Neuburger Rundschau

So entschädig­t Volkswagen Dieselkäuf­er

Nach jahrelange­m Tauziehen hat der VW-Konzern nun einem Vergleich mit den Verbrauche­rzentralen zugestimmt. Wie viel Geld geprellte Kunden in Deutschlan­d zurückerha­lten und wie die Abwicklung funktionie­rt

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Wie sieht das VW-Angebot aus?

Der Vergleich richtet sich an 262 500 Besitzer von Dieselauto­s der Konzernmar­ken, in denen die fraglichen EA-189-Motoren verbaut sind – neben Modellen der Kernmarke VWPkw also etwa auch bei Audi, Skoda, Seat und den leichten VW-Nutzfahrze­ugen. Sie erhalten Entschädig­ungen zwischen 1350 und 6257 Euro, wie VW und der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv) vereinbart­en. Es geht um die Modelljahr­e 2008 bis 2016. „Alle Kunden werden ein für ihr Fahrzeug und das Alter ihres Fahrzeugs zugeschnit­tenes Angebot in Kürze von uns erhalten“, versprach VWRechtsvo­rständin Hiltrud Werner am Freitag. Im Schnitt sollen die Zahlungen 15 Prozent des Kaufpreise­s abdecken. Die Gesamtsumm­e liegt etwa bei 830 Millionen Euro. Zudem trägt VW die Kosten zur Abwicklung des Vergleichs und zur Rechtsbera­tung. Wirtschaft­sprüfer sollen die Umsetzung beobachten. Für Streitfrag­en wird eine Ombudsstel­le eingericht­et.

Wie kommen Kunden an ihr Geld?

Alle Teilnehmer der Musterfest­stellungsk­lage am Oberlandes­gericht (OLG) Braunschwe­ig sollen Mitte März Post von VW bekommen. Darin werden sie informiert, ob sie Entschädig­ungen bekommen können oder nicht. Diejenigen, die das Vergleichs­angebot annehmen, sollen ihre Ansprüche über eine digitale Plattform im Internet oder über ein Callcenter abwickeln können. Welcher Betrag ihnen angeboten wird, erfahren die Dieselbesi­tzer, wenn sie die Fahrzeugid­entifikati­onsnummer und das Kaufdatum angegeben haben. Nehmen sie den Vergleich an, müssen sie noch eine Kopie der Zulassungs­bescheinig­ung (früher Fahrzeugbr­ief) oder eine Kopie des Kaufvertra­gs an VW schicken. Das Geld soll dann innerhalb von drei Monaten fließen.

Warum sind nicht alle rund 440 000 Teilnehmer der Musterklag­e dabei?

Die 262500 Dieselbesi­tzer sind nur eine Teilmenge der rund 440000 Einträge für das Musterverf­ahren. Erst mussten Doppel- und Spaßeinträ­ge abgezogen werden, dann alle, die zum Kaufzeitpu­nkt im Ausland lebten oder ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 kauften. Hier könne man nicht pauschal sagen, ob deutsches oder ausländisc­hes Recht gelte und wann sie erfahren hätten, dass ihr Fahrzeug betroffen sei, erklärte vzbv-Anwalt Tobias Ulbrich. Die Ausnahme dieser Gruppen bedeutete aber nicht, dass sie keine Ansprüche oder Chance auf Erfolg in Einzelklag­en hätten.

Ist die Abwicklung sichergest­ellt?

Die Musterklag­e will der vzbv jetzt fallen lassen. „Wir werden nun alles daransetze­n, die Einmalzahl­ungen so schnell wie möglich anbieten und auszahlen zu können“, sagte VWVorständ­in Werner. Der vzbv hatte darauf gedrungen, dass die Leistungen nach nachvollzi­ehbaren Kriterien erfolgen. VW-Chefjustiz­iar Manfred Döss betonte: „Wichtig war beiden Seiten, dass eine unabhängig­e Kontrolle der Umsetzung und eine transparen­te Abwicklung des Vergleichs erfolgen.“Das sei nun gegeben. Die Verbrauche­rschützer raten allen Betroffene­n, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor sie den Vergleich annehmen oder ablehnen. Für den Fall, dass der Vergleich zustande kommt, übernimmt VW die Kosten dafür bis zu einer Summe von 190 Euro netto.

Was passiert, wenn Kunden das Angebot nicht annehmen?

Die Entscheidu­ng für oder gegen den Vergleich ist bis zum 20. April möglich. Falls sie nicht mitmachen, können Kunden in Einzelklag­en weiter für mehr Geld streiten. Diese sollten sie laut vzbv vor dem Oktober einreichen, da sonst Ansprüche verjähren. Es ist aber unklar, ob vergleichb­are Bedingunge­n erzielt werden können. Das hängt auch von einer Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs am 5. Mai ab. Dann geht es auch darum, ob für Schadeners­atz eine Nutzungsen­tschädigun­g gerechtfer­tigt ist.

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Foto: David Hutzler, dpa Hellt sich die Stimmung über dem Volkswagen-Konzern jetzt wieder auf? Nach langem Tauziehen hat sich der Autobauer jetzt dazu durchgerun­gen, die Käufer von manipulier­ten Dieselfahr­zeugen finanziell zu entschädig­en.

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