24-Jähriger bricht in Wettbüro ein: Half ihm sein Freund?
Ein Angeklagter räumt die Tat ein, der andere weist die Schuld von sich. Welche Rolle ein Saufkumpane spielt
Neuburg Es liest sich wie ein Krimi, was sich im Juli 2018 in Schrobenhausen abgespielt hat. Ein 24-Jähriger soll mit einem Brecheisen das Fenster eines Tipico-Wettbüros aufgehebelt haben. Anschließend – so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – soll er rund 4000 Euro gestohlen haben. Auf seiner Flucht haben Zeugen beobachtet, wie er in das Auto eines 29-Jährigen gestiegen ist. Die beiden Männer aus Augsburg mussten sich nun vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten.
Zumindest was den 24-Jährigen betrifft, schien der Fall schnell geklärt zu sein: Über seinen Anwalt Jörg Seubert ließ er verlauten, dass er den Einbruch einräumt. Zu drückend war die Beweislast: Denn der junge Mann war nicht nur auf Kameraaufnahmen zu sehen, sondern eine Zeugin fand unweit des Tatortes auch eine Sturmhaube. Die DNA darauf stimmte mit der des 24-Jährigen überein. Seubert versuchte während der Verhandlung, die Beweggründe seines Mandanten zu erklären. Im Mai 2018 sei bei dem Angeklagten eine schwere Krankheit festgestellt worden. Die Diagnose habe ihn aus der Bahn geworfen.
Nun, da zumindest dieser Teil der Tat geklärt war, ging es darum, inwieweit der 29-Jährige beteiligt war. Und der wollte mit dem Einbruch überhaupt nichts zu tun haben: „Ich war das gesamte Wochenende mit meinem Kumpel unterwegs und war überhaupt nicht in Schrobenhausen.“Gemeinsam seien sie durch diverse Bars in Augsburg gezogen und hätten erhebliche Mengen Alkohol getrunken. Das Problem: Der besagte Kumpel wurde zwar von den Verteidigern telefonisch geladen, konnte aufgrund der kurzfristigen Anfrage aber nicht erscheinen.
Das hielt den 29-Jährigen aber nicht davon ab, weiter jede Schuld von sich zu weisen. Verdächtig war nämlich auch, dass er damals knapp 4000 Euro Bargeld bei sich hatte. Doch auch darauf hatte er vor Gericht eine Antwort parat: „Meine Verlobte hat mir 2500 Euro geliehen für Anwaltskosten in einer anderen Sache und der Rest stammte von einem Handyverkauf in dem Laden, in dem ich arbeite.“Zumindest den ersten Teil bestätigte seine Verlobte – selbst Juristin –, die als Zeugin geladen war. Symbolfoto: Fabian Bimmer, dpa
Zu großen Diskussionen führte die Aussage eines weiteren Zeugen. Er half am Wochenende der Tat in der Augsburger Bar aus, in dem der 29-jährige Angeklagte angeblich die ganze Nacht feierte. Tatsächlich konnte er sich auch an den Beschuldigten erinnern, da er an dem Abend Gespräche mit ihm führte. In der Verhandlung beteuerte der Zeuge, dass es sich dabei um den frühen Samstagmorgen des 21. Juli gehandelt hat – die Nacht, in der auch der Einbruch stattgefunden hat. In der Polizeiaussage wenige Tage nach der Tat sagte er jedoch aus, dass er am frühen Sonntagmorgen mit dem Angeklagten in der Bar geredet habe.
Als der Vorsitzende Richter Christian Veh mehrmals nachhakte, wurde der Angeklagte ungehalten: „Sie fragen da fünf-, sechsmal nach. Dabei hat er es doch schon gesagt.“Das ließ der Richter nicht auf sich sitzen: „Entschuldigen Sie mal! Es ist ja wohl meine Aufgabe, Fragen zu stellen. Deswegen brauchen Sie hier nicht so patzig zu werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass ich unlauter handele, dann können Sie das gerne mit Ihren Anwälten besprechen.“
Da wohl nur der ominöse Saufkumpane des 29-Jährigen Klarheit bringen kann, ist noch kein Urteil gefallen. Die Verhandlung wird am 6. März fortgesetzt.