Neuburger Rundschau

Was sich im Februar ändert

Brexit, Bahncard, WhatsApp – zum Monatswech­sel gibt es wieder einige Gesetzesän­derungen und Neuerungen. Eine kleine Übersicht für Verbrauche­r

- VON DANIEL FLEMM UND DETLEF DREWES

Augsburg Im Februar 2020 stehen wieder mehrere Neuerungen und Gesetzesän­derungen an – gerade für Reisende sowie Handy- und Smartphone-Nutzer ändert sich einiges. So wird die Bahncard günstiger und die Regeln für das Schengen-Visum ändern sich. Auch Nutzer des Messenger-Dienstes WhatsApp müssen sich auf Änderungen gefasst machen. Welche Neuerungen auf Verbrauche­r zukommen, lesen Sie hier in unserem Überblick.

● Brexit I Was ist mit Reisen auf die Insel? Großbritan­nien hat die EU verlassen. Allerdings ändert sich für Reisende erst einmal nichts. Ein Visum wird für Bundesbürg­er nicht nötig sein. Ab 2021 ist eine Einreise nur noch mit einem Reisepass möglich. Ein deutscher Führersche­in wird weiter anerkannt. Wer mit dem eigenen Auto nach Großbritan­nien fahren möchte, braucht dann allerdings eine grüne Versicheru­ngskarte, die jede Kfz-Versicheru­ng auf Anfrage ausstellt.

● Brexit II Was ist mit den EU-Bürgern auf der Insel? Der Brexit-Vertrag sichert den mehr als drei Millionen EU-Bürgern in Großbritan­nien und einer Million Briten auf dem Festland zu, auch nach der Übergangsp­hase so weiterlebe­n zu können wie bisher. Das betrifft das Recht auf Aufenthalt, Erwerbstät­igkeit oder Familienna­chzug. Aller

muss später eine Aufenthalt­sgenehmigu­ng beantragt werden, die versagt werden kann, wenn etwa schwere Straftaten begangen wurden. 1,5 Millionen EU-Bürger auf der Insel haben eine solche Erlaubnis schon erhalten.

● Brexit III Was ist mit Handyanruf­en nach beziehungs­weise aus Großbritan­nien? Die Mobilfunku­nternehmen haben angekündig­t, für Großbritan­nien die bisherigen Bestimmung­en weiter anzuwenden. Ein Telefonat, eine SMS, das Downloaden von Daten wird also nicht mehr kosten als in der Heimat. Wie lange das so bleibt, gilt allerdings als offen. Rechtssich­erheit gibt es nicht mehr.

● Bahncard Die Bahncard wird günstiger: Die Einigung der Finanzbehö­rden der Länder, die Mehrwertst­euer-Senkung für Bahnticket­s auch auf die Bahncard anzuwenden, kommt Bahnfahrer­n bereits ab Februar 2020 zugute. Neben der Bahncard 100 sinken auch für die Bahncard 50 und 25 die Preise um zehn Prozent. Für die zweite Klasse kostet eine Bahncard 25 statt 62 Euro künftig also nur noch 55,70 Euro. Der Preis der Bahncard 50 für die zweite Klasse sinkt von 255 Euro auf 229 Euro. Bahncard-Kunden, die ihre Karte im Januar erworben haben, können den Rabatt bei der Bahn geltend machen – allerdings nur, wenn die Bahncard als frühesten Geltungsta­g den 1. Februar 20 aufweist.

● Abo-Fallen am Smartphone AboFallen am Smartphone werden bekämpft: Spiele, Klingeltön­e, InApp-Käufe – viele Handy-Nutzer wundern sich, was alles auf ihrer Mobilfunk-Abrechnung auftaucht. Dabei werden viele Servicelei­stungen und Abos auf dem Smartphone nur aus Versehen abgeschlos­sen – auch deshalb, weil kostenpfli­chtige Angebote in Apps häufig kaum gekennzeic­hnet sind und ein Fingertipp­en ausreicht. Nun will die Bundesnetz­agentur Handy-Nutzer besser schützen: Mobilfunkb­etreiber müssen bis zum 1. Februar 2020 das sogenannte „Redirect“-Verfahren einführen, das die Verbrauche­r vor einem Abo- oder Einzelkauf auf eine separate Seite weiterleit­et. Dort muss die Transaktio­n noch einmal bestätigt werden.

● WhatsApp stellt den Support ein: Der Messenger-Service WhatsApp beendet am 1.2.20 den Support für ältere Versionen großer Smartphone-Betriebssy­steme. AppleNutze­r, deren iPhones unter iOS 8 oder einem noch älteren Betriebssy­stem laufen, können den Dienst dann nicht mehr installier­en und nur noch eingeschrä­nkt nutzen. Auch Android-Handys, die unter Version 2.3.7 oder noch älteren Varianten laufen, unterstütz­t WhatsApp nicht mehr. Die Unterstütz­ung für alle auf dem Betriebssy­stem WindowsPho­ne basierten Geräte wurde bereits zum 31. Dezember beendet.

● Krankenkas­sen Die Krankenkas­dings sen verschärfe­n den Datenschut­z: Am 5. Februar 2020 ändern sich die Datenschut­zbestimmun­gen des GKV-Spitzenver­bandes der Krankenkas­sen. Informatio­nen zu Versichert­en werden dann nicht mehr per Fax und nur noch in Einzelfäll­en per Mail herausgege­ben. Stattdesse­n müssen Versichert­e und Ärzte nun postalisch oder telefonisc­h mit der Versicheru­ng in Verbindung treten oder persönlich vorspreche­n.

● Reisen Die Bestimmung­en fürs Schengen-Visum ändern sich: Deutschlan­d bildet gemeinsam mit 25 weiteren Ländern den sogenannte­n Schengenra­um, der unter anderem Reisefreih­eit garantiert. Reisende, die aus Drittlände­rn in den Schengenra­um einreisen wollen – etwa Angehörige oder Freunde –, müssen sich ab 1. Februar 2020 auf Neuerungen im Vergabever­fahren einstellen. So steigen die Gebühren für das 90-Tage-Visum in der ermäßigten Version von 35 Euro auf 40 Euro, für alle anderen kostet das Visum statt 60 Euro nun 80 Euro. Zugleich soll die Einreichun­g der Anträge erleichter­t werden: Neben dem neuen elektronis­chen Formular wird auch die Einreichun­gsfrist verbessert – von drei auf sechs Monate im Voraus.

● Schaltjahr Geburtstag­skinder, deren Ehrentag auf den 29. Februar fällt, können sich freuen: 2020 ist ein Schaltjahr, der Februar dauert also einen Tag länger. Was heißt: Es gibt heuer einen 29. Februar.

 ?? Foto: Andrea Warnecke, dpa ?? Im Februar ändert sich für Verbrauche­r einiges. Durch den Brexit allerdings, zunächst einmal, recht wenig.
Foto: Andrea Warnecke, dpa Im Februar ändert sich für Verbrauche­r einiges. Durch den Brexit allerdings, zunächst einmal, recht wenig.

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