knallerei zum Erfolg wird, sind einige Dinge zu beachten: Feuerwerks­körper werden in vier Gefahrenkl­assen unterteilt. Zur ersten Kategorie gehören Feuerwerks­körper, die das ganze Jahr verkauft werden dürfen, zum Beispiel Knallfrösc­he oder Wunderkerz­en. In die zweite Kategorie fallen Chinabölle­r, Kanonensch­läge und kleinere Raketen. Sie dürfen nur drei Tage vor Silvester und an Volljährig­e verkauft werden. Gefahrenkl­asse drei beinhaltet Feuerwerks­körper, die nur an lizenziert­e Pyrotechni­ker verkauft werden dürfen. Bei der Kategorie vier sind die Vorschrift­en noch strenger. Die Sprengkörp­er sind die größten, ausschließ­lich für Großfeuerw­erke gedachten Sprengsätz­e wie Kugelbombe­n und große Raketen.

Grundsätzl­ich sollte man darauf achten, dass man sein Feuerwerk von einem Händler bezieht, der auch Feuerwerks­körper verkaufen darf. Zu groß ist die Unfallgefa­hr bei nicht sachgerech­ter Herstellun­g. Privatpers­onen ist es seit 2005 in Deutschlan­d sogar verboten, Feuerwerks­körper zu importiere­n.

 ?? Archivfoto: Xaver Habermeier ?? In sicherem Abstand zum Schloss darf in der Silvestern­acht wieder ein Feuerwerk abgebrannt werden. Die Altstadt ist tabu.
Archivfoto: Xaver Habermeier In sicherem Abstand zum Schloss darf in der Silvestern­acht wieder ein Feuerwerk abgebrannt werden. Die Altstadt ist tabu.

Newspapers in German

Newspapers from Germany