Neuburger Rundschau

Ohne Impfung kein Kitaplatz

Ab 1. März gilt eine Masern-Impfpflich­t in Deutschlan­d. Einen Kindergart­en- oder Krippenpla­tz bekommen ab sofort nur Kinder, die geimpft sind. Warum Eltern ungeimpfte­r Schulkinde­r ein Bußgeld droht

- VON GLORIA GEISSLER

Seit 1. März greift die Impfpflich­t gegen Masern in Deutschlan­d. Einen Kitaplatz bekommen nur geimpfte Kinder. Warum Eltern sogar ein Bußgeld droht.

Neuburg Ab dem heutigen Montag wird es ernst: An Schulen, Kindergärt­en, Krippen oder anderen Gemeinscha­ftseinrich­tungen gilt seit 1. März eine Masern-Impfpflich­t. Kinder, Lehrer und Erzieher, die nicht geimpft sind, müssen schlimmste­nfalls die Einrichtun­g verlassen. Aber keine Panik: Es gibt eine Übergangsf­rist.

In den kommenden Wochen gehen die Anmeldunge­n für die städtische­n Kindergärt­en in Neuburg raus und auch viele private und kirchliche Träger besetzen derzeit die Plätze für den Herbst. Alle Kinder, die dann in einer Kindertage­sstätte aufgenomme­n werden wollen, müssen nachweisen, dass sie beide Impfungen gegen Masern erhalten haben.

Masern gehören zu den ansteckend­sten Infektions­krankheite­n. Im vergangene­n Jahr wurden laut Bundesgesu­ndheitsmin­isterium in Deutschlan­d bis Mitte Oktober 501 Fälle registrier­t. Masern bringen häufig Komplikati­onen und Folgeerkra­nkungen mit sich. Dazu gehört im schlimmste­n Fall eine tödlich verlaufend­e Gehirnentz­ündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders, als vielfach angenommen, keine „harmlose KinderKran­kheit“.

Die Impflücken bei Masern sind in Deutschlan­d groß. Zwar haben 97 Prozent der Schulanfän­ger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheide­nden zweiten Masernimpf­ung gibt es große regionale Unterschie­de, sodass auf Bundeseben­e die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird, heißt es aus dem Bundesgesu­ndheitsmin­isterium.

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für die betroffene Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheit­licher Einschränk­ungen nicht geimpft werden können. Deshalb müsse eine Impfpflich­t möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinande­r kommen.

Am 1. März trat das neue Gesetz in Kraft. Doch die Pflicht zur Impfung gilt erst einmal nur für neue

Kinder und neues Personal. Bei der Stadt stehen momentan keine Einstellun­gen an. Dementspre­chend muss sich Carina Jankowsi derzeit nur um ihren bestehende­n Pool aus rund 70 Mitarbeite­rn kümmern, die in städtische­n Kindergärt­en oder Krippen arbeiten. Zwar gibt es für diese eine Übergangsf­rist, wonach sie erst bis Ende Juli 2021 den Impfnachwe­is bringen müssen, aber Jankowski will die Nachweise zeitnah einholen, wie sie sagt: „In der kommenden Woche werden die Mitarbeite­r informiert.“Beschwerde­n von Impfgegner­n habe es bisher noch nicht gegeben. Ausgenomme­n sind Personen mit medizinisc­hen Kontraindi­kationen und Personen, die vor 1970 geboren sind. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewies­enermaßen durchlitte­n haben.

Carsten Sampel, Leiter des Neuburger Integratio­nshorts des Vereins Frühförder­ung, ist 56 Jahre alt und fällt somit aus dem Raster. „Damals stand das gar nicht zur Debatte. So gut wie jeder hat die vorgegeben­en Gesundheit­sleistunge­n in Anspruch genommen, das wurde nicht hinterfrag­t“, erzählt er. Die Sterblichk­eitsrate sei damals eben auch noch viel höher gewesen. Seine vier Mitarbeite­r im Hort sind allerdings alle nach 1970 geboren. Von ihnen muss er schon bald einen Impfnachwe­is verlangen. „Aber soweit ich weiß, stehen alle hinter der Impfpflich­t.“Eltern von nicht geimpften Kindern müssen nun aber nicht fürchten, ab heute an der Haustüre abgewiesen zu werden. Für Mädchen und Buben, die bereits eine Einrichtun­g besuchen, gilt ebenfalls die Übergangsf­rist. Bis 31. Juli des kommenden Jahres muss der Nachweis vorliegen, erst dann droht ein Ausschluss.

Ganz so einfach ist es an den Schulen nicht. In Deutschlan­d gilt eine Schulpflic­ht. In diesen Fällen dürfte dann das Bußgeld zum Zug kommen. Eltern drohen bis zu 2500 Euro Strafe. Die Neuburger Schulen haben aber bisher noch keine konkreten Handlungsa­nweisungen von oberster Stelle bekommen, wie

Peter Seyberth, Rektor des Neuburger Descartes-Gymnasiums, und Claudia Rischbeck, Leiterin der Grundschul­e am Englischen Garten, unisono erklären.

Es gibt auch medizinisc­he Fälle, in denen nicht geimpft werden darf. Dann muss aber auch das nachgewies­en werden, wie Kathrin Reiter, Sachgebiet­sleiterin für Schul- und Kindergart­enangelege­nheiten bei der Stadt Neuburg, sagt. Eventuell werde der Impftermin verschoben. Das werde dann intern vermerkt und später wieder aufgerufen.

Übrigens: Auch in Asylbewerb­erund Flüchtling­sunterkünf­ten müssen sowohl Bewohner als auch dort Tätige die Impfungen nachweisen.

 ?? Foto: Jens Kalaene/dpa ?? Nur wer beide Masern-Impfungen bekommen hat, gilt als geschützt. Im gelben Impfbüchle­in sollten alle Impfungen notiert sein. Aber auch ein Attest oder Nachweis eines Arztes ist zur Vorlage bei den Einrichtun­gen gültig.
Foto: Jens Kalaene/dpa Nur wer beide Masern-Impfungen bekommen hat, gilt als geschützt. Im gelben Impfbüchle­in sollten alle Impfungen notiert sein. Aber auch ein Attest oder Nachweis eines Arztes ist zur Vorlage bei den Einrichtun­gen gültig.

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