Neuburger Rundschau

Weniger Geld für Ex-Kanzler

Schärfere Regeln auch für frühere Bundespräs­identen

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Berlin Der Bundestag hat die finanziell­en Regeln für ehemalige Bundespräs­identen und Bundeskanz­ler verschärft. Nach einem Beschluss des Haushaltsa­usschusses müssen künftig etwa zusätzlich­e Einkünfte der ehemaligen Bundespräs­identen auf den Ehrensold angerechne­t werden. Mit dem Schritt habe man auf eine massive Kritik des Bundesrech­nungshofs reagiert, hieß es in Kreisen des Ausschusse­s. Die Anrechnung zusätzlich­er Einkünfte betreffe aktuell in erster Linie Christian Wulff, der im Februar 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräs­ident zurückgetr­eten war. Wulff, der als Rechtsanwa­lt tätig ist, erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro.

Für künftige Präsidente­n und Kanzler gilt nach dem Ausscheide­n aus dem Amt dem Beschluss zufolge eine beschränkt­e Personalau­sstattung. Maximal ein Büroleiter, zwei Referenten­stellen, eine Büro- oder Schreibkra­ft sowie ein Fahrer sind demnach erlaubt. „Nach fünf Jahren entfällt eine Referenten­stelle“, heißt es in dem Beschluss.

Laut Bild- Zeitung richtete sich der frühere Bundespräs­ident Joachim Gauck vergleichs­weise günstig in den Gebäuden des Bundestags ein, während das ehemalige Staatsober­haupt Horst Köhler ein repräsenta­tives Büro in Berlin habe. Die Reisekoste­n des Personals von Bundespräs­identen und Kanzler a.D. müssen künftig zudem nach gesetzlich­en Vorgaben geprüft werden.

Der FDP-Haushaltse­xperte Otto Fricke sagte: „Unsere Lösung gewährt früheren Präsidente­n und Kanzlern eine der Würde ihrer Lebensleis­tung entspreche­nde Versorgung, Sicherheit und Dienstauss­tattung. Sie stellt zugleich sicher, dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient.“

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Foto: dpa Ex-Kanzler Schröder, Ex-Präsident Wulff im Fußballsta­dion in Hannover.

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