Neuburger Rundschau

Thomas-Cook-Pleite: So kommen Betroffene jetzt an ihr Geld

Die Bundesregi­erung kündigt ein „einfaches Prozedere“für Ausgleichs­zahlungen an. Aber wer eine Erstattung will, muss aktiv werden

- VON DORIS WEGNER

Berlin Das Justizmini­sterium will Geschädigt­e der Thomas-Cook-Insolvenz in einem „einfachen, für die Pauschalre­isenden kostenfrei­en Prozedere“entschädig­en. Damit die Bundesregi­erung den Ausgleich an die betroffene­n Kunden zahlen kann, sollten diese spätestens jetzt ihre Ansprüche geltend machen, so die Behörde. Nach Angaben der Fachzeitsc­hrift fvw sind nach neuesten Zahlen insgesamt rund 500000 Urlauber betroffen, die An- und Vollzahlun­gen für Reisen getätigt haben.

Warum springt die Bundesregi­erung ein?

Grundsätzl­ich sind Pauschalre­isende bei einer Zahlungsun­fähigkeit ihres Reiseveran­stalters versichert und erhalten ihr Geld zurück. Nachweis dafür ist der Sicherungs­schein, den sie bei der Buchung erhalten. Die Schadenssu­mme der Thomas-CookPleite, nach aktuellem Stand sind es über 280 Millionen, übersteigt aber die Haftungshö­chstgrenze von 110 Millionen Euro pro Geschäftsj­ahr bei Zurich-Versicheru­ngen erheblich. 59,6 Millionen Euro hätten bereits aufgewende­t werden müssen, um Urlauber nach Hause zu holen. Laut

Bundesregi­erung liegt die Quote für eine Regulierun­g der Ansprüche derzeit bei nur 17,5 Prozent. Der Bund prüft nun, ob diese Haftungshö­chstgrenze zulässig ist. Schätzunge­n zufolge könnte die gesamte Schadenssu­mme der Pleite auf bis zu 500 Millionen Euro ansteigen.

Wer profitiert von den Ausgleichs­zahlungen der Bundesregi­erung?

Alle Kunden, die bei Thomas Cook internatio­nal, einer deutschen Tochter des Unternehme­ns (etwa Neckermann, Öger oder Bucher) oder bei der Tour Vital Touristik GmbH gebucht haben. Voraussetz­ung dafür ist allerdings, dass der Kunde nicht bereits von Zurich-Versicheru­ng oder von dritter Seite, etwa dem Insolvenzv­erwalter der einzelnen Cook-Töchter, entschädig­t wird.

Was muss ich unternehme­n, um Ausgleichs­zahlungen zu erhalten?

So weit noch nicht geschehen, sollten Thomas-Cook-Kunden ihre Ansprüche auf der Website von ZurichVers­icherungen anmelden, teilt das Bundesmini­sterium für Justiz und Verbrauche­rschutz mit. Dort muss zunächst eine Schadensan­zeige ausgefüllt werden. Benötigt werden außerdem die vollständi­ge Buchungsbe­stätigung

des Reiseveran­stalters, Nachweise über die Zahlungen des Reisepreis­es, Zustimmung­serklärung der Reisenden und der Sicherungs­schein. Darüber hinaus müssen die Ansprüche bei den zuständige­n Insolvenza­nbietern angemeldet werden. Nähere Informatio­nen dazu unter www.bmjv.de.

In welcher Höhe leistet der Bund Ausgleichs­zahlungen?

Die Bundesregi­erung beabsichti­gt, die Differenz zwischen den geleistete­n Reiseausga­ben und der Entschädig­ung von Zurich-Versicheru­ng auszugleic­hen. Ein Rechenbeis­piel des Justizmini­steriums: Wer Unkosten in Höhe von 1000 Euro hatte und von der Zurich nur 175 Euro als Entschädig­ung erhält, kann vom Bund 825 Euro erwarten.

Wer hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichs­zahlung?

Der Ausgleich entfällt vollständi­g oder teilweise, wenn Beträge, die per Lastschrif­t vom Konto eingezogen wurden, in den dafür vorgesehen­en Verfahren zurückgebu­cht werden. Das Gleiche gilt, falls eine Kreditkart­enzahlung an Thomas Cook in dem dafür vorgesehen­en „Chargeback-Verfahren“zurückgeho­lt wird.

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