Freispruch für 30-Jährigen
Warum sich der Mann aus dem Landkreis doch nicht wegen Missbrauchs von Notrufen verantworten muss
Neuburg/Burgheim Der 30-Jährige aus dem Landkreis, der sich wegen Missbrauchs von Notrufen vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten musste, kann aufatmen: Montagnachmittag hat ihn Richter Marius Lindig von allen Vorwürfen freigesprochen. Die Indizien reichten nicht aus.
„Der Tatnachweis konnte nicht geführt werden“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Vorstandsmitglied des Sportanglervereins Burgheim sei sich in seinem Verdacht gegen den Angeklagten zwar sicher gewesen, andere Zeugen hätten ihn aber entlastet. Lindig: „Die Hinweise genügen nicht, um Sie zu verurteilen.“Die Folgen der Tat seien jedoch massiv gewesen. Deshalb habe das Gericht einen so hohen Aufwand – drei Verhandlungstermine – betrieben.
Was war passiert? Der 30-Jährige aus dem Landkreis stand quasi wegen eines „Spaßanrufs“vor Gericht. Er sollte für die groß angelegte Suchaktion verantwortlich gewesen sein, die am 30. April am Burgheimer Sportsee durchgeführt werden musste. Wie berichtet, rückten an jenem Tag gegen 3.30 Uhr rund 90 Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Wasserwacht aus, um den See abzusuchen. Sogar ein Hubschrauber überflog das Gebiet mit einer Wärmebildkamera. Der Grund: Kurz zuvor war ein Notruf bei der Polizei eingegangen, dass ein Auto in den See gerollt sei. Wie ein Vorstandsmitglied des Sportanglervereins Burgheim am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatte, hatte er in jener Nacht die Polizei alarmiert, weil ihn der Angeklagte angerufen und um Hilfe gebeten habe. Als sich das Ganze als böser Scherz erwies, hatte er überlegt, welches Vereinsmitglied der Anrufer gewesen sein könnte. Mit den Zweien, die er verdächtigt hatte, traf er sich wenige Tage später. Den einen, der nun auf der Anklagebank saß, meinte er, an der Stimme wiedererkannt zu haben.
Der 30-Jährige stritt von Anfang an ab, telefoniert und eine Notsituation vorgetäuscht zu haben. Auch am Ende – der Angeklagte hat das letzte Wort – sagte er: „Ich kann nur noch einmal betonen, dass ich es nicht war.“Diesen Eindruck teilten auch Staatsanwalt Johannes Riederer und Verteidigerin Irina Jacob: Beide beantragten einen Freispruch, der Sachverhalt habe sich ihrer Ansicht nach nicht bestätigt. Auch der letzte Zeuge, der am Montag noch gehört worden war, änderte daran nichts. Richter Marius Lindig schloss sich den Forderungen in seinem Urteil an.