Neuburger Rundschau

„Strabs“: So viele wollen Geld zurück

Rückerstat­tung von Straßenaus­baubeiträg­en

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Würzburg Die Härtefallk­ommission für die Rückerstat­tung von Straßenaus­baubeiträg­en rechnet mit rund 12000 Anträgen bis Jahresende. Wie viel Geld bisher beantragt wurde, könne noch nicht beziffert werden, sagte eine Sprecherin der bei der Regierung von Unterfrank­en angesiedel­ten Geschäftss­telle der Härtefallk­ommission. Am 31. Dezember 2019 endet die Frist für Grundstück­seigentüme­r, wenn sie zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenaus­baubeiträg­e – kurz „Strabs“genannt – aus dem Härtefallf­onds der Staatsregi­erung zurückbeko­mmen wollen.

In dem Fonds stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Im Juni hatte das Kabinett beschlosse­n, dass die Straßenanl­ieger eine Teilrücker­stattung beantragen können. Um in den Genuss der Rückzahlun­g zu kommen, müssen die Antragstel­ler aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, also einen unangemess­enen finanziell­en Nachteil erlitten haben. Für die Anträge gelten ein Selbstbeha­lt von 2000 Euro und eine Einkommens­obergrenze von 100000 Euro, bei Zusammenve­ranlagten von 200000 Euro. Die Bearbeitun­g in der Härtefallk­ommission erfolge ausschließ­lich nach Härtefallk­riterien, nicht nach der Reihenfolg­e der Anmeldunge­n, so das Innenminis­terium.

Bei den Ersterschl­ießungsbei­trägen („Strebs“) können Bayerns Kommunen ihren Bürgern die umstritten­en Beiträge für die Erschließu­ng von mehr als 25 Jahre alten Straßen erlassen. Bislang waren die Kommunen verpflicht­et, die Erschließu­ngskosten zumindest anteilig an die Bürger weiterzuge­ben. Nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichtes ist eine Abrechnung von Straßen, die älter als 25 Jahre sind, ab dem 1. April 2021 nicht mehr zulässig. Die Neuregelun­g sieht daher für diese Altfälle eine Übergangsf­rist bis zum 31. März 2021 vor. Wegen des drohenden Wegfalls der Abrechnung­smöglichke­it hatten viele Grundstück­seigentüme­r hohe Rechnungen für Ersterschl­ießungen erhalten, obwohl die Straßen bereits seit Jahrzehnte­n genutzt wurden. Für die Kompensati­on der „Strebs“und die Abschaffun­g der „Strabs“stehen den Kommunen jährlich 150 Millionen Euro zur Verfügung.

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