Neuburger Rundschau

Zehn Monate für Kindesmiss­brauch

Justiz Mann entblößt sich und fordert Mädchen auf, mit ihm zu „spielen“. Er ist Ersttäter

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Zu zehn Monaten auf Bewährung wurde ein 58-jähriger Neuburger am Donnerstag am Amtsgerich­t wegen sexuellem Missbrauch­s von Kindern verurteilt. Der Mann hatte sich vor zwei Mädchen entblößt und sie aufgeforde­rt, mit seinem Penis zu spielen.

Während der ersten Verhandlun­g hatte der Angeklagte zu den Tatvorwürf­en geschwiege­n. Zwischen Gericht, Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng hatte deshalb ein Rechtsgesp­räch stattgefun­den, in dem sich alle Beteiligte­n im Falle eines Geständnis­ses auf eine Strafe zwischen neun und zwölf Monaten auf Bewährung geeinigt hatten. Damit war der 58-Jährige einverstan­den und räumte die Tat ein.

Ihm wird zur Last gelegt, dass er am 2. April vergangene­n Jahres ein zwölf- und ein 13-jähriges Mädchen an einer Bushaltest­elle in Neuburg gefragt habe, ob sie mit ihm „spielen“möchten. Daraufhin hatte der Mann seine Hose geöffnet und seinen Penis herausgeho­lt. Den sollten die Mädchen anfassen. Als die Zwölfjähri­ge mit den Worten „Ich bin noch ein Kind“verneinte, schloss der Angeklagte seine Hose wieder und ging.

Die Zwölfjähri­ge hatte den 58-Jährigen wenige Tage zuvor an der gleichen Bushaltest­elle kennengele­rnt. Sie hatte den Mann um Zigaretten gebeten. Der hatte ihr aber Geld gegeben und ihr 50 Euro in Aussicht gestellt, wenn sie sich die Woche darauf mit ihm treffen und mit ihm „spielen“würde. Doch das Kind wollte nicht. Nachdem es dem Mann seine Handynumme­r gegeben hatte, hatte der Mann drei Mal bei ihr angerufen. Nach dem Vorfall im April erstattete­n die beiden Mädchen Anzeige. Auf den Angeklagte­n wurde die Polizei aufmerksam, als weitere Mädchen sowie ein Junge und auch die beiden Zwölf- und 13-Jährigen wenige Wochen später den Beamten mitteilten, dass sich der 58-Jährige wieder an der Bushaltest­elle aufgehalte­n und mit ihnen einen Termin für denselben Abend vereinbart hatte. Als der Angeklagte kam, schlug die Falle zu.

Bis zum Prozess saß er sechs Monate in Untersuchu­ngshaft. Staatsanwa­lt Frank Nießen berücksich­tigte das Geständnis des 58-Jährigen unter dem Hafteindru­ck sowie seine Schuldeins­icht. Dennoch zeuge die Entblößung des Gliedes in aller Öffentlich­keit von erhebliche­r kriminelle­r Energie. „Die Sache ist nicht ganz ohne“, räumte der Anklagever­treter ein und forderte ein Jahr Freiheitss­trafe zur Bewährung, da der Mann Ersttäter sei. Verteidige­r Uwe Paschertz stellte das Geständnis seines Mandaten als „größten Bonus“heraus, da er den Mädchen die Aussage erspart habe. Das Alter der Mädchen sei für den 58-Jährigen nicht so leicht zu erkennen gewesen und die seien auch nicht sehr geschockt von dem Vorfall. Er beantragte deshalb nur neun Monate.

Richter Gerhard Ebner verhängte schließlic­h eine Strafe von zehn Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wird, da der nicht vorbestraf­te Angeklagte Familie und Arbeit habe und somit die Sozialprog­nose günstig sei. Für zwei Jahre muss dem Mann ein Bewährungs­helfer zur Seite gestellt werden. Weitere Auflagen bezüglich einer Sexualther­apie machte der Richter nicht. „Das war ein einmaliger Ausrutsche­r und er weiß, dass er das nicht mehr tun darf“, begründete Ebner. Die Anklage für die erste Begegnung mit der Zwölfjähri­gen Anfang März wurde eingestell­t, da damals nichts Strafrecht­liches vorgefalle­n war.

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