Das ändert sich für Patienten
Verbesserungen bei Arzttermin und Rezept
Verbraucher müssen sich im neuen Jahr auf einige Neuerungen rund um Arztbesuche, Apotheken und Krankenkasse einstellen – die Verbraucherzentrale nennt Beispiele:
● Eine Nummer für alle Ärzte: Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schon immer. Doch zum Jahreswechsel wird das Angebot ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die 116 117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen – ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht, auch für die Dauerversorgung. Die Servicestellen sollen zudem in Akutfällen weiterhelfen, am Wochenende zum Beispiel.
● Dauerrezepte für chronisch Kranke: Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholungsverordnung bekommen. Vorteil: Ist eine Packung leer, kann man sich das Medikament einfach in der Apotheke noch einmal aushändigen lassen – je nach Verordnung bis zu vier Mal.
● Kassenleistungen: Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald etwas mehr Zuschuss – nämlich 60 statt 50, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Und: Die Kasse soll künftig bei Patientinnen mit einem schweren Lipödem, einer Fettvermehrungsstörung, das sogenannte Absaugen bezahlen.
● Vorsorge: Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020 alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Auch das Vorsorge-Angebot selbst ändert sich ein wenig: Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es – wie bisher – einmal jährlich den sogenannten Pap-Test. Ab 35 soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinationsuntersuchung den bisherigen jährlichen Test ersetzen.
● Neues in der Apotheke: Schon seit Ende Oktober dürfen Apotheken Botendienste anbieten. Neu wird 2020 die Möglichkeit, sich in der Apotheke gegen die Grippe impfen zu lassen – zunächst allerdings nur im Rahmen regionaler Modellversuche. Und es wird etwas teurer: Der Notdienstzuschlag auf rezeptpflichtige Arzneimittel steigt von 16 auf 21 Cent, bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie Antibiotika sind es künftig 4,26 statt 2,91 Euro.