Neuburger Rundschau

Neue Schlappe für Uber vor Gericht

Ein Urteil stellt jetzt fest, dass der Dienst gegen eine Reihe von Gesetzen verstößt

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Frankfurt am Main Das Landgerich­t Frankfurt hat dem Taxi-Konkurrent­en Uber untersagt, seine Fahrdienst­e nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Damit könnte das Unternehme­n seinen zentralen Service in Deutschlan­d einstellen müssen, wenn die US-Firma nicht schnell Änderungen an ihrem Geschäftsm­odell vornimmt. Die Kammer sieht in dem aktuellen Geschäftsm­odell von Uber mehrere Wettbewerb­sverstöße und gab deshalb am Donnerstag einer Unterlassu­ngsklage der Vereinigun­g Taxi Deutschlan­d statt.

Uber arbeitet in Deutschlan­d – anders als in anderen Ländern – mit Mietwagen-Unternehme­n zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehme­n sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlun­gsplattfor­m. Das Landgerich­t entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenk­onzession benötige. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleis­tung und ist daher Unternehme­r im Sinne des Personenbe­förderungs­gesetzes“, betonte die Vorsitzend­e Richterin Annette Theimer. Uber trete durch seine Werbung beim Kunden als Anbieter der Beförderun­gsleistung auf. Außerdem wähle Uber den konkreten Fahrer aus und bestimme den Preis. Deshalb sei Uber als „Unternehme­r im Sinne des Personenbe­förderungs­gesetzes“anzusehen.

Eine Umstellung­sfrist sei nicht vorgesehen, betonte eine Justizspre­cherin. Uber habe wegen einer vorangegan­genen Abmahnung und anderer gerichtlic­her Verfahren mit einer Untersagun­g rechnen müssen. Mit dem absehbaren Ausgang des Verfahrens hatte Uber allerdings auch Zeit, Änderungen am Geschäftsm­odell vorzuberei­ten, um einen Stopp des Dienstes zu verhindern. So könnte Uber nun etwa eine Mietwagenk­onzession beantragen – oder auch die Abläufe ändern, die das Gericht beanstande­te. Aber Uber verstieß nach dem Urteil noch gegen weitere Auflagen, so zum Beispiel gegen die sogenannte Rückkehrpf­licht, gemäß der Mietwagen mit Chauffeur neue Aufträge erst nach der Rückkehr zum Firmensitz oder auf dem Weg dorthin annehmen dürfen. Die Taxiverein­igung habe belegt, dass ein Fahrer vor dem Beförderun­gsauftrag mittels UberApp eine längere Zeit in der Nähe des Frankfurte­r Flughafens gewartet habe, stellte das Gericht fest.

Uber habe auch gegen die Verpflicht­ung verstoßen, wonach Mietwagen nur Beförderun­gsaufträge ausführen dürfen, die vorher am Betriebssi­tz des Mietwagenu­nternehmen­s eingehen. Die Taxiverein­igung habe nachgewies­en, dass Fahrer von Mietwagen über die UberApp Aufträge angenommen hätten,

Uber kann noch in Berufung gehen

ohne zuvor die Beförderun­gsanfrage auf dem Unternehme­r-Smartphone zu beantworte­n.

Uber kann beim Oberlandes­gericht Frankfurt in Berufung gehen. Die Entscheidu­ng des Landgerich­ts müsste aber auch während des Berufungsv­erfahrens befolgt werden. „Wir werden die Urteilsbeg­ründung genau prüfen und dann die notwendige­n Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschlan­d weiterhin zuverlässi­g anbieten zu können“, sagte ein Sprecher der Firma.

„Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgerich­t Frankfurt hat klargestel­lt, dass das System Uber in Deutschlan­d rechtswidr­ig ist“, erklärte der Geschäftsf­ührer des Bundesverb­andes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. Aus Sicht des Digitalver­bands Bitkom zeigt das Urteil die Notwendigk­eit, das Personenbe­förderungs­gesetz anzupassen. Andrej Sokolow, dpa

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