Neue Schlappe für Uber vor Gericht
Ein Urteil stellt jetzt fest, dass der Dienst gegen eine Reihe von Gesetzen verstößt
Frankfurt am Main Das Landgericht Frankfurt hat dem Taxi-Konkurrenten Uber untersagt, seine Fahrdienste nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Damit könnte das Unternehmen seinen zentralen Service in Deutschland einstellen müssen, wenn die US-Firma nicht schnell Änderungen an ihrem Geschäftsmodell vornimmt. Die Kammer sieht in dem aktuellen Geschäftsmodell von Uber mehrere Wettbewerbsverstöße und gab deshalb am Donnerstag einer Unterlassungsklage der Vereinigung Taxi Deutschland statt.
Uber arbeitet in Deutschland – anders als in anderen Ländern – mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“, betonte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer. Uber trete durch seine Werbung beim Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung auf. Außerdem wähle Uber den konkreten Fahrer aus und bestimme den Preis. Deshalb sei Uber als „Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“anzusehen.
Eine Umstellungsfrist sei nicht vorgesehen, betonte eine Justizsprecherin. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Mit dem absehbaren Ausgang des Verfahrens hatte Uber allerdings auch Zeit, Änderungen am Geschäftsmodell vorzubereiten, um einen Stopp des Dienstes zu verhindern. So könnte Uber nun etwa eine Mietwagenkonzession beantragen – oder auch die Abläufe ändern, die das Gericht beanstandete. Aber Uber verstieß nach dem Urteil noch gegen weitere Auflagen, so zum Beispiel gegen die sogenannte Rückkehrpflicht, gemäß der Mietwagen mit Chauffeur neue Aufträge erst nach der Rückkehr zum Firmensitz oder auf dem Weg dorthin annehmen dürfen. Die Taxivereinigung habe belegt, dass ein Fahrer vor dem Beförderungsauftrag mittels UberApp eine längere Zeit in der Nähe des Frankfurter Flughafens gewartet habe, stellte das Gericht fest.
Uber habe auch gegen die Verpflichtung verstoßen, wonach Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen. Die Taxivereinigung habe nachgewiesen, dass Fahrer von Mietwagen über die UberApp Aufträge angenommen hätten,
Uber kann noch in Berufung gehen
ohne zuvor die Beförderungsanfrage auf dem Unternehmer-Smartphone zu beantworten.
Uber kann beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen. Die Entscheidung des Landgerichts müsste aber auch während des Berufungsverfahrens befolgt werden. „Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen und dann die notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können“, sagte ein Sprecher der Firma.
„Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist“, erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom zeigt das Urteil die Notwendigkeit, das Personenbeförderungsgesetz anzupassen. Andrej Sokolow, dpa