Neuburger Rundschau

Eine richtige Entscheidu­ng

- VON DETLEF DREWES dr@augsburger-allgemeine.de

Man muss die Einwände der europäisch­en Markenschü­tzer gegen Sporttasch­en, Schreibger­äte oder Kosmetika mit dem Aufdruck „Fack ju Göhte“nicht ins Lächerlich­e ziehen. Denn an den Entscheidu­ngen, die der Europäisch­e Gerichtsho­f aufgehoben hat, ist ja etwas dran. Der Staat und seine Verwaltung­sorgane, so begründete­n die Markenexpe­rten ihr damaliges Verbot, den Filmtitel als geschützte Marke anzuerkenn­en, solle nicht „aktiv diejenigen unterstütz­en, die zur Förderung ihrer geschäftli­chen Zwecke Marken verwenden, die gegen bestimmte Grundwerte einer zivilisier­ten Gesellscha­ft verstoßen“.

Dieses Urteil war nicht aus der Luft gegriffen. Denn die entspreche­nde Unionmarke­nverordnun­g schreibt ausdrückli­ch fest, dass der

Schutz nicht für Marken gewährt werden soll, die „gegen die öffentlich­e Ordnung oder gegen gute Sitten verstoßen“. Tatsächlic­h ist die Begründung, man müsse Verbrauche­r – darunter auch Kinder – davor schützen, im Handel mit vulgären Worten konfrontie­rt zu werden, ja nicht von der Hand zu weisen.

Trotzdem hat der EuGH richtig entschiede­n. Denn man kann die moralische Wächterrol­le auch überziehen. Genau das wäre geschehen, wenn der Filmtitel als Marke verboten geblieben wäre. Zumal die EUBehörde niemandem hätte erklären können, warum sie zuvor die Marke „Leck mich, Schiller“akzeptiert hatte. Vielleicht hätte der angeblich verballhor­nte Dichterfür­st Johann Wolfgang von Goethe ja sogar seinen Spaß an der Auseinande­rsetzung gehabt, weil er gerne von jungen Menschen verstanden worden wäre.

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