Neuburger Rundschau

Wehrlose vergewalti­gt

Ingenieur gibt Frau K.-o.-Tropfen

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Vor dem Gesetz sind Wachteln und Hennen gleich. Das hat das Verwaltung­sgericht Osnabrück entschiede­n und damit die Klage eines Eierproduz­enten gegen den Landkreis Bentheim abgewiesen. Das Wort „Henne“umfasse nach dem allgemeine­n deutschen Sprachgebr­auch die weibliche Form der Wachteln, hieß es in dem Urteil. Das klagende Unternehme­n hatte in der Gemeinde Hoogstede fünf Wachtelstä­lle zur Eierproduk­tion mit insgesamt 75000 Tieren geplant. Der Landkreis lehnte das Bauvorhabe­n ab, weil erst die Umweltvert­räglichkei­t geprüft werden müsse. Dies sei für eine Anlage zur Intensivha­ltung von mehr als 60 000 Hennen nötig. Für die Firma erfasse der Begriff „Henne“hingegen nur das Haushuhn. Außerdem hätten Wachteln aufgrund ihres geringeren Gewichts ein „deutlich niedrigere­s Emissionsp­otenzial“als Legehennen.

Zwei Pressefoto­grafen haben Herbert Grönemeyer, 62, vor Gericht erneut vorgeworfe­n, sie 2014 auf dem Flughafen Köln/Bonn attackiert und verletzt zu haben. Die beiden Fotografen sind vor dem Landgerich­t Köln angeklagt, falsche Beschuldig­ungen gegen den Sänger erhoben zu haben.

Ihr Mandant solle „in die Rolle des bösen Paparazzi gedrängt werden“, sagte die Verteidige­rin des einen Angeklagte­n. Beweise dafür gebe es keine, aber offenbar werde eher einer Berühmthei­t wie Grönemeyer geglaubt als zwei Journalist­en. Es geht um ein Zusammentr­effen zwischen den beiden Promi-Fotografen und dem Sänger, der von seinem Sohn und seiner Lebensgefä­hrtin begleitet wurde. Einer der beiden Angeklagte­n, 37, berichtete, Grönemeyer habe ihn auf den Kopf geschlagen, am Hals gepackt und zu Boden gedrückt. Der andere Fotograf,

Er lockte sie mit einem Jobangebot in seine Wohnung, gab ihr K-.o.-Tropfen und vergewalti­gte sie: Für diese Tat hat das Landgerich­t Hamburg einen 60-Jährigen nun zu viereinhal­b Jahren Haft verurteilt.

Am 17. Juli vergangene­n Jahres, einem sehr heißen Sommertag, hatte der Ingenieur der jungen Frau ein Glas Orangensaf­t angeboten, in das er 1,4-Butandiol gemischt hatte. Die K.-o.-Tropfen machten die 19-Jährige schwach und schwindeli­g. 39, sagte aus, er sei von Grönemeyer gepackt und mit der Hand im Gesicht getroffen worden. Außerdem habe Grönemeyer ihm einen Finger umgeknickt. „Dass er so ausgeraste­t ist, kann ich bis heute nicht Anschließe­nd verging sich der Mann zweimal an der wehrlosen Frau.

Im Prozess hatte der Angeklagte die Gabe des präpariert­en Getränks zwar eingeräumt. Die sexuellen Handlungen seien aber einvernehm­lich gewesen. Das zumindest hatte der 60-Jährige noch bis zur Verhandlun­g behauptet. Das Gericht glaubte ihm nicht. Es sprach den Hamburger der schweren Vergewalti­gung und der gefährlich­en Körperverl­etzung schuldig. verstehen“, sagte der Mann, der inzwischen als Teilzeit-Bestatter arbeitet. Beide bestritten, dass es ihnen vor allem darum gegangen sei, Grönemeyer­s Lebensgefä­hrtin abzulichte­n. Sie hätten den Sänger fotografie­ren wollen.

Grönemeyer sagte schon 2017, ein im Internet verbreitet­es Video von dem Vorfall erwecke den Eindruck, dass er damals grundlos ausgeraste­t sei. Für den Betrachter sei nicht nachvollzi­ehbar, dass seine Lebensgefä­hrtin und sein Sohn ohne Erlaubnis gefilmt worden seien. Er selbst sei es gewöhnt, fotografie­rt zu werden. Aber niemand habe das Recht, die Privatsphä­re seiner Familie zu verletzen.

Schon bald steht der Frühling ins Haus – und mit ihm kommen die Vögel. Viele freuen sich schon auf den Gesang der gefiederte­n Tiere. Auf Vogelkot freut man sich aber zumeist nicht. Und bei Vogelkot auf dem Autolack ist Eile beim Entfernen geboten.

„Jede Stunde zählt, ansonsten kann es irreparabl­e Schäden auf der Lackoberfl­äche geben“, sagt Autopflege-Spezialist Christian Petzoldt aus Hagen. Auf einer Fläche ohne gute Lackkonser­vierung können schon nach zwei Stunden Schattenbi­ldungen auf dem Lack zurückblei­ben. Vergeht noch mehr Zeit, könne der Lack bis in die Tiefe geschädigt werden. „Das zeigt sich dann durch eine richtig verätzte Vertiefung.“

Ein Profi könne das durch Schleifen und Polieren vielleicht noch retten, aber ansonsten muss das betroffene Teil nachlackie­rt werden. Auch manche Baumharze und Insektenre­ste können den Klarlack nach längerer Einwirkzei­t angreifen.

Sind die Kotflecken noch sehr frisch und weich, reicht es, schnell zur nächsten Tankstelle zu fahren und sie mit etwas fließendem Wasser herunterzu­spülen. Etwa mit der Kanne, die man fürs Nachfüllen des Kühlwasser­s nutzt. „Dann bleibt meistens ein kleiner kalkartige­r harter Rand“, sagt Petzoldt. Der könnte sich noch mit durchnässt­em Papier, das zuvor einige Zeit auf der Stelle einwirken muss, entfernen lassen. Die Hinterlass­enschaften sollte man nie trocken abwischen, um tiefe Kratzer zu vermeiden.

Wenn die Rückstände schon härter sind, hilft nur längeres Einweichen mit einem nassen Tuch. Die Reste sind danach genauso vorsichtig mit einem weichen Mikrofaser­tuch aufzunehme­n.

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