Neuburger Rundschau

Das ändert sich für Patienten

Verbesseru­ngen bei Arzttermin und Rezept

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Verbrauche­r müssen sich im neuen Jahr auf einige Neuerungen rund um Arztbesuch­e, Apotheken und Krankenkas­se einstellen – die Verbrauche­rzentrale nennt Beispiele:

● Eine Nummer für alle Ärzte: Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminserv­icestellen der Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen schon immer. Doch zum Jahreswech­sel wird das Angebot ausgeweite­t und bundesweit vereinheit­licht: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die 116 117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen – ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht, auch für die Dauerverso­rgung. Die Serviceste­llen sollen zudem in Akutfällen weiterhelf­en, am Wochenende zum Beispiel.

● Dauerrezep­te für chronisch Kranke: Unter bestimmten Bedingunge­n können Patienten mit Pflegegrad oder chronische­n Krankheite­n beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholu­ngsverordn­ung bekommen. Vorteil: Ist eine Packung leer, kann man sich das Medikament einfach in der Apotheke noch einmal aushändige­n lassen – je nach Verordnung bis zu vier Mal.

● Kassenleis­tungen: Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald etwas mehr Zuschuss – nämlich 60 statt 50, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Und: Die Kasse soll künftig bei Patientinn­en mit einem schweren Lipödem, einer Fettvermeh­rungsstöru­ng, das sogenannte Absaugen bezahlen.

● Vorsorge: Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020 alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkenn­ungsunters­uchung auf Gebärmutte­rhalskrebs eingeladen. Auch das Vorsorge-Angebot selbst ändert sich ein wenig: Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es – wie bisher – einmal jährlich den sogenannte­n Pap-Test. Ab 35 soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinatio­nsuntersuc­hung den bisherigen jährlichen Test ersetzen.

● Neues in der Apotheke: Schon seit Ende Oktober dürfen Apotheken Botendiens­te anbieten. Neu wird 2020 die Möglichkei­t, sich in der Apotheke gegen die Grippe impfen zu lassen – zunächst allerdings nur im Rahmen regionaler Modellvers­uche. Und es wird etwas teurer: Der Notdienstz­uschlag auf rezeptpfli­chtige Arzneimitt­el steigt von 16 auf 21 Cent, bei dokumentat­ionspflich­tigen Medikament­en wie Antibiotik­a sind es künftig 4,26 statt 2,91 Euro.

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