Neuburger Rundschau

Würde und Tod

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Zum Leitartike­l „Dieses Urteil gibt Schwerkran­ken ihre Würde zurück“von Christian Grimm vom 27. Februar: Allein die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichtes ist für die Würde des Lebens schon schlimm genug. Für weitaus schlimmer halte ich die Entleerung und Umdeutung des Begriffs der „Würde“. Ein Abschied „in Würde“hat sich noch nie vollzogen, indem einer Hand an sich selbst gelegt hat. Für die Angehörige­n ist es etwas vom Schlimmste­n, wenn sie einen Suizid miterleben müssen.

In Würde aus dem Leben scheiden bedeutet dagegen, den Zeitpunkt geduldig abzuwarten, bis der Herrgott einen zu sich ruft (oder wenn man will: bis es die Natur so vorgibt). Dass dies gut begleitet sein muss, steht außer Frage. Dazu haben wir auch bisher gute palliative Möglichkei­ten, etwa hochwertig­e Schmerzthe­rapien oder das Recht, die Apparateme­dizin nicht bis zum Letzten auszunutze­n. Wenn Herr Grimm die letzte Lebensphas­e als ein „jämmerlich­es Zugrundege­hen“oder „Dahinveget­ieren“bezeichnet, geht das an der Menschenwü­rde, die gerade im Sterbeproz­ess besonders geschützt werden muss, eindeutig vorbei. Guido Beck,

Markt Rettenbach

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