Wenn der Gepäckscanner Alarm schlägt
Messer, Waffen, Munition – 2019 wurden bei den Kontrollen am Münchner Flughafen fast 44 000 gefährliche Gegenstände gefunden. Ein Blick hinter die Kulissen
Freising Da staunten die Kontrolleure nicht schlecht, was sie da im Februar 2019 im Handgepäck einer Passagierin am Münchner Flughafen fanden. In einem alten Buch, in einem Geheimfach aus ausgeschnittenen Seiten, war eine alte Pistole versteckt. Davon hatte die Frau angeblich nichts gewusst, sie gab an, das Buch auf einem Flohmarkt gekauft und ungeöffnet als Reiselektüre eingepackt zu haben.
Solche spektakulären Fälle sind an der Sicherheitskontrolle des Münchner Flughafens wirklich selten. Trotzdem haben die Kontrolleure einiges zu tun, wenn sie sowohl die Handgepäckstücke als auch die Koffer der Passagiere überprüfen. 2019 haben die Mitarbeiter der Sicherheitsgesellschaft 43800 verbotene Gegenstände gefunden: darunter Schusswaffen, Munition, Messer, brennbare Flüssigkeiten, Attrappen von Waffen oder Spielzeuggewehre. „Wir finden etwa bei einer von 1000 Kontrollen einen gefährlichen Gegenstand“, erklärt Frank Meyers, Abteilungsleiter bei der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München (SGM), die von der Regierung von Oberbayern beauftragt wird, aber dem Freistaat Bayern gehört.
Über 1600 Mitarbeiter sind bei der SGM angestellt, der überwiegende Teil von ihnen ist für die Kontrollen zuständig. „Besonders oft entdecken wir Munition, die zum Beispiel Jäger oder Sportschützen in der Jackentasche oder im Rucksack vergessen haben“, berichtet Meyers. Schusswaffen dagegen sind eher selten. Ebenso häufig finden die Kontrolleure brennbare Flüssigkeiten wie Putzmittel, Farben oder Lacke. Aber wer fliegt mit einem Kanister Farbe in den Urlaub? „Na zum Beispiel, wenn Sie an die Adria fahren und dort ihr Segelboot streichen wollen.“Bösen Willen oder Absicht will Meyers den wenigsten Passagieren unterstellen. „Über 90 Prozent wissen es nicht besser oder vergessen einfach, dass sie einen gefährlichen Gegenstand einstecken haben.“
Wenn die Mitarbeiter bei der Kontrolle etwas Gefährliches finden, müssen sie zuerst prüfen, ob der Gegenstand nur für den Luftverkehr verboten ist oder ob er gegen geltende Gesetze wie das Waffen-, Sprengschutz- oder Kriegswaffenkontrollgesetz verstößt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Mitarbeiter der SGM einen Schlagring finden. Sie holen dann die Beamten von der Bundespolizei dazu, die den Gegenstand beschlagnahmen. Die Kollegen von der Landespolizei stellen dann Anzeige gegen den Passagier.
Ist das nicht der Fall, darf der Gegenstand trotzdem nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Die Kontrolleure haben nun mehrere Möglichkeiten, erklärt Meyers: Der Passagier kann den Gegenstand zurücklassen und zum Beispiel im Auto deponieren. Er kann ihn, außer bei Gefahrgut, auch per Post gegen Entgelt verschicken lassen – ein besonderer Service, den die SGM ihren Fluggästen bietet – oder ihn wegschmeißen. „Wenn er sich auf nichts davon einlässt, verweisen wir ihn an die Fluggesellschaft. Dann muss der Passagier das direkt mit der Airline klären, der wir dann gegebenenfalls den Gegenstand übergeben.“Es gibt darüber hinaus einen Sonderfall: Finden die Kontrolleure zum Beispiel Drogen, sind diese zwar nicht für den Luftverkehr gefährlich, aber natürlich trotzdem verboten. „Da holen wir dann den Zoll dazu.“Das Gleiche gilt für verbotene Tierprodukte wie exotische Felle oder Elfenbein sowie für große Mengen von Bargeld.
Die SGM kontrolliert aber nicht nur die Passagiere an den Sicherheitsschleusen, wenn sie deren Handtaschen und Rucksäcke durchleuchtet. Sie kontrolliert auch die Abermillionen Koffer, die jährlich als Reisegepäck aufgegeben werden. „Wir haben ein mehrstufiges Kontrollsystem am Münchner Flughafen“, erklärt Meyers. Nachdem der Passagier seinen Koffer abgegeben hat, fährt er durch eine Röntgenanlage und wird mehrfach durchleuchtet. „Wenn etwas Verdächtiges entdeckt wird, dann entscheidet meist der Computer, zum Teil aber auch das Personal, ob der Koffer durchsucht wird.“
Immer zwei Mitarbeiter öffnen dann den Koffer. Eine der beiden Personen ist ein Vertreter der Fluggesellschaft oder einer von ihr beauftragten Firma. „Es gilt das VierAugen-Prinzip, damit niemand etwas in den Koffer hineinschmuggeln oder daraus etwas entwenden kann.“Wurde der Koffer geöffnet, hinterlassen die Mitarbeiter einen Zettel im Inneren, auf dem geschrieben steht, was die Kontrolleure gemacht und was sie entnommen haben. Und was ist, wenn der Koffer mit einem Schloss verschlossen ist? „Dafür haben wir speziell ausgebildete Mitarbeiter. Bisher haben wir noch jedes Schloss aufbekommen – jedes Mal gewaltfrei.“