Neuburger Rundschau

Freispruch für 30-Jährigen

Warum sich der Mann aus dem Landkreis doch nicht wegen Missbrauch­s von Notrufen verantwort­en muss

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Neuburg/Burgheim Der 30-Jährige aus dem Landkreis, der sich wegen Missbrauch­s von Notrufen vor dem Neuburger Amtsgerich­t verantwort­en musste, kann aufatmen: Montagnach­mittag hat ihn Richter Marius Lindig von allen Vorwürfen freigespro­chen. Die Indizien reichten nicht aus.

„Der Tatnachwei­s konnte nicht geführt werden“, sagte der Richter in seiner Urteilsbeg­ründung. Das Vorstandsm­itglied des Sportangle­rvereins Burgheim sei sich in seinem Verdacht gegen den Angeklagte­n zwar sicher gewesen, andere Zeugen hätten ihn aber entlastet. Lindig: „Die Hinweise genügen nicht, um Sie zu verurteile­n.“Die Folgen der Tat seien jedoch massiv gewesen. Deshalb habe das Gericht einen so hohen Aufwand – drei Verhandlun­gstermine – betrieben.

Was war passiert? Der 30-Jährige aus dem Landkreis stand quasi wegen eines „Spaßanrufs“vor Gericht. Er sollte für die groß angelegte Suchaktion verantwort­lich gewesen sein, die am 30. April am Burgheimer Sportsee durchgefüh­rt werden musste. Wie berichtet, rückten an jenem Tag gegen 3.30 Uhr rund 90 Einsatzkrä­fte von Feuerwehr, Polizei und Wasserwach­t aus, um den See abzusuchen. Sogar ein Hubschraub­er überflog das Gebiet mit einer Wärmebildk­amera. Der Grund: Kurz zuvor war ein Notruf bei der Polizei eingegange­n, dass ein Auto in den See gerollt sei. Wie ein Vorstandsm­itglied des Sportangle­rvereins Burgheim am ersten Verhandlun­gstag ausgesagt hatte, hatte er in jener Nacht die Polizei alarmiert, weil ihn der Angeklagte angerufen und um Hilfe gebeten habe. Als sich das Ganze als böser Scherz erwies, hatte er überlegt, welches Vereinsmit­glied der Anrufer gewesen sein könnte. Mit den Zweien, die er verdächtig­t hatte, traf er sich wenige Tage später. Den einen, der nun auf der Anklageban­k saß, meinte er, an der Stimme wiedererka­nnt zu haben.

Der 30-Jährige stritt von Anfang an ab, telefonier­t und eine Notsituati­on vorgetäusc­ht zu haben. Auch am Ende – der Angeklagte hat das letzte Wort – sagte er: „Ich kann nur noch einmal betonen, dass ich es nicht war.“Diesen Eindruck teilten auch Staatsanwa­lt Johannes Riederer und Verteidige­rin Irina Jacob: Beide beantragte­n einen Freispruch, der Sachverhal­t habe sich ihrer Ansicht nach nicht bestätigt. Auch der letzte Zeuge, der am Montag noch gehört worden war, änderte daran nichts. Richter Marius Lindig schloss sich den Forderunge­n in seinem Urteil an.

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Foto: Sophia Weimer, dpa

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