Das sollte Söder zu denken geben
Markus Söder wird nicht ernsthaft damit gerechnet haben, das Weihnachtsfest im Gefängnis verbringen zu müssen. Der bayerische Ministerpräsident durfte damit rechnen, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Beugehaft für Politiker nicht ernsthaft akzeptieren würde. Aber darum ging es auch nicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Kläger wollte Aufmerksamkeit für die Tatsache, dass die Landesregierung ebenso wie die nachgeordneten Behörden ein Urteil für Fahrverbote missachtete, ja sogar öffentlich ankündigte, sich über diesen Richterspruch hinwegzusetzen. Dieses Verhalten ist mehr als erstaunlich, denn es bedeutet in der Tat einen offenen Rechtsbruch – egal wie man zu Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge als konkretem Anlass stehen mag oder nicht.
Der EuGH verhehlt im nun ergangenen Urteil sein Unverständnis über diese Ignoranz auch nicht. Denn mit welchem Recht will man sich in der EU beispielsweise über Polen oder Ungarn beklagen, weil dort ebenfalls höchstrichterliche Urteile übergehen werden, wenn der Freistaat Bayern nicht besser ist? Dennoch war von Anfang an klar, dass das Verfahren ein Schlag ins Wasser werden würde. Denn niemand kann mit einer Strafe bedroht werden, die das Gesetz nicht vorsieht. Die Beugehaft für Amtsträger gehört dazu. Die DUH wusste das, aber sie wollte die Aufmerksamkeit eines solchen Verfahrens. Die hat sie bekommen, aber in der Sache nichts gewonnen. Es war ein bisschen Klamauk, nicht viel mehr.
Es reicht jedoch nicht, den Richterspruch nur bis zu dem Absatz zu lesen, in dem die Beugehaft zurückgewiesen wird. Denn die Juristen haben zugleich klargemacht, dass Europas Bürger ein Recht auf saubere Luft haben, da der Staat und auch die EU in der Pflicht stehen, die Menschen vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Wenn das nachweislich nicht geschieht, vernachlässigt eine Regierung die ihr übertragene Sorgfaltspflicht. Dieser Satz müsste Söder und seinem Kabinett zu denken geben.