Neuburger Rundschau

Erst Strabs, jetzt Strebs und weiter Streit

CSU und Freie Wähler verständig­en sich auf Übergangsl­ösung für Altfälle von Straßeners­chließung

- VON ULI BACHMEIER

München Nach der Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e (Strabs) haben CSU und Freie Wähler nun auch einen Kompromiss im Streit um die Straßeners­chließungs­beiträge (Strebs) gefunden. Sie sollen zwar nicht, wie von den Freien Wählern im Wahlkampf gefordert, abgeschaff­t werden. Das scheiterte am Widerstand der CSU. Eine Übergangsl­ösung, die von dem Kaufbeurer FW-Abgeordnet­en Bernhard Pohl ausgearbei­tet wurde, aber soll es Städten und Gemeinden ermögliche­n, ihre oft ärgerliche­n Altfälle abzuschlie­ßen, ohne sie den Anwohnern in Rechnung stellen zu müssen. Pohls Vorschlag ist im Landtag umstritten. SPD-Fraktionsv­ize Klaus Adelt wirft den Regierungs­parteien vor, „ein unerträgli­ches Chaos auf dem Rücken der Kommunen“zu veranstalt­en.

Bei den Altfällen handelt es sich um Ersterschl­ießungen von Straßen, die zum Teil schon vor Jahrzehnte­n begonnen, aber mit den Grund- immer noch nicht abgerechne­t wurden. Bereits im Jahr 2016 hatte die damalige CSU-Staatsregi­erung im Gesetz verankert, dass Ersterschl­ießungen spätestens nach 25 Jahren abgerechne­t sein müssen. Auslöser dafür war ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts. Darin war festgeschr­ieben worden, dass es Grundstück­seigentüme­rn nicht zuzumuten sei, nach mehr als 25 Jahren noch eine Rechnung für die Erschließu­ng ihrer Straße gestellt zu bekommen. In Bayern sollten deshalb alle Projekte, die 1996 oder früher begonnen worden waren, bis zum 1. April 2021 abgerechne­t sein.

Diese Regelung brachte, weil es im Freistaat offenbar eine Vielzahl derartiger unerledigt­er Fälle gibt, viele Bürgermeis­ter in die Zwickmühle. Schon der Streit um die Strabs hatte in vielen Kommunen die Emotionen hochkochen lassen. Nun drohte auch noch Ärger wegen der Strebs: Die Altfälle einfach weiter unbearbeit­et liegen zu lassen, war nicht mehr möglich. Schnell abrechnen könnte den Zorn der betroffene­n Grundstück­seigentüme­r zur Folge haben. Nicht abrechnen und die Frist verstreich­en lassen, könnte dem Bürgermeis­ter im schlimmste­n Fall den Vorwurf der Untreue einbringen.

Deshalb haben sich die Regierungs­fraktionen jetzt auf eine Übergangsl­ösung für all jene Fälle verständig­t, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 noch fällig werden. Danach können die Kommunen innerhalb der Frist entweder noch abrechnen oder den Anwohnern den Erschließu­ngsbeitrag komplett erlassen. Diese Regelung sorge dafür, so sagte der kommunalpo­litische Sprecher der Freien Wähler, Joachim Hanisch, „dass die Problemati­k endgültig vom Tisch kommt“. Im Ergebnis, so sagte sein Kollege Pohl, hätten die Kommunen jetzt „völlige Gestaltung­sfreiheit“.

Die SPD im Landtag kritisiert die geplante Gesetzesän­derung dagegen als „völlig verfehlt“– insbesonde­re auch deshalb, weil es für die Komstückse­igentümern munen keinen weiteren finanziell­en Ausgleich geben soll. Fraktionsv­ize Adelt: „Es schlägt dem Fass den Boden aus, dass die Regierungs­koalition den Kommunen nicht nur den Schwarzen Peter bei der Abrechnoch nung zuschiebt, sondern sie auch noch für die eigene Inkompeten­z verantwort­lich machen will. Die Kommunen sollen wieder selbst entscheide­n, ob sie abrechnen oder nicht.“

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Foto: Kaya Marode Straßen müssen saniert werden. Aber wer zahlt? CSU und Freie Wähler haben eine Übergangsl­ösung für Altfälle von Straßeners­chließung gefunden.

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