Regierung schießt ein Drittel zu
Städtebauförderung Die Neugestaltung der Gärtnerstraße kostet insgesamt 1,1 Millionen Euro. 330.000 Euro kommen aus München. Was der Regierung gefällt
Neuburg Die Sanierung und Neugestaltung der Gärtnerstraße in der Unteren Altstadt Neuburgs scheint bei der Regierung von Oberbayern Gefallen zu finden. Das künftige Mehr an Attraktivität für Bewohner und Besucher honoriert München jedenfalls mit einer stattlichen Summe. Wie die Regierung mitteilt, wurden rund die Hälfte der Gesamtkosten der Umgestaltung in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro als förderfähig anerkannt. Aus dem BundLänder-Programm „Aktive Stadtund Ortsteilzentren“wurde daher ein staatlicher Zuschuss in Höhe von rund 330.000 Euro bewilligt.
Wie es in der Begründung heißt, wirkt sich die Baumaßnahme entsprechend dem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt positiv auf die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Raums aus und belebt das Zentrum. Die Planung wurde in Zusammenarbeit mit den Anwohnern entwickelt, sodass neben den Flächen im Eigentum der Stadt auch angrenzende private Freiflächen gestaltet werden. Die Aufwertung und Steigerung der Aufenthaltsqualität erfolgt durch die Pflasterung der Straße, Baumpflanzungen und die Schaffung von Sitzgelegenheiten an einer Brunnenanlage. Angestrebt wird zudem eine deutliche Verkehrsberuhigung und Entschleuni- gung. Dies soll durch eine Neuordnung des fließenden und ruhenden Verkehrs und die Schaffung von Parkplätzen erreicht werden.
Die Städtebauförderung in Bayern leistet seit 1971 einen bedeutenden Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung der bayerischen Städte, Märkte und Dörfer. Seither wurden alleine in Oberbayern über 270 Kommunen mit Fördermitteln unterstützt. Hierfür standen Finanzhilfen aus Bundes-, Landes- und EU-Mitteln (inklusiv Sonderprogrammen) von über 930 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wurden Investitionen von rund 1,5 Milliarden Euro gefördert. Die Landesmittel hat der Bayerische Landtag bereitgestellt. Die Finanzhilfen der Städtebauförderung aktivieren bis zum Achtfachen zusätzliche öffentliche und private Mittel für Investitionen in die städtebauliche Erneuerung. Mit dem Erhalt und der Erneuerung der Stadt- und Ortskerne werden Standortfaktoren des lokalen Handels und Gewerbes gestärkt, Zentren belebt und zudem Flächenverbrauch beachtlich reduziert.