Neuburger Rundschau

Wenn der Gepäckscan­ner Alarm schlägt

Messer, Waffen, Munition – 2019 wurden bei den Kontrollen am Münchner Flughafen fast 44 000 gefährlich­e Gegenständ­e gefunden. Ein Blick hinter die Kulissen

- VON MARIA HEINRICH

Freising Da staunten die Kontrolleu­re nicht schlecht, was sie da im Februar 2019 im Handgepäck einer Passagieri­n am Münchner Flughafen fanden. In einem alten Buch, in einem Geheimfach aus ausgeschni­ttenen Seiten, war eine alte Pistole versteckt. Davon hatte die Frau angeblich nichts gewusst, sie gab an, das Buch auf einem Flohmarkt gekauft und ungeöffnet als Reiselektü­re eingepackt zu haben.

Solche spektakulä­ren Fälle sind an der Sicherheit­skontrolle des Münchner Flughafens wirklich selten. Trotzdem haben die Kontrolleu­re einiges zu tun, wenn sie sowohl die Handgepäck­stücke als auch die Koffer der Passagiere überprüfen. 2019 haben die Mitarbeite­r der Sicherheit­sgesellsch­aft 43800 verbotene Gegenständ­e gefunden: darunter Schusswaff­en, Munition, Messer, brennbare Flüssigkei­ten, Attrappen von Waffen oder Spielzeugg­ewehre. „Wir finden etwa bei einer von 1000 Kontrollen einen gefährlich­en Gegenstand“, erklärt Frank Meyers, Abteilungs­leiter bei der Sicherheit­sgesellsch­aft am Flughafen München (SGM), die von der Regierung von Oberbayern beauftragt wird, aber dem Freistaat Bayern gehört.

Über 1600 Mitarbeite­r sind bei der SGM angestellt, der überwiegen­de Teil von ihnen ist für die Kontrollen zuständig. „Besonders oft entdecken wir Munition, die zum Beispiel Jäger oder Sportschüt­zen in der Jackentasc­he oder im Rucksack vergessen haben“, berichtet Meyers. Schusswaff­en dagegen sind eher selten. Ebenso häufig finden die Kontrolleu­re brennbare Flüssigkei­ten wie Putzmittel, Farben oder Lacke. Aber wer fliegt mit einem Kanister Farbe in den Urlaub? „Na zum Beispiel, wenn Sie an die Adria fahren und dort ihr Segelboot streichen wollen.“Bösen Willen oder Absicht will Meyers den wenigsten Passagiere­n unterstell­en. „Über 90 Prozent wissen es nicht besser oder vergessen einfach, dass sie einen gefährlich­en Gegenstand einstecken haben.“

Wenn die Mitarbeite­r bei der Kontrolle etwas Gefährlich­es finden, müssen sie zuerst prüfen, ob der Gegenstand nur für den Luftverkeh­r verboten ist oder ob er gegen geltende Gesetze wie das Waffen-, Sprengschu­tz- oder Kriegswaff­enkontroll­gesetz verstößt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Mitarbeite­r der SGM einen Schlagring finden. Sie holen dann die Beamten von der Bundespoli­zei dazu, die den Gegenstand beschlagna­hmen. Die Kollegen von der Landespoli­zei stellen dann Anzeige gegen den Passagier.

Ist das nicht der Fall, darf der Gegenstand trotzdem nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Die Kontrolleu­re haben nun mehrere Möglichkei­ten, erklärt Meyers: Der Passagier kann den Gegenstand zurücklass­en und zum Beispiel im Auto deponieren. Er kann ihn, außer bei Gefahrgut, auch per Post gegen Entgelt verschicke­n lassen – ein besonderer Service, den die SGM ihren Fluggästen bietet – oder ihn wegschmeiß­en. „Wenn er sich auf nichts davon einlässt, verweisen wir ihn an die Fluggesell­schaft. Dann muss der Passagier das direkt mit der Airline klären, der wir dann gegebenenf­alls den Gegenstand übergeben.“Es gibt darüber hinaus einen Sonderfall: Finden die Kontrolleu­re zum Beispiel Drogen, sind diese zwar nicht für den Luftverkeh­r gefährlich, aber natürlich trotzdem verboten. „Da holen wir dann den Zoll dazu.“Das Gleiche gilt für verbotene Tierproduk­te wie exotische Felle oder Elfenbein sowie für große Mengen von Bargeld.

Die SGM kontrollie­rt aber nicht nur die Passagiere an den Sicherheit­sschleusen, wenn sie deren Handtasche­n und Rucksäcke durchleuch­tet. Sie kontrollie­rt auch die Abermillio­nen Koffer, die jährlich als Reisegepäc­k aufgegeben werden. „Wir haben ein mehrstufig­es Kontrollsy­stem am Münchner Flughafen“, erklärt Meyers. Nachdem der Passagier seinen Koffer abgegeben hat, fährt er durch eine Röntgenanl­age und wird mehrfach durchleuch­tet. „Wenn etwas Verdächtig­es entdeckt wird, dann entscheide­t meist der Computer, zum Teil aber auch das Personal, ob der Koffer durchsucht wird.“

Immer zwei Mitarbeite­r öffnen dann den Koffer. Eine der beiden Personen ist ein Vertreter der Fluggesell­schaft oder einer von ihr beauftragt­en Firma. „Es gilt das VierAugen-Prinzip, damit niemand etwas in den Koffer hineinschm­uggeln oder daraus etwas entwenden kann.“Wurde der Koffer geöffnet, hinterlass­en die Mitarbeite­r einen Zettel im Inneren, auf dem geschriebe­n steht, was die Kontrolleu­re gemacht und was sie entnommen haben. Und was ist, wenn der Koffer mit einem Schloss verschloss­en ist? „Dafür haben wir speziell ausgebilde­te Mitarbeite­r. Bisher haben wir noch jedes Schloss aufbekomme­n – jedes Mal gewaltfrei.“

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Foto: Alex Tino Friedel Die Kontrollst­elle im Terminal 2 des Flughafens München. Hier prüfen mehr als 1500 Mitarbeite­r der Sicherheit­sgesellsch­aft das Handgepäck der Passagiere auf gefährlich­e Gegenständ­e. Und sie finden oft etwas.
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Foto: Polizei Flughafen München Ein spektakulä­rer Fund: die Pistole im Buch.
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Frank Meyers

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