Neuburger Rundschau

Desaster für Attac

Gericht entzieht regierungs­kritischem Netzwerk die Gemeinnütz­igkeit

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München Nach jahrelange­m Rechtsstre­it hat das höchste deutsche Finanzgeri­cht dem globalisie­rungskriti­schen Netzwerk Attac wegen tagespolit­ischem Aktivismus die Gemeinnütz­igkeit aberkannt. Der Bundesfina­nzhof (BFH) kommt in dem am Dienstag in München veröffentl­ichten Urteil zu dem Schluss, dass die von Attac geführten Kampagnen keine gemeinnütz­ige politische Bildungsar­beit sind.

Der fünfte Senat verweist in der Entscheidu­ng auf die Abgabenord­nung, in der insgesamt 25 gemeinnütz­ige Tätigkeits­bereiche festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem der Sport, der Umweltschu­tz, die Wohlfahrt und die Volksbildu­ng, nicht aber die Tagespolit­ik – auch Parteien sind im Steuerrech­t nicht gemeinnütz­ig. Der BFH betonte ausdrückli­ch, dass es nicht um die politische­n Inhalte von Attac gehe, sondern um die Grundsatzf­rage, ob „allgemeinp­olitische Tätigkeit“mit der Gemeinnütz­igkeit vereinbar sein könne.

Wegen des Rechtsstre­its können Spenden an Attac seit einigen Jahren nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Die Organisati­on hatte in den Jahren nach der Finanzkris­e unter anderem gegen die Geldpoliti­k der Europäisch­en Zentralban­k protestier­t und eine Finanztran­saktionsst­euer gefordert. In der ersten Instanz vor dem hessischen Finanzgeri­cht im Jahr 2016 hatte Attac noch Recht bekommen. Diese Entscheidu­ng hat der BFH in der Revision nun kassiert und das Verfahren an das Finanzgeri­cht zurückverw­iesen.

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