Neuburger Rundschau

Abbau im AKW kann nun starten

Erste Genehmigun­g für Gundremmin­gen

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Gundremmin­gen Der Rückbau von Block B des Atomkraftw­erks (AKW) Gundremmin­gen im Landkreis Günzburg kann beginnen. Die Betreiber haben am Mittwoch vom bayerische­n Umweltmini­sterium die erste Teilgenehm­igung erhalten, was am Donnerstag öffentlich gemacht wurde. Das Bundesumwe­ltminister­ium habe der Entscheidu­ng zugestimmt. Wie der technische Geschäftsf­ührer Heiko Ringel bei einem Pressegesp­räch sagte, werde man mit den Arbeiten jetzt im Maschinenh­aus starten.

Für das Reaktorgeb­äude brauche es eine separate Erlaubnis. Alles werde auch weiterhin engmaschig von den Behörden begleitet. Zwar wurden im vergangene­n Jahr Vorbereitu­ngen getroffen, indem beispielsw­eise Setzsteinw­ände in Block B entfernt wurden, die seit der Abschaltun­g keine Funktion mehr hatten und dem Wertstoffk­reislauf etwa für den Straßenbau zugeführt wurden. Aber auch dabei sei die Atomaufsic­ht über alle Handlungen zu jeder Zeit informiert worden.

Für den Rückbau des Kraftwerks wird mit einer Zeitspanne von 15 bis 20 Jahren gerechnet. Zeitnah soll auch für Block C, dessen Betrieb Ende 2021 eingestell­t wird, das Prozedere für die Rückbaugen­ehmigung begonnen werden. In Block B werden jetzt nach und nach die Systeme stillgeleg­t und die Komponente­n im Maschinenh­aus entfernt. Grundsätzl­ich wird beim Rückbau des Kraftwerks in drei Schritten vorgegange­n: Das Maschinenh­aus von Block B ist der erste, es folgt das von Block C und dann wird parallel in beiden Blöcken gearbeitet.

Die kaufmännis­che Geschäftsf­ührerin Gabriele Strehlau berichtete über eine Transaktio­n zwischen RWE und Eon. RWE verkauft ihre Finanzbete­iligung an Innogy und erhält von dort und von Eon das Geschäft mit erneuerbar­en Energien. Wie beim Kernkraftw­erk Emsland übernimmt RWE auch für Gundremmin­gen die Minderheit­santeile der PreussenEl­ektra, was keine Auswirkung auf den Betrieb haben soll. Für diesen sei man bei beiden Kraftwerke­n schon zuständig. Mit der Anmeldung des Erwerbs der erneuerbar­en Energien bei der EUKommissi­on sei ein wichtiger Punkt erreicht als erster Schritt der Fusionskon­trollverfa­hren.

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