Geldstrafen für Multimillionäre – lächerlich!
Jeder Fußballklub, der etwas auf sich hält, ist stolz auf seinen Strafenkatalog. Eine Art kleiner Erziehungsratgeber für danebengeratene Kicker. Notiert sind hier die klassischen Vergehen sozial unterentwickelter, testosterongeladener Egomanen: Zuspätkommen, in der Kabine telefonieren, den Maserati auf dem Trainerparkplatz abstellen, in die Dusche pinkeln. Der Verzehr goldbelegter Rindersteaks mit anschließender Publikumsbeschimpfung taucht natürlich nicht auf. Womit wir beim ersten Problem der Causa Ribéry wären. Es fehlt die Gesetzesgrundlage für ein ordentliches Strafverfahren. Noch schlimmer: Selbst wenn die Bayern ihren Strafenkatalog rückwirkend um den Verzehr von Fleischgerichten an Edelmetall erweitern würden – wie wäre ein Verstoß zu bestrafen? Entzug der Spielkonsole nicht unter drei Monaten?
Der FC Augsburg hat vor einigen Jahren für Falschpinkeln 60 Euro erhoben. Der Hamburger SV für Zuspätkommen 100 Euro. Tarife, über die sich Bayern-Stars totlachen. Selbst ein Vergehen zum Nachteil eines toten Rindes mit tiradenartigen Ausläufern ins Netz ist für das Vereinsgericht nicht transparent zu beurteilen. Also hat sich der FC Bayern in den diffusen Spruch einer „sehr hohen Geldstrafe“geflüchtet, was immer das heißt. 50 000 Euro war das bislang höchste Strafmaß für Philipp Lahm und dessen freches, unautorisiertes Interview oder nur zehntausend für Bixente Lizarazu, der Lothar Matthäus im Training geohrfeigt hat. Beides lächerlich!
Jeder anständige Jungmillionär legt hier freiwillig noch das Dreifache drauf. Geldstrafen für Fußballprofis sind erzieherische Bankrotterklärungen, Verzweiflungstaten überforderter Vereinspräsidien, die genauso gut mit Wattebäuschchen nach dem Sünder werfen könnten. Amateurkicker wissen dagegen, was dem Spieler wehtut. Rundenlaufen, bis zu Hause schon alle im Bett liegen – und der Letzte am Trainingsplatz macht das Flutlicht aus. Der bedauernswerten Münchner Rechtsprechung hätte man Uwe Klimaschefski als Beisitzer gewünscht. Trainer und Ordnungshüter der Law-and-OrderSchule. In seinen härtesten Tagen hat er einen Platzwart, der seine Kreise störte, an den Torpfosten binden lassen. Der stand dort, bis ihn seine Ehefrau mit dem Küchenmesser befreite. In diesem Fall hätte sicher auch eine Geldstrafe genügt.