Anwälte für den Mops
Posse
Ahlen Ein Rechtsgutachten für einen gepfändeten Mops – so etwas hat es in Deutschland wohl noch nie gegeben. Die Stadt Ahlen hat damit jetzt schriftlich, dass sie Hund Edda im Internet verkaufen durfte. Verfasst haben das Papier Mitarbeiter der renommierten Kanzlei Wolter Hoppenberg mit Standorten in Hamm und Münster.
Der Ton des Hunde-Gutachtens ist knochentrocken. Für das 19-seitige Dokument rekonstruierte die Kanzlei den Fall, der sogar die New York Times beschäftigte: Die Pfändung von Rasse-Mops „Edda vom Cappenbergersee“sowie den Verkauf über Ebay. Das interne Gutachten enthüllt ein robustes Vorgehen der Beamten. So kam es laut dem Papier am 26. November 2018 auf „richterliche Anordnung hin“zu einer „Durchsuchung der Privatwohnung der Schuldnerin“. Die Ahlenerin hatte bei der Stadt rund 7000 Euro Schulden, unter anderem wegen der Hundesteuer und Ganztagsbetreuung für zwei schulpflichtige Kinder. Bei der Suche nach pfändbaren Vermögenswerten seien die Vollziehungsbeamten auf den Mops gestoßen, „dessen Anschaffungspreis nach Auskunft der Schuldnerin bei 2400 Euro lag“. Außer dem Tier habe man nichts Wertvolles gefunden – also wurde Edda
Durfte Edda auf Ebay verkauft werden?
später abgeholt. Darf man das? Ja, sagen die Gutachter. Die MopsPfändung sei zulässig, da Frauchen sich „besonders hartnäckig“geweigert habe, ihre Schulden zu bezahlen. Vielmehr habe sie stattdessen den teuren Hund gekauft. Auch die emotionale Bindung zum Mops könne so groß nicht sein: Das Angebot der Stadt, die Pfändung rückgängig zu machen, habe sie abgelehnt. Hat die Posse jetzt ein Ende? Wohl kaum. Eddas neues Frauchen, die den Mops in Wilma umtaufte, hat Klage gegen die Stadt eingereicht. Sie will den Kaufpreis von 690 Euro zurück und Geld für die Tierarztkosten. Denn Edda, als kerngesund angepriesen, erholt sich gerade von einer Augen-OP. (dpa)