Zehn Monate für Kindesmissbrauch
Justiz Mann entblößt sich und fordert Mädchen auf, mit ihm zu „spielen“. Er ist Ersttäter
Neuburg Zu zehn Monaten auf Bewährung wurde ein 58-jähriger Neuburger am Donnerstag am Amtsgericht wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern verurteilt. Der Mann hatte sich vor zwei Mädchen entblößt und sie aufgefordert, mit seinem Penis zu spielen.
Während der ersten Verhandlung hatte der Angeklagte zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatte deshalb ein Rechtsgespräch stattgefunden, in dem sich alle Beteiligten im Falle eines Geständnisses auf eine Strafe zwischen neun und zwölf Monaten auf Bewährung geeinigt hatten. Damit war der 58-Jährige einverstanden und räumte die Tat ein.
Ihm wird zur Last gelegt, dass er am 2. April vergangenen Jahres ein zwölf- und ein 13-jähriges Mädchen an einer Bushaltestelle in Neuburg gefragt habe, ob sie mit ihm „spielen“möchten. Daraufhin hatte der Mann seine Hose geöffnet und seinen Penis herausgeholt. Den sollten die Mädchen anfassen. Als die Zwölfjährige mit den Worten „Ich bin noch ein Kind“verneinte, schloss der Angeklagte seine Hose wieder und ging.
Die Zwölfjährige hatte den 58-Jährigen wenige Tage zuvor an der gleichen Bushaltestelle kennengelernt. Sie hatte den Mann um Zigaretten gebeten. Der hatte ihr aber Geld gegeben und ihr 50 Euro in Aussicht gestellt, wenn sie sich die Woche darauf mit ihm treffen und mit ihm „spielen“würde. Doch das Kind wollte nicht. Nachdem es dem Mann seine Handynummer gegeben hatte, hatte der Mann drei Mal bei ihr angerufen. Nach dem Vorfall im April erstatteten die beiden Mädchen Anzeige. Auf den Angeklagten wurde die Polizei aufmerksam, als weitere Mädchen sowie ein Junge und auch die beiden Zwölf- und 13-Jährigen wenige Wochen später den Beamten mitteilten, dass sich der 58-Jährige wieder an der Bushaltestelle aufgehalten und mit ihnen einen Termin für denselben Abend vereinbart hatte. Als der Angeklagte kam, schlug die Falle zu.
Bis zum Prozess saß er sechs Monate in Untersuchungshaft. Staatsanwalt Frank Nießen berücksichtigte das Geständnis des 58-Jährigen unter dem Hafteindruck sowie seine Schuldeinsicht. Dennoch zeuge die Entblößung des Gliedes in aller Öffentlichkeit von erheblicher krimineller Energie. „Die Sache ist nicht ganz ohne“, räumte der Anklagevertreter ein und forderte ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung, da der Mann Ersttäter sei. Verteidiger Uwe Paschertz stellte das Geständnis seines Mandaten als „größten Bonus“heraus, da er den Mädchen die Aussage erspart habe. Das Alter der Mädchen sei für den 58-Jährigen nicht so leicht zu erkennen gewesen und die seien auch nicht sehr geschockt von dem Vorfall. Er beantragte deshalb nur neun Monate.
Richter Gerhard Ebner verhängte schließlich eine Strafe von zehn Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wird, da der nicht vorbestrafte Angeklagte Familie und Arbeit habe und somit die Sozialprognose günstig sei. Für zwei Jahre muss dem Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Weitere Auflagen bezüglich einer Sexualtherapie machte der Richter nicht. „Das war ein einmaliger Ausrutscher und er weiß, dass er das nicht mehr tun darf“, begründete Ebner. Die Anklage für die erste Begegnung mit der Zwölfjährigen Anfang März wurde eingestellt, da damals nichts Strafrechtliches vorgefallen war.