„Strabs“: So viele wollen Geld zurück
Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen
Würzburg Die Härtefallkommission für die Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen rechnet mit rund 12000 Anträgen bis Jahresende. Wie viel Geld bisher beantragt wurde, könne noch nicht beziffert werden, sagte eine Sprecherin der bei der Regierung von Unterfranken angesiedelten Geschäftsstelle der Härtefallkommission. Am 31. Dezember 2019 endet die Frist für Grundstückseigentümer, wenn sie zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge – kurz „Strabs“genannt – aus dem Härtefallfonds der Staatsregierung zurückbekommen wollen.
In dem Fonds stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Im Juni hatte das Kabinett beschlossen, dass die Straßenanlieger eine Teilrückerstattung beantragen können. Um in den Genuss der Rückzahlung zu kommen, müssen die Antragsteller aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben. Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200000 Euro. Die Bearbeitung in der Härtefallkommission erfolge ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen, so das Innenministerium.
Bei den Ersterschließungsbeiträgen („Strebs“) können Bayerns Kommunen ihren Bürgern die umstrittenen Beiträge für die Erschließung von mehr als 25 Jahre alten Straßen erlassen. Bislang waren die Kommunen verpflichtet, die Erschließungskosten zumindest anteilig an die Bürger weiterzugeben. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Abrechnung von Straßen, die älter als 25 Jahre sind, ab dem 1. April 2021 nicht mehr zulässig. Die Neuregelung sieht daher für diese Altfälle eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2021 vor. Wegen des drohenden Wegfalls der Abrechnungsmöglichkeit hatten viele Grundstückseigentümer hohe Rechnungen für Ersterschließungen erhalten, obwohl die Straßen bereits seit Jahrzehnten genutzt wurden. Für die Kompensation der „Strebs“und die Abschaffung der „Strabs“stehen den Kommunen jährlich 150 Millionen Euro zur Verfügung.