Eine richtige Entscheidung
Man muss die Einwände der europäischen Markenschützer gegen Sporttaschen, Schreibgeräte oder Kosmetika mit dem Aufdruck „Fack ju Göhte“nicht ins Lächerliche ziehen. Denn an den Entscheidungen, die der Europäische Gerichtshof aufgehoben hat, ist ja etwas dran. Der Staat und seine Verwaltungsorgane, so begründeten die Markenexperten ihr damaliges Verbot, den Filmtitel als geschützte Marke anzuerkennen, solle nicht „aktiv diejenigen unterstützen, die zur Förderung ihrer geschäftlichen Zwecke Marken verwenden, die gegen bestimmte Grundwerte einer zivilisierten Gesellschaft verstoßen“.
Dieses Urteil war nicht aus der Luft gegriffen. Denn die entsprechende Unionmarkenverordnung schreibt ausdrücklich fest, dass der
Schutz nicht für Marken gewährt werden soll, die „gegen die öffentliche Ordnung oder gegen gute Sitten verstoßen“. Tatsächlich ist die Begründung, man müsse Verbraucher – darunter auch Kinder – davor schützen, im Handel mit vulgären Worten konfrontiert zu werden, ja nicht von der Hand zu weisen.
Trotzdem hat der EuGH richtig entschieden. Denn man kann die moralische Wächterrolle auch überziehen. Genau das wäre geschehen, wenn der Filmtitel als Marke verboten geblieben wäre. Zumal die EUBehörde niemandem hätte erklären können, warum sie zuvor die Marke „Leck mich, Schiller“akzeptiert hatte. Vielleicht hätte der angeblich verballhornte Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe ja sogar seinen Spaß an der Auseinandersetzung gehabt, weil er gerne von jungen Menschen verstanden worden wäre.