Neuburger Rundschau

Tempolimit lässt auf sich warten

Polizei erhofft sich baldige Lösung auf A8

- VON ANDREAS FREI

Augsburg Erst vor zwei Wochen, etwa drei Kilometer hinter der Autobahn-Ausfahrt Burgau in Richtung Stuttgart: Lkw will Lkw überholen und zieht auf die mittlere von drei Spuren, schnellere­s Auto dahinter muss abrupt nach links ausweichen, noch schnellere­s Auto auf dieser Spur kracht in den Vordermann und dieser in den Lkw. Die Folgen: zwei Verletzte, 70 000 Euro Schaden, Vollsperru­ng für eine Stunde. Ein neues Kapitel in der Unfallgesc­hichte der A8.

Es gibt viele solcher Geschichte­n auf dieser Autobahn, seit die Strecke zwischen Günzburg und München durchgängi­g sechsspuri­g befahrbar ist. Als Haupt unfall ursache nennt die Polizei zuvorderst „nicht angepasste Geschwindi­gkeit“. Gerade erst sprach die Autobahn direktion Südbayern von erhöhten Unfallrate­n auf der A8. Besonders betroffen: der neun Kilometer lange Streifen zwischen Neusäß und Friedberg. Die Polizei erhofft sich viel von einer digitalen G es ch windigkeit­s regulierun­g( Telematik ), einer Anlage, die je nach Wetter und Verkehrsdi­chte das Tempo festlegt.

Nachdem Besuch von Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) am Donnerstag in Günzburg steht fest: Eine solche Anlage soll nicht nur zwischen München und Augsburg gebaut werden (dafür steht ein zweistelli­ger Millionenb­etrag bereit), sondern nun auch zwischen Augsburg und Ulm/Elchingen. Die Umsetzung wird jedoch Jahre dauern. Was tun bis dahin?

Für den Abschnitt Neusäß– Friedberg schlagen Polizei und CSU-Bundestags­abgeordnet­e aus der Region„ ein auf die Unfall schwerpunk­te zeitlich befristete­s Tempolimit von 120 Stundenkil­ometer“vor. Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) hat vor einigen Wochen versproche­n, die Situation vor Ort überprüfen zu lassen. Am Donnerstag war er auf Dienstreis­e in Moskau und nicht erreichbar. Ein Sprecher sagte, derzeit werde noch die angeforder­te Unfallanal­yse ausgewerte­t. Im Anschluss werde „schnellstm­öglich“entschiede­n. Ob dies in Wochen oder Monaten sein wird, ließ er offen. Er verwies darauf, dass der Bund solche individuel­len Anordnunge­n nur „unter sehr eng begrenzten Voraussetz­ungen“zulasse. Es müsse eine besondere Gefahrenla­ge bestehen und der Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit beachtet werden.

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