Gefängnis für Diebstahl auf der SOBA
Zeugin belastet Angeklagten schwer. 25-Jähriger hat massive Vorstrafen und muss nun für vierzehn Monate in Haft
Neuburg Nicht der geringste Zweifel an der Schuld eines 25-jährigen Wolnzachers blieb dem Gericht nach der Aussage der Hauptbelastungszeugin. Auf der Schrobenhausener Ausstellung waren im April vergangenen Jahres eine Magnetbohrmaschine, ein Schweißgerät, Bargeld und eine Sporttasche mit Nahrungsergänzungsmitteln im Wert von 5500 Euro aus einem Messezelt gestohlen worden. Die Bohrmaschine war später auf dem Wohnanwesen des Angeklagten aufgefunden worden.
Der hatte allerdings behauptet, dass ein Bekannter das Gerät aus Platzmangel nur bei ihm untergestellt hatte. Von einem Diebstahl will der 25-Jährige nichts gewusst haben. Doch mehrere Zeugen – Freunde des 25-Jährigen – hatten den Mann schwer belastet. Sie hatten ausgesagt, dass ihnen der Angeklagte im Rausch den Einbruch gestanden habe.
Gestern nun trat die Hauptbelastungszeugin in den Zeugenstand. Sie musste von der Polizei vorgeführt werden, nachdem sie zwei Mal vor Gericht geladen, jedoch nie erschienen war. Die 24-Jährige war zum Tatzeitpunkt mit dem Bekannten liiert, der die Bohrmaschine bei dem Angeklagten untergestellt haben soll. Sie schilderte vor Gericht, dass in der Tatnacht ihr Exfreund und der 25-Jährige bei ihr erschienen waren und ihr von dem Einbruch erzählt haben. Das Diebesgut sollte verkauft werden. Die Sporttasche mit den Eiweißshakes hatten die beiden dabei. Die Maschinen hatte die junge Frau zwei Tage später im Kofferraum ihres Ex gesehen.
Ein Hakenkreuz auf das Handgelenk tätowiert
Mit dieser Aussage war für Staatsanwalt Frank Nießen die Sache klar. Er forderte fünfzehn Monate Gefängnis für den Angeklagten. Außerdem ist der 25-Jährige schon sieben Mal vorbestraft, unter anderem auch einschlägig. Seit seinem 16. Lebensjahr hat er bereits über fünf Jahre Jugendstrafe abgesessen. Das, so Nießen, zeuge von hoher krimineller Energie. In den Antrag floss auch der zweite Anklagepunkt mit ein: Der junge Mann hatte sich im Suff ein Hakenkreuz auf das Handgelenk tätowiert und war damit zwei Mal von der Polizei erwischt worden. Inzwischen hat er das Kreuz jedoch übermalt.
Verteidigerin Claudia Bartsch beantragte Freispruch. Die Zeugin sei nicht glaubwürdig und zeige Belastungseifer. Außerdem sei ihr Mandant ein Ausnahmefall. Er sei in einer Berufsbildungsmaßnahme und habe eine kleine Familie. Das alles seien positive Zeichen und das komme selten vor bei diesen Vorstrafen, erklärte die Anwältin.
Amtsrichter Christian Veh dagegen hatte nicht die geringsten Zweifel an der Zeugin. Die habe keinen Grund, irgendwelchen „Käse“zu erzählen, so Veh. Zu dem 25-Jähriggen gewandt sagte der Richter: „Jetzt reden wir Klartext. Sie sind verdammt tief in die Kriminalität abgesackt. Ich habe massive Zweifel, dass Sie da wieder rauskommen.“
Er verhängte vierzehn Monate Haft. Außerdem muss der Mann 500 Euro Schadensersatz leisten. „Von einer Bewährung“, führte Richter Christian Veh weiter aus, „sind wir hier meilenweit entfernt. Das würde die Rechtsprechung über Bord werfen. Und dann noch ohne Geständnis.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.