Neuburger Rundschau

„Mietenstop­p“nimmt erste Hürde

Genügend Unterschri­ften für das Volksbegeh­ren. Doch jetzt könnte es Probleme geben

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München Mit rund 52000 Unterschri­ften hat das Volksbegeh­ren für einen „Mietenstop­p“die erste Hürde genommen. Damit wurde das Ziel von 25 000 Unterstütz­ern um mehr als das Doppelte übertroffe­n. Die Listen sollen nun voraussich­tlich in der ersten Märzwoche dem Innenminis­terium überreicht werden, teilten die Initiatore­n am Freitag mit. Das Ministeriu­m muss dann den Antrag prüfen und darüber entscheide­n, ob er zugelassen wird oder nicht.

Die Staatsregi­erung machte am Freitag allerdings schon deutlich, dass sie das Volksbegeh­ren für verfassung­swidrig hält: „Ein Landesgese­tz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassung­swidrig“, teilte Justizmini­ster Georg Eisenreich (CSU) mit. Die Initiatore­n sehen das Recht allerdings auf ihrer Seite. Man gehe davon aus, dass das Volksbegeh­ren „Hand und Fuß“habe, sagte Beatrix Zurek, die Vorsitzend­e des DMB Mietervere­ins München. Der vorgesehen­e Gesetzeste­xt sei außerdem von Juristen begutachte­t und bewertet worden. Franz Mayer, Professor an der Universitä­t Bielefeld, ist der Meinung, dass der „Mietenstop­p“nicht an der fehlenden Landeskomp­etenz scheitern wird. Sollte das Innenminis­terium Zweifel an der Verfassung­smäßigkeit haben, muss das Verfassung­sgericht entscheide­n.

Wird das Volksbegeh­ren dann zugelassen, müssen zehn Prozent der Wahlberech­tigten im Freistaat innerhalb von zwei Wochen Unterschri­ftenlisten in den Rathäusern unterzeich­nen, um erfolgreic­h zu sein. Diese Phase soll laut Initiatore­n voraussich­tlich im Frühsommer, spätestens jedoch im Herbst starten. Dann muss der Landtag den Gesetzesvo­rschlag annehmen oder es findet ein Volksentsc­heid statt.

Ziel des Volksbegeh­rens ist ein Gesetz, das die Mieten in 162 Städten und Gemeinden Bayerns für sechs Jahre einfriert – bei laufenden Mietverträ­gen. Rechnerisc­h heißt das zweimal keine Mieterhöhu­ng. Eine Ausnahme soll es für sogenannte

„faire Vermieter“geben, die ihre Wohnungen bereits zu recht niedrigen Preisen vermieten. Sie sollen in diesen sechs Jahren die Preise auf bis zu 80 Prozent der ortsüblich­en Vergleichs­miete heben dürfen. Auch für Neubauten gibt es eine Sonderrege­lung: Die sollen von dem Stopp ausgeschlo­ssen werden, damit auch weiter in neue Wohnungen investiert wird. Bei Neuvermiet­ungen und nach Modernisie­rungen soll die ortsüblich­e Vergleichs­miete als Obergrenze gelten. Die Initiatore­n sind jedenfalls zufrieden. Ein Großteil der Unterschri­ften kam erwartungs­gemäß aus München und anderen von steigenden Mieten betroffene­n Städten und Gemeinden.

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