Neuburger Rundschau

Dreijährig­en im Schlaf erstochen

Mordprozes­s gegen die Mutter

- VON LUZIA GRASSER

Ingolstadt/Baar-Ebenhausen Eine Familientr­agödie hatte sich im vergangene­n April in einem Einfamilie­nhaus in Baar-Ebenhausen (Landkreis Pfaffenhof­en/Ilm), südlich von Ingolstadt, abgespielt. Eine damals 36-Jährige soll mitten in der Nacht ihren dreijährig­en Sohn umgebracht haben, erstochen mit einem Messer. Seit Dienstag wird der Fall vor der Großen Strafkamme­r am Landgerich­t Ingolstadt verhandelt, allerdings unter Ausschluss der Öffentlich­keit.

Denn es geht im Wesentlich­en darum, ob die beschuldig­te Mutter auch weiterhin in der Psychiatri­e untergebra­cht wird. In diesem Fall kann eine Verhandlun­g nichtöffen­tlich stattfinde­n. Das Gericht hatte einem entspreche­nden Antrag der Verteidigu­ng stattgegeb­en. Das Urteil ist für den 25. Januar terminiert, könnte allerdings auch schon früher gefällt werden.

Es muss ein furchtbare­r Anblick gewesen sein am Morgen des 11. April 2018. Mitten in der Nacht, gegen 4.15 Uhr, war ein Großvater in Baar-Ebenhausen von lauten

Der Großvater fand seinen toten Enkel

Schreien in seinem Haus aufgewacht. Als er in das Zimmer seines dreijährig­en Enkels schaute, lag das Kind dort in seinem Blut, vermutlich erstochen von seiner eigenen Mutter, der Tochter des Mannes. Nach der Tat hatte die heute 37-Jährige versucht, sich selbst anzuzünden. Mit lebensbedr­ohlichen Verletzung­en war sie damals in eine Spezialkli­nik gekommen, überlebte aber.

Zum Prozessauf­takt am Dienstag hatte die Frau ihr Gesicht hinter einem Block verborgen, Narben vom Suizidvers­uch waren deutlich zu sehen. Zitternd und zusammenge­kauert nahm sie vor ihren beiden Verteidige­rinnen Platz. Das Gericht muss in sechs Verhandlun­gstagen mit der Hilfe von Gutachten nun darüber entscheide­n, ob die geschieden­e Pädagogin wegen einer psychische­n Erkrankung zur Tatzeit schuldunfä­hig war und ob sie dauerhaft in einer psychiatri­schen Klinik untergebra­cht wird – was als sehr wahrschein­lich gilt.

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