Was sich im Februar ändert
Brexit, Bahncard, WhatsApp – zum Monatswechsel gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und Neuerungen. Eine kleine Übersicht für Verbraucher
Augsburg Im Februar 2020 stehen wieder mehrere Neuerungen und Gesetzesänderungen an – gerade für Reisende sowie Handy- und Smartphone-Nutzer ändert sich einiges. So wird die Bahncard günstiger und die Regeln für das Schengen-Visum ändern sich. Auch Nutzer des Messenger-Dienstes WhatsApp müssen sich auf Änderungen gefasst machen. Welche Neuerungen auf Verbraucher zukommen, lesen Sie hier in unserem Überblick.
● Brexit I Was ist mit Reisen auf die Insel? Großbritannien hat die EU verlassen. Allerdings ändert sich für Reisende erst einmal nichts. Ein Visum wird für Bundesbürger nicht nötig sein. Ab 2021 ist eine Einreise nur noch mit einem Reisepass möglich. Ein deutscher Führerschein wird weiter anerkannt. Wer mit dem eigenen Auto nach Großbritannien fahren möchte, braucht dann allerdings eine grüne Versicherungskarte, die jede Kfz-Versicherung auf Anfrage ausstellt.
● Brexit II Was ist mit den EU-Bürgern auf der Insel? Der Brexit-Vertrag sichert den mehr als drei Millionen EU-Bürgern in Großbritannien und einer Million Briten auf dem Festland zu, auch nach der Übergangsphase so weiterleben zu können wie bisher. Das betrifft das Recht auf Aufenthalt, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug. Aller
muss später eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, die versagt werden kann, wenn etwa schwere Straftaten begangen wurden. 1,5 Millionen EU-Bürger auf der Insel haben eine solche Erlaubnis schon erhalten.
● Brexit III Was ist mit Handyanrufen nach beziehungsweise aus Großbritannien? Die Mobilfunkunternehmen haben angekündigt, für Großbritannien die bisherigen Bestimmungen weiter anzuwenden. Ein Telefonat, eine SMS, das Downloaden von Daten wird also nicht mehr kosten als in der Heimat. Wie lange das so bleibt, gilt allerdings als offen. Rechtssicherheit gibt es nicht mehr.
● Bahncard Die Bahncard wird günstiger: Die Einigung der Finanzbehörden der Länder, die Mehrwertsteuer-Senkung für Bahntickets auch auf die Bahncard anzuwenden, kommt Bahnfahrern bereits ab Februar 2020 zugute. Neben der Bahncard 100 sinken auch für die Bahncard 50 und 25 die Preise um zehn Prozent. Für die zweite Klasse kostet eine Bahncard 25 statt 62 Euro künftig also nur noch 55,70 Euro. Der Preis der Bahncard 50 für die zweite Klasse sinkt von 255 Euro auf 229 Euro. Bahncard-Kunden, die ihre Karte im Januar erworben haben, können den Rabatt bei der Bahn geltend machen – allerdings nur, wenn die Bahncard als frühesten Geltungstag den 1. Februar 20 aufweist.
● Abo-Fallen am Smartphone AboFallen am Smartphone werden bekämpft: Spiele, Klingeltöne, InApp-Käufe – viele Handy-Nutzer wundern sich, was alles auf ihrer Mobilfunk-Abrechnung auftaucht. Dabei werden viele Serviceleistungen und Abos auf dem Smartphone nur aus Versehen abgeschlossen – auch deshalb, weil kostenpflichtige Angebote in Apps häufig kaum gekennzeichnet sind und ein Fingertippen ausreicht. Nun will die Bundesnetzagentur Handy-Nutzer besser schützen: Mobilfunkbetreiber müssen bis zum 1. Februar 2020 das sogenannte „Redirect“-Verfahren einführen, das die Verbraucher vor einem Abo- oder Einzelkauf auf eine separate Seite weiterleitet. Dort muss die Transaktion noch einmal bestätigt werden.
● WhatsApp stellt den Support ein: Der Messenger-Service WhatsApp beendet am 1.2.20 den Support für ältere Versionen großer Smartphone-Betriebssysteme. AppleNutzer, deren iPhones unter iOS 8 oder einem noch älteren Betriebssystem laufen, können den Dienst dann nicht mehr installieren und nur noch eingeschränkt nutzen. Auch Android-Handys, die unter Version 2.3.7 oder noch älteren Varianten laufen, unterstützt WhatsApp nicht mehr. Die Unterstützung für alle auf dem Betriebssystem WindowsPhone basierten Geräte wurde bereits zum 31. Dezember beendet.
● Krankenkassen Die Krankenkasdings sen verschärfen den Datenschutz: Am 5. Februar 2020 ändern sich die Datenschutzbestimmungen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen. Informationen zu Versicherten werden dann nicht mehr per Fax und nur noch in Einzelfällen per Mail herausgegeben. Stattdessen müssen Versicherte und Ärzte nun postalisch oder telefonisch mit der Versicherung in Verbindung treten oder persönlich vorsprechen.
● Reisen Die Bestimmungen fürs Schengen-Visum ändern sich: Deutschland bildet gemeinsam mit 25 weiteren Ländern den sogenannten Schengenraum, der unter anderem Reisefreiheit garantiert. Reisende, die aus Drittländern in den Schengenraum einreisen wollen – etwa Angehörige oder Freunde –, müssen sich ab 1. Februar 2020 auf Neuerungen im Vergabeverfahren einstellen. So steigen die Gebühren für das 90-Tage-Visum in der ermäßigten Version von 35 Euro auf 40 Euro, für alle anderen kostet das Visum statt 60 Euro nun 80 Euro. Zugleich soll die Einreichung der Anträge erleichtert werden: Neben dem neuen elektronischen Formular wird auch die Einreichungsfrist verbessert – von drei auf sechs Monate im Voraus.
● Schaltjahr Geburtstagskinder, deren Ehrentag auf den 29. Februar fällt, können sich freuen: 2020 ist ein Schaltjahr, der Februar dauert also einen Tag länger. Was heißt: Es gibt heuer einen 29. Februar.