Hartz-IV für EU-Ausländer?
Gerichtshof verhandelt den Fall eines Polen
Luxemburg Es ist ein heißes Eisen, das auf dem Tisch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) liegt: Ein Pole hatte wegen vorübergehender Arbeitslosigkeit in Deutschland für sich und seine zwei minderjährigen Kinder Hartz-IV-Sozialleistungen beantragt. Er war erst vier Jahre zuvor in die Bundesrepublik gezogen. Das Jobcenter in Krefeld lehnte die Zahlung ab. Aber das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen sah einen Verstoß gegen EU-Recht und legte den Fall dem EuGH in Luxemburg vor. Am Mittwoch wurde das Verfahren eröffnet. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Das Thema ist seit Jahren politisch wie juristisch umstritten. Im Laufe der Zeit korrigierte die EUKommission die Richtlinien. Heute gilt, dass ein Aufnahmeland in den ersten drei Monaten jede Sozialhilfe verweigern darf. Nach drei Monaten bis zu fünf Jahren könnte ein Anspruch gegeben sein. Der Fall gilt aber als eher selten, weil Zuwanderer aus der EU belegen müssen, dass sie über „genügend finanzielle Mittel zur Existenzsicherung“verfügen. Können sie das nicht, erhalten sie auch kein Aufenthaltsrecht. Nach den fünf Jahren haben EUMigranten einen Anspruch darauf, wie Inländer behandelt zu werden. Allerdings könnten die nationalen Behörden in besonderen Fällen die Sozialhilfe trotzdem verweigern – wenn „die betreffende Person zu einer unverhältnismäßigen Belastung für das Sozialsystem des Aufnahmelandes geworden ist“. Ob dies im Fall des Polen gegeben ist, muss der EuGH entscheiden. Denn der Vater und seine Töchter hatten bereits vor dem strittigen Zeitraum der Sozialhilfe andere staatliche Leistungen wie Kindergeld, Familienhilfen und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch genommen.