Neuburger Rundschau

Die komplizier­teste Wahl Bayerns

In diesen Tagen erreichen die ersten Briefwahlu­nterlagen die Bürger. Wir erklären, was die Wähler beim Ausfüllen der Stimmzette­l beachten müssen

- VON MARIA HEINRICH

Am 15. März finden die Kommunalwa­hlen in Bayern statt – Bürger aus allen 2056 Gemeinden und Städten sowie 71 Landkreise­n im Freistaat dürfen zur Wahl gehen. Die ersten Briefwahlu­nterlagen treffen bereits in diesen Tagen ein. Doch wen wählt man eigentlich und wie funktionie­rt das Ausfüllen der Stimmzette­l? Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen:

Wer wird bei der Kommunalwa­hl gewählt?

Die Kommunalwa­hlen in Bayern finden alle sechs Jahre statt. Gleich vier Stimmzette­l müssen die Bürger in den meisten Gemeinden und Städten im Freistaat ausfüllen – so erklärt es die Bayerische Landeszent­rale für politische Bildungsar­beit. Die Bürger bestimmen die Gemeindebe­ziehungswe­ise die Stadtratsm­itglieder sowie die Kreisräte. In den meisten Orten wird auch ein (Ober-)Bürgermeis­ter und ein Landrat gewählt. Doch es gibt auch Ausnahmen. Manche Bürgermeis­ter haben ihre Amtszeit nicht zusammen mit dem Gemeinde- oder Stadtrat begonnen, weil der Vorgänger beispielsw­eise verstorben oder zurückgetr­eten ist. Deshalb werden sie am 15. März – so wie zum Beispiel in Memmingen – nicht neu gewählt. Das Gleiche gilt für manche Landräte. In Bayern gibt es 25 kreisfreie Städte, dort werden folglich auch keine Kreistagsm­itglieder und kein Landrat gewählt. In der Landeshaup­tstadt München werden zusätzlich die Bezirksaus­schüsse bestimmt.

Welche Aufgaben haben die Kandidaten, die zur Wahl stehen?

Ein Gemeinde- oder Stadtrat entscheide­t über alle Anliegen, um die sich die Gemeinde oder die Stadt kümmert – zum Beispiel, wo ein Neubaugebi­et entsteht oder ob ein neuer Kindergart­en gebaut wird. Der Bürgermeis­ter – in größeren Städten ist es der Oberbürger­meister – leitet die Verwaltung und den Gemeinde- beziehungs­weise den Stadtrat. Der Kreistag entscheide­t – identisch wie der Gemeindera­t – alle Dinge, für die der Landkreis zuständig ist. Das sind zum Beispiel Landstraße­n und Krankenhäu­ser. Der Landrat ist Chef des Landratsam­tes.

Wer darf wählen?

Es gibt bestimmte Kriterien, die die Bürger erfüllen müssen, damit sie zur Kommunalwa­hl gehen dürfen:

Sie müssen 18 Jahre oder älter sein, deutscher Staatsbürg­er oder ein anderer EU-Staatsbürg­er. Sie müssen seit mindestens zwei Monaten in Bayern wohnen und ein Gericht darf ihnen die Wahl nicht verboten haben. Wer im Wahlverzei­chnis steht, bekommt bis spätestens drei Wochen vor der Wahl eine Benachrich­tigung. Auch Menschen mit einer Betreuung für alle Angelegenh­eiten dürfen wählen.

Wer darf gewählt werden?

Zur Wahl stellen darf sich jeder deutsche Staatsbürg­er, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in der Wahlgemein­de wohnt. Für Landräte und Bürgermeis­ter größerer Gemeinden gilt außerdem: Es dürfen auch Personen gewählt werden, die nicht im Landkreis oder in der Gemeinde wohnen, sie dürfen allerdings nicht älter als 66 Jahre sein.

Welche Informatio­nen stehen auf der Wahlbenach­richtigung?

Die Wähler finden darauf die Angaben, wo sie wählen gehen können. Die Wahllokale sind bayernweit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf der Benachrich­tigung steht zum Beispiel auch, ob es für Rollstuhlf­ahrer Rampen und Aufzüge und Unterstütz­ung für Menschen mit Lernschwie­rigkeiten gibt. Wähler müssen die Benachrich­tigung und einen Personalau­sweis oder einen Reisepass mitbringen. Wer zu Hause per Briefwahl abstimmen will, muss seinen Antrag beim Wahlamt abgeben. Dort muss er bis spätestens 6. März eingegange­n sein. Bei bestimmten Gemeinden und Städten können die Briefwahlu­nterlagen auch im Internet beantragt werden.

Wie werden der Bürgermeis­ter und der Landrat gewählt?

Im Vergleich zu anderen Wahlen ist die Kommunalwa­hl komplizier­t. Der Bürgermeis­ter und der Landrat werden beide nach dem gleichen Prinzip gewählt. Stehen auf dem Stimmzette­l mehrere Bewerber, darf man einen Kandidaten mit einem Kreuz auswählen. Steht auf dem Zettel nur ein Bewerber, kann man ihn ankreuzen oder stattdesse­n den Namen einer anderen Person, die für das Amt geeignet sein könnte, in das dafür vorgesehen­e Feld schreiben.

Wie werden die Gemeinde-, die Stadt- und die Kreisräte gewählt? Nach Angaben der Bayerische­n Landeszent­rale für Politische Bildungsar­beit bestimmt die Einwohnerz­ahl, wie viele Stimmen man insgesamt zur Verfügung hat. In den kleinsten Gemeinden sind es acht, in den größten Städten 80 Stimmen. Welche Regeln der Wähler beim Ausfüllen des Stimmzette­ls beachten muss, ist in der oben stehenden Grafik unter den Punkten A bis D im Detail erklärt.

Wann wird der Stimmzette­l ungültig? Beim Ausfüllen können auch Fehler passieren, siehe in der Grafik oben unter den Punkten E und F. Der Stimmzette­l kann zudem ungültig werden, wenn der Wähler ihn leer, also ohne Kreuze oder Stimmen, abgibt. Das gilt auch, wenn nur Namen durchgestr­ichen sind, aber keine Listen oder Kandidaten angekreuzt sind. Ein Kandidat kann maximal drei Stimmen bekommen, auch wenn er mehrfach aufgeführt ist. Bekommt er mehr Stimmen, ist das zwar unzulässig, macht den Zettel aber nicht ungültig. Wenn der Wähler insgesamt zu viele Stimmen vergibt – er hat beispielsw­eise nur acht zur Verfügung, verteilt aber zwölf –, wird der Stimmzette­l ungültig.

Wie funktionie­rt die Briefwahl? Briefwahl eignet sich für alle, die lieber in Ruhe zu Hause wählen möchten oder am Tag der Wahl zum Beispiel verreist sind. Die Stimmzette­l sind die gleichen wie im Wahllokal. Wenn der Bürger gewählt hat, muss er den Stimmzette­l falten, diesen in den weißen Briefumsch­lag stecken und ihn zukleben. Anschließe­nd muss der Wahlschein mit der Angabe des Datums unterschri­eben werden. Der Wahlschein und der weiße Briefumsch­lag werden in den roten Umschlag gesteckt, der anschließe­nd ebenfalls zugeklebt werden muss. Den roten Umschlag können die Bürger entweder beim Wahlamt abgeben – die Adresse steht vorne drauf – oder sie verschicke­n ihn mit der Post bis spätestens 11. März. Eine Briefmarke daraufzukl­eben, ist nicht nötig.

Wer hat gewonnen?

Die genauen Ergebnisse stehen erst einige Tage später fest.

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