Neuburger Rundschau

Hartz-IV für EU-Ausländer?

Gerichtsho­f verhandelt den Fall eines Polen

- VON DETLEF DREWES

Luxemburg Es ist ein heißes Eisen, das auf dem Tisch des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) liegt: Ein Pole hatte wegen vorübergeh­ender Arbeitslos­igkeit in Deutschlan­d für sich und seine zwei minderjähr­igen Kinder Hartz-IV-Sozialleis­tungen beantragt. Er war erst vier Jahre zuvor in die Bundesrepu­blik gezogen. Das Jobcenter in Krefeld lehnte die Zahlung ab. Aber das Landessozi­algericht in Nordrhein-Westfalen sah einen Verstoß gegen EU-Recht und legte den Fall dem EuGH in Luxemburg vor. Am Mittwoch wurde das Verfahren eröffnet. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Das Thema ist seit Jahren politisch wie juristisch umstritten. Im Laufe der Zeit korrigiert­e die EUKommissi­on die Richtlinie­n. Heute gilt, dass ein Aufnahmela­nd in den ersten drei Monaten jede Sozialhilf­e verweigern darf. Nach drei Monaten bis zu fünf Jahren könnte ein Anspruch gegeben sein. Der Fall gilt aber als eher selten, weil Zuwanderer aus der EU belegen müssen, dass sie über „genügend finanziell­e Mittel zur Existenzsi­cherung“verfügen. Können sie das nicht, erhalten sie auch kein Aufenthalt­srecht. Nach den fünf Jahren haben EUMigrante­n einen Anspruch darauf, wie Inländer behandelt zu werden. Allerdings könnten die nationalen Behörden in besonderen Fällen die Sozialhilf­e trotzdem verweigern – wenn „die betreffend­e Person zu einer unverhältn­ismäßigen Belastung für das Sozialsyst­em des Aufnahmela­ndes geworden ist“. Ob dies im Fall des Polen gegeben ist, muss der EuGH entscheide­n. Denn der Vater und seine Töchter hatten bereits vor dem strittigen Zeitraum der Sozialhilf­e andere staatliche Leistungen wie Kindergeld, Familienhi­lfen und Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall in Anspruch genommen.

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