Die tatsächliche Arbeitszeit
Ebenfalls dazu:
Obwohl der Artikel pro und contra beleuchtet, werden eilige Leser (und das dürfte die Mehrheit sein) nur den Teil lesen, der bereits ihrer eigenen Meinung entspricht und sich dann in dieser Meinung bestätigt fühlen. Ich habe das Gefühl, dass eine große Mehrheit der Ansicht ist, dass Lehrer einen bequemen Halbtagsjob haben und daher ohne Weiteres auch eine Stunde mehr arbeiten können. Man sollte sich aber klarmachen, dass die Unterrichtspflichtzeit nicht die tatsächliche Arbeitszeit angibt, sondern dass diese bei ihrer Festlegung so kalkuliert wurde, dass die Jahresarbeitszeit eines Lehrers der eines normalen Arbeitnehmers entspricht, wobei vermutlich bereits 10 % Überstunden einkalkuliert wurden. Ich frage mich, was passieren würde, wenn von staatlicher Seite als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel beschlossen würde, die Arbeitszeit von über 50-Jährigen um eine Wochenstunde zu erhöhen, den frühestmöglichen (vorgezogenen) Rentenbeginn auf die Vollendung des 65. Lebensjahres festzulegen und Teilzeitverträge nur noch bei mindestens 32 Wochenstunden zu genehmigen … Wolfgang Appelt, Bobingen
Auch ich würde mich über eine Lockerung des Zölibats und des Frauenpriestertums freuen. Doch es werden dadurch noch lange nicht mehr Gläubige. Nur weil der Pfarrer jetzt verheiratet wäre, wird keiner mehr in die Kirche kommen. Da müssen wir uns schon selber ändern.
Wendelin Riezler, Mindelheim, zu „Franziskus dämpft Hoffnung auf Lockerung des Zölibats“(Politik) vom 13. Februar