Thomas-Cook-Pleite: So kommen Betroffene jetzt an ihr Geld
Die Bundesregierung kündigt ein „einfaches Prozedere“für Ausgleichszahlungen an. Aber wer eine Erstattung will, muss aktiv werden
Berlin Das Justizministerium will Geschädigte der Thomas-Cook-Insolvenz in einem „einfachen, für die Pauschalreisenden kostenfreien Prozedere“entschädigen. Damit die Bundesregierung den Ausgleich an die betroffenen Kunden zahlen kann, sollten diese spätestens jetzt ihre Ansprüche geltend machen, so die Behörde. Nach Angaben der Fachzeitschrift fvw sind nach neuesten Zahlen insgesamt rund 500000 Urlauber betroffen, die An- und Vollzahlungen für Reisen getätigt haben.
Warum springt die Bundesregierung ein?
Grundsätzlich sind Pauschalreisende bei einer Zahlungsunfähigkeit ihres Reiseveranstalters versichert und erhalten ihr Geld zurück. Nachweis dafür ist der Sicherungsschein, den sie bei der Buchung erhalten. Die Schadenssumme der Thomas-CookPleite, nach aktuellem Stand sind es über 280 Millionen, übersteigt aber die Haftungshöchstgrenze von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr bei Zurich-Versicherungen erheblich. 59,6 Millionen Euro hätten bereits aufgewendet werden müssen, um Urlauber nach Hause zu holen. Laut
Bundesregierung liegt die Quote für eine Regulierung der Ansprüche derzeit bei nur 17,5 Prozent. Der Bund prüft nun, ob diese Haftungshöchstgrenze zulässig ist. Schätzungen zufolge könnte die gesamte Schadenssumme der Pleite auf bis zu 500 Millionen Euro ansteigen.
Wer profitiert von den Ausgleichszahlungen der Bundesregierung?
Alle Kunden, die bei Thomas Cook international, einer deutschen Tochter des Unternehmens (etwa Neckermann, Öger oder Bucher) oder bei der Tour Vital Touristik GmbH gebucht haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Kunde nicht bereits von Zurich-Versicherung oder von dritter Seite, etwa dem Insolvenzverwalter der einzelnen Cook-Töchter, entschädigt wird.
Was muss ich unternehmen, um Ausgleichszahlungen zu erhalten?
So weit noch nicht geschehen, sollten Thomas-Cook-Kunden ihre Ansprüche auf der Website von ZurichVersicherungen anmelden, teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit. Dort muss zunächst eine Schadensanzeige ausgefüllt werden. Benötigt werden außerdem die vollständige Buchungsbestätigung
des Reiseveranstalters, Nachweise über die Zahlungen des Reisepreises, Zustimmungserklärung der Reisenden und der Sicherungsschein. Darüber hinaus müssen die Ansprüche bei den zuständigen Insolvenzanbietern angemeldet werden. Nähere Informationen dazu unter www.bmjv.de.
In welcher Höhe leistet der Bund Ausgleichszahlungen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Differenz zwischen den geleisteten Reiseausgaben und der Entschädigung von Zurich-Versicherung auszugleichen. Ein Rechenbeispiel des Justizministeriums: Wer Unkosten in Höhe von 1000 Euro hatte und von der Zurich nur 175 Euro als Entschädigung erhält, kann vom Bund 825 Euro erwarten.
Wer hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?
Der Ausgleich entfällt vollständig oder teilweise, wenn Beträge, die per Lastschrift vom Konto eingezogen wurden, in den dafür vorgesehenen Verfahren zurückgebucht werden. Das Gleiche gilt, falls eine Kreditkartenzahlung an Thomas Cook in dem dafür vorgesehenen „Chargeback-Verfahren“zurückgeholt wird.