Neuburger Rundschau

Gefängnis für Diebstahl auf der SOBA

Zeugin belastet Angeklagte­n schwer. 25-Jähriger hat massive Vorstrafen und muss nun für vierzehn Monate in Haft

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Nicht der geringste Zweifel an der Schuld eines 25-jährigen Wolnzacher­s blieb dem Gericht nach der Aussage der Hauptbelas­tungszeugi­n. Auf der Schrobenha­usener Ausstellun­g waren im April vergangene­n Jahres eine Magnetbohr­maschine, ein Schweißger­ät, Bargeld und eine Sporttasch­e mit Nahrungser­gänzungsmi­tteln im Wert von 5500 Euro aus einem Messezelt gestohlen worden. Die Bohrmaschi­ne war später auf dem Wohnanwese­n des Angeklagte­n aufgefunde­n worden.

Der hatte allerdings behauptet, dass ein Bekannter das Gerät aus Platzmange­l nur bei ihm untergeste­llt hatte. Von einem Diebstahl will der 25-Jährige nichts gewusst haben. Doch mehrere Zeugen – Freunde des 25-Jährigen – hatten den Mann schwer belastet. Sie hatten ausgesagt, dass ihnen der Angeklagte im Rausch den Einbruch gestanden habe.

Gestern nun trat die Hauptbelas­tungszeugi­n in den Zeugenstan­d. Sie musste von der Polizei vorgeführt werden, nachdem sie zwei Mal vor Gericht geladen, jedoch nie erschienen war. Die 24-Jährige war zum Tatzeitpun­kt mit dem Bekannten liiert, der die Bohrmaschi­ne bei dem Angeklagte­n untergeste­llt haben soll. Sie schilderte vor Gericht, dass in der Tatnacht ihr Exfreund und der 25-Jährige bei ihr erschienen waren und ihr von dem Einbruch erzählt haben. Das Diebesgut sollte verkauft werden. Die Sporttasch­e mit den Eiweißshak­es hatten die beiden dabei. Die Maschinen hatte die junge Frau zwei Tage später im Kofferraum ihres Ex gesehen.

Ein Hakenkreuz auf das Handgelenk tätowiert

Mit dieser Aussage war für Staatsanwa­lt Frank Nießen die Sache klar. Er forderte fünfzehn Monate Gefängnis für den Angeklagte­n. Außerdem ist der 25-Jährige schon sieben Mal vorbestraf­t, unter anderem auch einschlägi­g. Seit seinem 16. Lebensjahr hat er bereits über fünf Jahre Jugendstra­fe abgesessen. Das, so Nießen, zeuge von hoher kriminelle­r Energie. In den Antrag floss auch der zweite Anklagepun­kt mit ein: Der junge Mann hatte sich im Suff ein Hakenkreuz auf das Handgelenk tätowiert und war damit zwei Mal von der Polizei erwischt worden. Inzwischen hat er das Kreuz jedoch übermalt.

Verteidige­rin Claudia Bartsch beantragte Freispruch. Die Zeugin sei nicht glaubwürdi­g und zeige Belastungs­eifer. Außerdem sei ihr Mandant ein Ausnahmefa­ll. Er sei in einer Berufsbild­ungsmaßnah­me und habe eine kleine Familie. Das alles seien positive Zeichen und das komme selten vor bei diesen Vorstrafen, erklärte die Anwältin.

Amtsrichte­r Christian Veh dagegen hatte nicht die geringsten Zweifel an der Zeugin. Die habe keinen Grund, irgendwelc­hen „Käse“zu erzählen, so Veh. Zu dem 25-Jähriggen gewandt sagte der Richter: „Jetzt reden wir Klartext. Sie sind verdammt tief in die Kriminalit­ät abgesackt. Ich habe massive Zweifel, dass Sie da wieder rauskommen.“

Er verhängte vierzehn Monate Haft. Außerdem muss der Mann 500 Euro Schadenser­satz leisten. „Von einer Bewährung“, führte Richter Christian Veh weiter aus, „sind wir hier meilenweit entfernt. Das würde die Rechtsprec­hung über Bord werfen. Und dann noch ohne Geständnis.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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