Bewertungsportale dürfen filtern
Ein Gericht stärkt die Rechte von Online-Firmen wie Yelp. Die Fitnessstudio-Betreiberin ist nach ihrer Klage enttäuscht
Karlsruhe Internet-Bewertungen können über den Erfolg von Unternehmen mit entscheiden. An welche Regeln muss sich ein Bewertungsportal wie Yelp dabei halten? Eine Unternehmerin, die Fitnessstudios im Raum München betreibt, fühlte sich unfair behandelt, weil viele positive Bewertungen für die Gesamtnote unberücksichtigt blieben – und verlor jetzt in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof. Yelp darf demnach seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen.
Der VI. Zivilsenat hob am Dienstag ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München auf. Die Einstufung von Bewertungen in „empfohlen“und „nicht empfohlen“durch Yelp sei durch die Berufsund Meinungsfreiheit geschützt. „Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.
Klägerin Renate Holland zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. „Ich bin schon ein bisschen traurig darüber“, sagte sie. „Man hätte endlich mal ein bisschen Klarheit schaffen können, aber jetzt geht es leider weiter so.“Die 67 Jahre alte frühere Weltmeisterin im Bodybuilding hatte zur Verhandlung im vergangenen November berichtet, dass ihre Studios unter den Yelp-Bewertungen litten.
Yelp-Anwalt Stephan Zimprich betonte nach dem Urteil, es sei im Interesse der Nutzer, dass nur solche Bewertungen für die Gesamtnote berücksichtigt werden, die als vertrauenswürdig und relevant eingeordnet werden. Die Empfehlungssoftware diene auch dazu, möglicherweise manipulierte und beeinflusste Bewertungen nicht in die Gesamtbewertung einfließen zu lassen.
Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten. Zu vergeben sind ein Stern („Boah, das geht ja mal gar nicht!“) bis fünf Sterne („Wow! Besser geht’s nicht!“), außerdem kann man einen Text schreiben. Zu den Auswahlkriterien gehören laut Yelp beispielsweise die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. So sollen Gefälligkeitsbewertungen und Fälschungen aussortiert werden. Britta Schultejans, Sönke Möhl
und Anja Semmelroch, dpa